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Besteuerung der Einnahmen?

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Autor Beitrag
Niemann
Gast
New PostErstellt: 26.06.07, 17:32  Betreff: Besteuerung der Einnahmen?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo!

Eine Fragen geht aus dem FAQ nicht so hervor:

Zum einen wegen der Steuer-Ehrlichkeit, zum anderen, da es nicht immer per Barzahlung läuft folgende Frage:

Wie läuft die Besteuerung der Einnahmen als Komparse? Ich nehme an, solange man unter 400,- pro Jahr bleibt braucht man nix angeben. Ebenso kann man die Fahrtkosten gegenrechnen und bleibt dann oft sogar bei vielen Einsätzen drunter. Muss man dies dann mit Gegenrechnung der Fahrtkosten dem Finanzamt einreichen?

Ach ja, manche grossen Konzerne haben was dagegen, wenn man nebenbei jobbt. Aber Komparsentätigkeit ist ja nicht wirklich ein Nebenjob sondern eher ein Gelegenheitseinsatz, bei dem die Konzerne ein Auge zudrücken, oder?


Grüsse,
Niemann
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Gast
New PostErstellt: 27.06.07, 01:26  Betreff: Re: Besteuerung der Einnahmen?  drucken  weiterempfehlen

bei konzernen kenne ich mich nicht aus, da die eh die steuern hinterziehen, aber im normalfall, betrifft den deutschen mittelstand
gibts keine probleme...
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ricker

Administrator

Beiträge: 493



New PostErstellt: 27.06.07, 10:38  Betreff: Re: Besteuerung der Einnahmen?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Niemann
     Ach ja, manche grossen Konzerne haben was dagegen, wenn man nebenbei jobbt. Aber Komparsentätigkeit ist ja nicht wirklich ein Nebenjob sondern eher ein Gelegenheitseinsatz, bei dem die Konzerne ein Auge zudrücken, oder? Grüsse, Niemann

Im Prinzip richtig. Aber nach dem Arbeitsrecht ist jede bezahlte Nebentätigkeit anmeldepflichtig.
Wennes wirklich mal zum Knatsch Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen sollte (was ich keinem wünsche), stehts Du dann dem Argument :"Wir mussten uns vom ihn trennen, aufgrund seiner Nebentätigkeit war er unkonzentriert und konnte keine volle Leistung mehr bringen" ziemlich hilflos gegenüber.

    Zitat: Niemann
    Hallo! Eine Fragen geht aus dem FAQ nicht so hervor: Zum einen wegen der Steuer-Ehrlichkeit, zum anderen, da es nicht immer per Barzahlung läuft folgende Frage: Wie läuft die Besteuerung der Einnahmen als Komparse? Ich nehme an, solange man unter 400,- pro Jahr bleibt braucht man nix angeben. Ebenso kann man die Fahrtkosten gegenrechnen und bleibt dann oft sogar bei vielen Einsätzen drunter. Muss man dies dann mit Gegenrechnung der Fahrtkosten dem Finanzamt einreichen?

Du musst ja deine SV-Nummer einreichen. Keine Sorge, die Einnahmen werden schon weitergemeldet.
Zum Thema Fahrtkosten. Kosten für Reisen mit ÖPNV oder Bahn kannst Du natürlich absetzen, wenn Du in der Steuererklärung auch Einnahmen angegeben hast.
Fahrten mit dem Privat-PKW kannst Du mit 30 Cent pro Kilometer absetzen(siehe aber oben). Hast Du höhere Kosten, musst Du die über ein Fahrtenbuch und exakter Kalkulation nachweisen.
Negativeinkünfte, d.h. Fahrtaufwendungen sind höher als Komparsengage. Kann theoretisch einmal gehen. Aber wenn Du permanent rote Zahlen schreibst, wird das vom Finanzamt als Liebhaberei angesehen.
ricker




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Im übrigen bin ich der Meinung, das DVD-Rohlinge stärker bestraft werden müssen.
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arwed

Mitglied

Beiträge: 336
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Ziel: Geld und Spaß


New PostErstellt: 27.06.07, 13:35  Betreff: Re: Besteuerung der Einnahmen?  drucken  weiterempfehlen

@Niemann

du meinst wohl 400 Euro im Monat. Das ist der Höchstsatz.





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Niemann
Gast
New PostErstellt: 27.06.07, 19:50  Betreff: Re: Besteuerung der Einnahmen?  drucken  weiterempfehlen

OK, Vielen Dank.
Aber wie bekommt der Arbeitgeber "Wind" von der Nebentätigkeit? Wird ihm das von der SV oder vom Filmteam gemeldet? Oder nur, wenn er mich im TV sieht? Werde am besten morgen zum Betriebsrat deswegen gehen.


Aber mit den 400,- pro Jahr meinte ich die 410,- Härteausgleich (hab gegooglet):
http://www.steuerwiki.net/index.php/Härteausgleich

Oder hab ich mich vertan und fällt das ganze unter Minijob mit 400,- pro Monat?

Grüsse,
Niemann
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arwed

Mitglied

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New PostErstellt: 28.06.07, 20:07  Betreff: Re: Besteuerung der Einnahmen?  drucken  weiterempfehlen

Du hast dich vertan. Das betrifft den Minijob mit 400 Euro im Monat. Das wird von der Produktion pauschal versteuert.

Viel Spass bei deinen zukünftigen Komparsenjobs!

Arwed





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Gast
New PostErstellt: 30.06.07, 04:08  Betreff: Re: Besteuerung der Einnahmen?  drucken  weiterempfehlen

mach dir keine sorgen, die deutsche bürokratie ist weltmeister,
selbst steuerfachleute haben ihre probleme...suche nach schlupflöchern,
welche die konzerne längst gefunden haben...
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Niemann
Gast
New PostErstellt: 25.09.07, 19:37  Betreff: Re: Besteuerung der Einnahmen?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: arwed

    Du hast dich vertan. Das betrifft den Minijob mit 400 Euro im Monat. Das wird von der Produktion pauschal versteuert...




okay, hat alles geklappt und war jetzt auch schon vor der Kamera. Was meintest du mit "pauschal versteuert" - die Steuer ist schon einbehalten worden? Ich denk sie wird am Jahresende über die Steuererklärung einbehalten. Die Fahrtkosten kann man ja nur als Werbungskosten ansetzen, welche bei mir gewöhnlich zu gering sind (Pauschbetrag).
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Henry
Gast
New PostErstellt: 29.09.07, 20:04  Betreff: Re: Besteuerung der Einnahmen?  drucken  weiterempfehlen

Was geschieht praktisch, wenn man mal über die 400 Euro Monatsgage kommt? Zieht die Agentur oder Mecon gleich die Sozialabgaben ein?

Nehmen wir an, ich komme auf 401 Euro, kann ich dann auf 1 Euro verzichten, um nicht die 400-Euro-Grenze zu überschreiten?
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Gast
New PostErstellt: 30.09.07, 00:27  Betreff: Re: Besteuerung der Einnahmen?  drucken  weiterempfehlen

denke, die 400,- euro-regelung gilt nicht für komparsen, sondern
für entsprechende andere nebentätigkeiten mit entsprechendem
vertrag, die komparsentätigkeit ist eine nebentätigkeit, unabhängig der höhe und mecon erledigt das für alle nicht-selbständigen, was bedeutet, dass dann alle honorare brutto sind, weil sv-beiträge abgezogen werden, der nettobeitrag wird dann, wenn arbeitslos, mit dem arbeitslosengeld
verrechnet (unter berücksichtigung der freibeträge), wie es bei arbeitnehmern ist, kann ich nicht sagen, hoffe aber, das bei 200 mitgliedern hier, doch welche sind und finde es traurig, dass bei solchen fragen kaum jemand hilfreiche sachliche kommentare gibt, die dann
nach:
arbeitnehmer
student
arbeitsloser
rentner
noch zu unterscheiden sind, die selbständigen lass ich weg, weil sie
alles selbst versteuern, denke die beste auskunft kann mecon selbst
geben, da der labernde komparsenkönig sich eher mit seinem ego
und einem kölner beschäftigt
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A. Rany

Mitglied

Beiträge: 1522

Komparse: über 100 mal
Ziel: Interessante Leute treffen


New PostErstellt: 30.09.07, 04:44  Betreff: Re: Besteuerung der Einnahmen?  drucken  weiterempfehlen

Yo - denn irgendwie liegt mir mein Ego näher am Herzen, als dein ständiges Gepöbel.

a.




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"Bei A. Rany gibt es immer wieder was auf die Öhrchen!"
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