Es ist zunehmend üblich, dass das Geld von einer Abrechnungsfirma überwiesen wird. Barauszahlungen haben Seltenheitswert.
Auf den Abrechnungsbögen z.B. von MECON heßt es ausdrücklich: "Die Tagesgage wird innerhalb von 14 Arbeitstagen...nach Posteingang bei MECON...überwiesen."
Ich hatte bisher keinen Grund zur Klage. Manchmal waren die 14 Tage nicht einmal ausgeschöpft.