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Beiträge: 25
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Erstellt: 03.02.10, 17:49 Betreff: Re: Rückstellungsvertrag |
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Zitat: Hagen27
Erstmal ist festzuhalten, dass Rückstellungsverträge generell nur für Darsteller bzw. Schauspieler gemacht werden. |
Nonsens
Zitat: Hagen27
Da Du mit einem Rückstellungsvertrag auch die Verwertung frei gibst, hast Du jederzeit die Möglichkeit, solltest Du dennoch kein Geld zu sehen, die Senderechte zu entziehen. |
Noch mehr Nonsens
Zitat: Hagen27
Und sollte dennoch keine Gage gezahlt werden, obwohl der Film einen oder mehrere Verwerter gefunden hat, kannst Du der weiteren Vermarktung widersprechen. |
Kannst du nicht. Du kannst deine Vergütung einklagen, mehr nicht.
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