JohannesA
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Erstellt: 02.01.12, 22:56 Betreff: Tarifvertrag für Komparsen / Kleindarsteller |
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Der BundesFilmVerband in verdi hat einen Infoflyer für Kleindarsteller / Komparsen Online gestellt:
Zitat Filmverband Connexx Seite: Tarifvertrag für Komparsen und Kleindarsteller! (Berlin, 2. Januar 2012) Dieser Tarifvertrag gilt für Kleindarsteller.
Wer ein Kleindarsteller ist, ist im Tarifvertrag geregelt. Zu den Kleindarstellern gehören insbesondere Komparsen und Statisten. Wichtig ist die Art der Tätigkeit, nicht die Bezeichnung.
Gilt der Tarifvertrag also für alle Komparsen, Statisten usw.?
Ob die Abrechnung über die Produktion erfolgt oder durch eine beauftragte Firma, z. B. MECON, ist vollkommen unerheblich. Der Tarifvertrag gilt für ver.di-Mitglieder, die für tarifgebundene Produktionen arbeiten. Ob eine Produktion tarifgebunden ist, erfährt man bei ver.di. Dieser Tarifvertrag wurde von Gewerkschaftsmitgliedern erkämpft; deshalb haben natürlich auch nur ver.di-Mitglieder einen Rechtsanspruch auf Tarifleistungen.
Wo finde ich den Tarifvertrag? weiter: http://connexx-av.de/meldung_volltext.php?si=1&id=4f01d73f235a5&akt=filmfernsehproduktion_tarifvertraege&view=
und diese Seite gibt es auch: https://www.facebook.com/pages/Komparsengewerkschaft/170394372976353?sk=wall
Zahlt ein in das Bankergenesungswerk!! Spendet für den Drittwagen in der Garage der Zweitvilla von Managern in Not!!
____________________ https://www.facebook.com/pages/Komparsengewerkschaft/170394372976353
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[editiert: 03.01.12, 00:35 von JohannesA]
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