JohannesA
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Erstellt: 07.01.12, 20:27 Betreff: Re: Tarifvertrag für Komparsen / Kleindarsteller |
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Seit dem 1.1.12 ist ein neuer Tarifvertrag in Kraft, der Mantel ist unverändert, auch beim Kleindarstellertarifvertrag haben sich die ( mindest ) Gagensätze (TZ 4 ff.) erhöht. ... ... 4. Gagenregelungen Der Kleindarsteller erhält je achteinhalbstündigem Einsatztag, unabhängig davon, ob er in eigener oder von der Produktion gestellter Kleidung auftritt, eine Tagesgage in Höhe von 93,– € ab dem 1.7.2012, von 96,– € ab dem 1.1.2013. Beträgt der Einsatz lediglich bis zu 6,5 Stunden, so erhält der Kleindarsteller je sechseinhalbstündigem Einsatztag, unabhängig davon, ob er in eigener oder von der Produktion gestellter Kleidung auftritt, eine Tagesgage in Höhe von 70,– € ab dem 1.7.2012, von 72,– € ab dem 1.1.2013.
Zuschläge, zB 5.1.3. Werden vom Kleindarsteller über die in TZ1.2 (persönlicher Geltungsbereich) bezeichneten Aufgaben hinaus eigenpersönliche Leistungen verlangt, wie z.B. Einzeldarstellung besonderer Typen oder Charaktere, kleine Sprechrollen u.ä. 36,– €.
http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php?si=1&id=4f0721f19c893&akt=filmfernsehproduktion_tarifvertraege&view〈=1
@ Markus
Manchmal weiss ich nicht ob eine Produktion Tarifgebunden ist. Dann weiss ich wo ich fragen kann. Während der Laufzeit des Tarifvertrages kann eine Produktion die Mitglied einer der Vertragsparteien ist diesen Status nicht ändern. Wie viele Komparsen ver.di Mitglied sind wird niemand sagen können. Weil auch eine Mitgliedschaft über den Hauptjob zählt.
JohannesA
Zahlt ein in das Bankergenesungswerk!! Spendet für den Drittwagen in der Garage der Zweitvilla von Managern in Not!!
____________________ https://www.facebook.com/pages/Komparsengewerkschaft/170394372976353
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[editiert: 07.01.12, 20:28 von JohannesA]
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