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Rentenversicherungsfreiheit

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Hubert Brand

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Kleindarsteller: Nein, noch nicht

New PostErstellt: 22.03.10, 22:33  Betreff: Rentenversicherungsfreiheit  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hat schon mal jemand auf die Rentenversicherungsfreiheit bei einem Komparsenjob verzichtet?



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Claudine

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New PostErstellt: 28.03.10, 15:03  Betreff: Re: Rentenversicherungsfreiheit  drucken  weiterempfehlen

??? Wie soll das denn gehen?

VG

Claudine



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Hubert Brand

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New PostErstellt: 29.03.10, 21:39  Betreff: Re: Rentenversicherungsfreiheit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Claudine
    ??? Wie soll das denn gehen?
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02__arbeitgeber__steuerberater/03__publikationen/Besprechungsergebnisse/Beitragseinzug/2009/top__3__meissen.html



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Claudine

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New PostErstellt: 30.03.10, 11:33  Betreff: Re: Rentenversicherungsfreiheit  drucken  weiterempfehlen

Ach das meinst Du!

Wir haben das mal im Büro durchgerechnet und es würde Dir später bei der Rente, wenn es die denn dann überhaupt geben würde, nur ein paar müde Cents einbringen und im Klartext würde dies bedeuten, von Deinen 50 € (oder mehr) Komparsenlohn würde Dir noch etwas abgezogen.

Es muss also gut überlegt sein.

Von unseren geringfügig entlohnten Beschäftigten hat sich kein Einziger dafür entschieden.

Überlege es Dir gut, ob Du es tatsächlich machen willst - nur einen Nutzen hat das Ganze nicht.

VG

Claudine



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Hubert Brand

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New PostErstellt: 30.03.10, 12:56  Betreff: Re: Rentenversicherungsfreiheit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Claudine
    Überlege es Dir gut, ob Du es tatsächlich machen willst - nur einen Nutzen hat das Ganze nicht.
Der Vorteil ist, das man einen Riester-Vertrag abschliessen kann (statt einen unnützigem Rürup-Vertrag).

Macht pro Jahr bis zu 154 EUR Zulage vom Staat.



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Claudine

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New PostErstellt: 30.03.10, 13:19  Betreff: Re: Rentenversicherungsfreiheit  drucken  weiterempfehlen

OK, ohne jetzt konkreter auf Riester einzugehen, hast Du Recht, dass Du nur dann einen solchen Vertrag abschliessen kannst, wenn Du rentenversicherungspflichtig bist und regelmäßig 7,5 % der geringfügigen Entlohnung einzahlst.

Da diese 7,5 % aber meist vom Arbeitgeber überwiesen werden, drücke ich Dir die Daumen, dass die Agenturen da auch mitspielen.

VG

Claudine



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Claudine

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New PostErstellt: 30.03.10, 13:34  Betreff: Re: Rentenversicherungsfreiheit  drucken  weiterempfehlen

Äh, ich hatte noch etwas Wichtiges vergessen:

Die Aufstockung der Rentenversicherungsbeträge (und damit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) geht allerdings nur bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen. Die meisten Komparsenjobs sind jedoch kurzfristiger Natur.

VG

Claudine



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