Ist das normal? Habe ich bei Casting Agency Roggenbuck gefunden:
1. Voraussetzungen zur Terminvermittlung 1.Hiermit akzeptiert der Bewerber ausdrücklich die Vermittlungsvereinbarung der Casting Agency. Der Bewerber teilt Änderungen seiner Angaben unverzüglich der Casting Agency unter der Rufnummer ( 0152-06133265 oder per E-Mail ) mit. Im Zweifelsfall ist Rücksprache zu nehmen. 2.Den Vorgaben / Vereinbarungen (Drehterminen, Uhrzeiten, Bekleidungsangaben) ist grundsätzlich zu entsprechen 3.Bei Rücknahme von Terminzusagen ist dies sofort, seit Kenntnis des Grundes, mitzuteilen, spätestens jedoch am Vorabend bis 18°° Uhr. Eigenverschuldete Verhinderungen gelten nicht (verschlafen o.ä.) bzw. haben keine Wirksamkeit. Unmittelbarer Anruf unter 0152-06133265 bei der Casting Agency ist dennoch erforderlich. Bei Unterlassung der rechtzeitigen Absagemitteilung wird die Löschung aus der Kartei vorgenommen. Sollten Sie trotz Buchung nicht erscheinen, so wird eine Vertragsstrafe/Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. gegenüber der Casting Agency fällig. Nachträgliche Nachweise des Unverschuldens der Unterlassung der rechtzeitigen Mitteilung/des Erscheinens hebt die Löschung/Vertragsstrafe auf. 4.Bei groben Fehlverhalten am Drehort sind die Darsteller eigenverantwortlich! Es erfolgt die sofortige Datenlöschung ( eine erneute Vermittlung ist dann ausgeschlossen! ). 5.Es wird auf die gesetzlichen Bestimmungen der SGB und BGB hingewiesen. 6.Die beim Produktionsablauf entstandenen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte an der vermittelten Person verbleiben ausschließlich bei der Produktionsfirma. Dies gilt im gesamten Umfang der vermittelten und ausgeübten Tätigkeit. 7.Bei Nichtantritt zum Drehtermin besteht generell kein Anspruch auf Entgelt! 8.Für Vermittlungszwecke werden zwischen zwei und vier Fotos (Porträts und Ganzkörperfotos) benötigt! 9.Das Bewerbungsmaterial geht bei der Bewerbung automatisch in das Eigentum der Casting Agency