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Wer haftet für die Gagenauszahlung?

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Autor Beitrag
Hubert Brand

Mitglied

Beiträge: 143

Komparse: 11-20mal
Ziel: Hin und wieder Filmluft schnuppern
Kleindarsteller: Nein, noch nicht

New PostErstellt: 05.01.10, 17:55  Betreff: Wer haftet für die Gagenauszahlung?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hinweis: Habe den Thread nun hier platziert, da er thematisch nicht zu den Oberbegriff Gagenübersicht passt!

Grundsätzlich ist der Filmgeschäftsführer für jegliche Geldbewegung verantwortlich.



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filmservice

Mitglied

Beiträge: 25
Ort: Köln


New PostErstellt: 06.01.10, 08:52  Betreff: Re: Wer haftet für die Gagenauszahlung?  drucken  weiterempfehlen

Quatsch. Anders als in anderen Berufszweigen bedeutet beim Filmgeschäftsführer seine Bezeichnung keine unternehmensführende Rolle. Der Filmgeschäftsführer ist so etwas wie ein Mittelding aus Buchhalter und Personalsachbearbeiter. Der Filmgeschäftsführer bewegt zwar die Gelder, er handelt aber auf Weisung. Haften für ein Unternehmen kann aber nur sein Repräsentant. Also der Inhaber oder sein Geschäftsführer.

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Gast
New PostErstellt: 09.01.10, 01:14  Betreff: Re: Wer haftet für die Gagenauszahlung?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: filmservice
    Der Filmgeschäftsführer ist so etwas wie ein Mittelding aus Buchhalter und Personalsachbearbeiter.
Eben! Klugscheisser!
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