Hallo Susi,
das deutsche Arbeitsrecht verbietet unterschiedliche Bezahlung für gleiche Leistung (innerhalb einer Betriebsstätte) - dies hat allerdings für uns keine Relevanz da künstlerische Arbeit nie identisch mit anderer ist.
Dass ausgebildete Schauspieler für kleine Textrollen viel mehr Geld erhalten als unsereins habe ich auch schon gehört. Irgendwer hat mir allerdings mal erzählt, dass Voraussetzung dafür ist, dass diese irgendwo als Schauspieler angemeldet sind. (Irgendeine Künstlervereinigunga....Zentralstelle für irgendwas.....). Vielleicht weiß da jemand anders weiter.
Kevin555