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agentur
filmgesichter
inh. johanna ragwitz
thomasiusstrasse 27
10557
berlin-tiergarten
telefon: 030 - 47 98 46 04
fax:
030 - 66 40 05 69
Alles
Wissenswerte zum Thema ABRECHNUNG von Komparsen- und
Kleindarstellergagen:
1. Die Komparsengage wird bei inzwischen 95
% alles Produktionen nicht in bar ausgezahlt, sondern auf das Konto des
Komparsen überwiesen.
Wir weisen jeweils in der Buchung darauf hin
ob es sich um eine Barauszahlung oder eine Überweisung der Gage handelt.
Die
Gagen werden im Schnitt ca. 14 Tage nach dem Dreh überwiesen.
2. Die
Abrechnung, egal ob bar oder per Überweisung, erfolgt grundsätzlich
gegen das Ausfüllen eines sogenannten Komparsenscheines.
Es liegt
eine geringfügige Beschäftigung vor. Generell ist eine Abrechnung per
Rechnung NICHT möglich.
3. Bei Produktionen die das Geld nicht in bar
auszahlen, wird in der Regel die Firma MECON (
www.mecon.tv) mit der Abrechnung der
Gagen beauftragt.
Die Firma Mecon ist somit der Arbeitgeber der
Komparsen/ Kleindarsteller.
Wir als Agentur sind in keinem Fall der
Arbeitgeber.
Auch eine Einkommensbescheinigung für das Arbeitsamt
kann nur die Produktion bzw. eben die Firma MECON ausstellen.
Auch
Fragen zur Auszahlung nach dem Dreh (z.B. wenn noch eine Zahlung offen
ist nach mehr als 3 Wochen) stellen Sie bitte an Mecon:
0331-7213528
oder
[email protected]4. Es muss
IMMER die Sozialversicherungsnummer angegeben werden.
Ausgenommen
hiervon sind Kinder, Jugendliche die noch nie gearbeitet haben, Beamte
und Pensionäre.
Die Sozialversicherungsnummer kann bei der
Krankenkasse erfragt werden.
ABER: Die Sozialversicherungsnummer
(auch Rentennummer genannt) ist NICHT die Nummer auf der
Krankenkassenmitgliedskarte!
5. Folgende Nachweise müssen zusätzlich
per Kopie mit vorgelegt bzw. abgegeben werden (Zahlung erfolgt erst nach
Vorlage der Kopie):
Schüler, die älter als 16 Jahre sind -
Schülerausweis
Studenten - Studentenausweis/ Immabescheinigung
Azubis
- Azubiausweis
Rentner - Rentenausweis
Selbständige - Kopie
Gewerbeanmeldung
Freiberufler - Nachweis vom Finanzamt über
Freiberuflichkeit (es reicht Kopie Einkommenssteuererklärung)
6.
Folgende Personengruppen können NUR gegen die Vorlage einer
Lohnsteuerkarte (verbunden mit Abzügen von der Komparsengage durch
Sozialabgaben) abgerechnet werden;
7. Lohn- und Sozialabgaben werden
von der Gage abgezogen, können aber beim Lohnsteuerjahresausgleich am
Ende des Jahres zurück geholt werden (Zahlung erfolgt erst nach Vorlage
der Lohnsteuerkarte):
* Arbeitslose bzw. jede Person mit staatlicher
Unterstützung (ausser Bafög)
* Wehrdienstleistende,
Zivildienstleistende
* Schulentlassene (also zwischen Schule und
Studium/ Ausbildung stehend)
* Praktikanten (nicht im Rahmen der
Schule bzw. Universität)
* Arbeitnehmer in unbezahltem Urlaub
*
Arbeitnehmer in Elternzeit
8. Alle Staatsbürger der neuen EU-Länder
Zypern, Rumänien, Ungarn, Malta, Bulgarien, Estland, Tschechien,
Slowakei, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien und aller nicht
EU-Länder benötigen eine Kopie der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
(Zahlung erfolgt erst nach Vorlage der jeweiligen Kopien).