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Alles Wissenswerte zum Thema ABRECHNUNG von Komparsen- und Kleindarstellergagen:

1. Die Komparsengage wird bei inzwischen 95 % alles Produktionen nicht in bar ausgezahlt, sondern auf das Konto des Komparsen überwiesen.
Wir weisen jeweils in der Buchung darauf hin ob es sich um eine Barauszahlung oder eine Überweisung der Gage handelt.
Die Gagen werden im Schnitt ca. 14 Tage nach dem Dreh überwiesen.
2. Die Abrechnung, egal ob bar oder per Überweisung, erfolgt grundsätzlich gegen das Ausfüllen eines sogenannten Komparsenscheines.
Es liegt eine geringfügige Beschäftigung vor. Generell ist eine Abrechnung per Rechnung NICHT möglich.
3. Bei Produktionen die das Geld nicht in bar auszahlen, wird in der Regel die Firma MECON (www.mecon.tv) mit der Abrechnung der Gagen beauftragt.
Die Firma Mecon ist somit der Arbeitgeber der Komparsen/ Kleindarsteller.
Wir als Agentur sind in keinem Fall der Arbeitgeber.
Auch eine Einkommensbescheinigung für das Arbeitsamt kann nur die Produktion bzw. eben die Firma MECON ausstellen.
Auch Fragen zur Auszahlung nach dem Dreh (z.B. wenn noch eine Zahlung offen ist nach mehr als 3 Wochen) stellen Sie bitte an Mecon:
0331-7213528 oder [email protected]
4. Es muss IMMER die Sozialversicherungsnummer angegeben werden.
Ausgenommen hiervon sind Kinder, Jugendliche die noch nie gearbeitet haben, Beamte und Pensionäre.
Die Sozialversicherungsnummer kann bei der Krankenkasse erfragt werden.
ABER: Die Sozialversicherungsnummer (auch Rentennummer genannt) ist NICHT die Nummer auf der Krankenkassenmitgliedskarte!
5. Folgende Nachweise müssen zusätzlich per Kopie mit vorgelegt bzw. abgegeben werden (Zahlung erfolgt erst nach Vorlage der Kopie):
Schüler, die älter als 16 Jahre sind - Schülerausweis
Studenten - Studentenausweis/ Immabescheinigung
Azubis - Azubiausweis
Rentner - Rentenausweis
Selbständige - Kopie Gewerbeanmeldung
Freiberufler - Nachweis vom Finanzamt über Freiberuflichkeit (es reicht Kopie Einkommenssteuererklärung)
6. Folgende Personengruppen können NUR gegen die Vorlage einer Lohnsteuerkarte (verbunden mit Abzügen von der Komparsengage durch Sozialabgaben) abgerechnet werden;
7. Lohn- und Sozialabgaben werden von der Gage abgezogen, können aber beim Lohnsteuerjahresausgleich am Ende des Jahres zurück geholt werden (Zahlung erfolgt erst nach Vorlage der Lohnsteuerkarte):
* Arbeitslose bzw. jede Person mit staatlicher Unterstützung (ausser Bafög)
* Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende
* Schulentlassene (also zwischen Schule und Studium/ Ausbildung stehend)
* Praktikanten (nicht im Rahmen der Schule bzw. Universität)
* Arbeitnehmer in unbezahltem Urlaub
* Arbeitnehmer in Elternzeit
8. Alle Staatsbürger der neuen EU-Länder Zypern, Rumänien, Ungarn, Malta, Bulgarien, Estland, Tschechien, Slowakei, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien und  aller nicht EU-Länder benötigen eine Kopie der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Zahlung erfolgt erst nach Vorlage der jeweiligen Kopien).