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KOMPARSE.DE - Portal für Komparsen u. Kleindarst.
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würde ich auch gerne mal wissen:
Gast
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Erstellt: 04.03.07, 10:38 Betreff: Datenschutz?
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Aus "...Onkel undTanten" Erstellt: Mittwoch, 15:11 Betreff: Re: Vorsicht vor Onkel und Tante !!! drucken weiterempfehlen Antwort mit Zitat alles richtig, ich meine nur es ist fragwürdig ob eine agentur berechtigt ist meinen personalausweis bei sich einzuscannen das heißt zu lagern!!! das man sich am set zur auszahlung ausweisen muß ist wieder eine andere sache.
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A. Rany
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Beiträge: 1522
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Erstellt: 04.03.07, 11:40 Betreff: Re: Datenschutz?
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Naja, da gehören ja immer 2 zu: - einer, der das Ding kopieren will - und einer, der das Ding zum Kopieren rausrückt. Eine Agentur ist keine Behörde, d. h.: niemand ist gezwungen, dorthin zu gehen. Beispiel: Wenn mir meine Fleischereifachverkäuferin sagt: "Du bekommst das Schitzel nur, wenn du mir deine Schuhgröße verrätst." ... dann frage ich auch nicht, ob sie dazu berechtigt ist. Entweder ich spiele ihre Spielregeln mit oder sie kann ihr Schnitzel alleine essen. Genauso verhält es sich mit dieser Agentur: entweder ich spiele mit, lasse die Agentur meinen Ausweis kopieren und bekomme Jobs oder ich verweigere die Kopie des Ausweises und bekomme keine Jobs. Ganz einfach! Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht so ganz das Problem. Wenn jetzt alle sagen "NEIN, das darf die Agentur nicht!" - was dann? Willst du die Agentur verklagen? Wenn du für dich meinst "ICH GEBE MEINEN AUSWEIS NICHT RAUS!" dann ist das völlig okay. Niemand kann dich dazu zwingen! Wenn ich den meinen Ausweis gebe, und dann Jobs bekomme, ... dann ist das auch okay! Ich habe nix zu verbergen, meinetwegen können die sich das Ding an die Wand nageln. Leute, der Gesetzgeber kann sich nicht um alles kümmern. Für so ein paar Dinge ist es manchmal ganz ratsam, selbst zu denken und seinen gesunden Menschenverstand walten zu lassen. ... und nicht bei jedem Quatsch zu fragen :"Darf der das?" Ich geh jetzt in den Biergarten und bestelle mir dort ein schönes, großes Weizen. Und sollte mich die Kellnerin bei der Bestellung nach meinem Namen fragen, werde ich sie erstmal auf den Datenschutz aufmerksam machen :) Gruß, a. "Eigentlich bin ich ja ein ganz Lieber :)"
____________________ "Bei A. Rany gibt es immer wieder was auf die Öhrchen!"
[editiert: 04.03.07, 11:45 von A. Rany]
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Gast
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Erstellt: 04.03.07, 12:06 Betreff: Re: Datenschutz?
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er kann eben nur über essen und trinken schreiben.. und denken
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A. Rany
Mitglied
Beiträge: 1522
Komparse: über 100 mal
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Erstellt: 04.03.07, 12:31 Betreff: Re: Datenschutz?
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Ja, vielen Dank - lieber Gast - für deinen überaus konstruktiven Beitrag zum gestellten Thema. Dein Kommentar hat uns jetzt einen großen Schritt nach vorn gebracht und uns wieder einmal gezeigt, was du mit deinem Erscheinen wirklich bezweckst. Danke dafür! Hast du vielleicht noch mal zur Abwechselung was Sinnvolles zum Thema beizutragen - oder hast du vielleicht das Thema gar nicht verstanden? a. "Eigentlich bin ich ja ein ganz Lieber :)"
____________________ "Bei A. Rany gibt es immer wieder was auf die Öhrchen!"
[editiert: 04.03.07, 12:34 von A. Rany]
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Gast
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Erstellt: 04.03.07, 13:14 Betreff: Re: Datenschutz?
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Dein Beispiel mit der Fleischfachverkäuferin ist blödsinn und von Konstruktivität weit entfernt, erst recht >>... und nicht bei jedem Quatsch zu fragen :"Darf der das?"<<
Es gibt eine Menge gesetzliche Regelungen, die es verschiedenen Behörden und Institutionen zu verschiedenen Anlässen erlaubt, die Identität festzustellen bzw. das Vorzeigen von Ausweisen zu verlangen.
Eine Ausweisungspflicht besteht nur gegenüber der Polizei., bzw. hoheitlichen Einrichtungen (Datenabgleich) oder Einrichtungen (z.B. diskotheken ab 18 Jahre usw.), welche gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Sie allerdings interessen sich nur für das Alter und sammeln keine persönlichen Daten dahingehend.
Ein Einscannen ist gleich dem Sammeln von Daten. Eine Castingagentur ist weder zum Auffordern meines Perso.Ausweises berechtigt, es sei denn, man traut der Altersangabe der Person nicht (AGB), noch ist sie berechtigt diese Daten irgendwo zu speichern (einscannen). Auch die Rechtlichkeit hinsichtlich Begründung des Einscannen des Perso, in der AGB ist zu hinterfragen. Sämtliche notwendigen Daten stehen auf dem von mir ausgefüllten Formular und eine Kontrolle/Abgleich, Name, Adresse, Geburtsdatum mit dem Ausweis reicht.
Denn das mit dem "an die Wand nageln" ist so eine Sache, mit dem Einscannen hat die andere Seite sämtliche Daten, welche dir deine Berechtigung als "Person" geben. So ist diese andere Seite imstande diese Daten auch weiter zu verwerten, - sie zu "verkaufen" und so Ausweise gefälscht werden können, denn dort wo nicht auf das Lichtbild geachtet wird, ist mit diesem falschen Ausweis alles möglich.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/sich_o/persoge.htm
PersAuswG § 4 Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
(1) Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis können auch im nichtöffentlichen Bereich als Ausweis- und Legitimationspapier benutzt werden. (2) Die Seriennummern dürfen nicht so verwendet werden, daß mit ihrer Hilfe ein Abruf personenbezogener Daten aus Dateien oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist. (3) Der Personalausweis darf weder zum automatischen Abruf personenbezogener Daten noch zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.
PersAuswG § 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist, 2. es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder 3. gegen das Verbot a) der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder b) der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder c) der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Warum erhält man wohl von Versandhäusern usw. Werbung, ohne diese jemals Kontaktiert zu haben? Adressenverkauf! Dies ist nicht strafbar weil es nur um Adressen geht, wie sie auch in Telefonbüchern stehen.
PS: Um nochmal zur Fleischfachverkäuferin zu kommen - welche Berechtigung hat sie eigentlich und in welchem Zusammenhang meine Schuhgröße zu erfragen?
Trotzdem viel Spaß im Biergarten ...
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A. Rany
Mitglied
Beiträge: 1522
Komparse: über 100 mal
Ziel: Interessante Leute treffen
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Erstellt: 04.03.07, 13:18 Betreff: Re: Datenschutz?
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Toller Beitrag - danke dafür. Siehste, es geht doch und so haben wir alle was davon. Gruss, a.
"Eigentlich bin ich ja ein ganz Lieber :)"
____________________ "Bei A. Rany gibt es immer wieder was auf die Öhrchen!"
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ein registrierter
Gast
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Erstellt: 04.03.07, 13:27 Betreff: Re: Datenschutz?
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Arany
ich war nicht der "Gast" ("er kann eben nur über essen und trinken schreiben.. und denken"), sorry, und es gibt auch nicht nur einen "Gast" hier.
Hatte nur eben mein "ein registrierter" vergessen, sorry, da war das Post schon raus. Gruß
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A. Rany
Mitglied
Beiträge: 1522
Komparse: über 100 mal
Ziel: Interessante Leute treffen
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Erstellt: 04.03.07, 13:29 Betreff: Re: Datenschutz?
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ist schon okay. so eine quailifizierte antwort hätte ich dem "er kann eben nur über essen und trinken schreiben.. und denken-Gast" auch nicht zugetraut :) Danke nochmals für die Aufklärung. Gruß a.
"Eigentlich bin ich ja ein ganz Lieber :)"
____________________ "Bei A. Rany gibt es immer wieder was auf die Öhrchen!"
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würde ich auch gerne mal wissen:
Gast
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Erstellt: 04.03.07, 17:41 Betreff: Re: Datenschutz?
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DANKE "registrierter" Gast! Damit kann ich jetzt etwas anfangen und einige andere auch (jedenfalls die, die was zu verbergen haben).
Zitat: Gast
Dein Beispiel mit der Fleischfachverkäuferin ist blödsinn und von Konstruktivität weit entfernt, erst recht >>... und nicht bei jedem Quatsch zu fragen :"Darf der das?"<<
Es gibt eine Menge gesetzliche Regelungen, die es verschiedenen Behörden und Institutionen zu verschiedenen Anlässen erlaubt, die Identität festzustellen bzw. das Vorzeigen von Ausweisen zu verlangen.
Eine Ausweisungspflicht besteht nur gegenüber der Polizei., bzw. hoheitlichen Einrichtungen (Datenabgleich) oder Einrichtungen (z.B. diskotheken ab 18 Jahre usw.), welche gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Sie allerdings interessen sich nur für das Alter und sammeln keine persönlichen Daten dahingehend.
Ein Einscannen ist gleich dem Sammeln von Daten. Eine Castingagentur ist weder zum Auffordern meines Perso.Ausweises berechtigt, es sei denn, man traut der Altersangabe der Person nicht (AGB), noch ist sie berechtigt diese Daten irgendwo zu speichern (einscannen). Auch die Rechtlichkeit hinsichtlich Begründung des Einscannen des Perso, in der AGB ist zu hinterfragen. Sämtliche notwendigen Daten stehen auf dem von mir ausgefüllten Formular und eine Kontrolle/Abgleich, Name, Adresse, Geburtsdatum mit dem Ausweis reicht.
Denn das mit dem "an die Wand nageln" ist so eine Sache, mit dem Einscannen hat die andere Seite sämtliche Daten, welche dir deine Berechtigung als "Person" geben. So ist diese andere Seite imstande diese Daten auch weiter zu verwerten, - sie zu "verkaufen" und so Ausweise gefälscht werden können, denn dort wo nicht auf das Lichtbild geachtet wird, ist mit diesem falschen Ausweis alles möglich.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/sich_o/persoge.htm
PersAuswG § 4 Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
(1) Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis können auch im nichtöffentlichen Bereich als Ausweis- und Legitimationspapier benutzt werden. (2) Die Seriennummern dürfen nicht so verwendet werden, daß mit ihrer Hilfe ein Abruf personenbezogener Daten aus Dateien oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist. (3) Der Personalausweis darf weder zum automatischen Abruf personenbezogener Daten noch zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten verwendet werden.
PersAuswG § 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist, 2. es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder 3. gegen das Verbot a) der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder b) der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder c) der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Warum erhält man wohl von Versandhäusern usw. Werbung, ohne diese jemals Kontaktiert zu haben? Adressenverkauf! Dies ist nicht strafbar weil es nur um Adressen geht, wie sie auch in Telefonbüchern stehen.
PS: Um nochmal zur Fleischfachverkäuferin zu kommen - welche Berechtigung hat sie eigentlich und in welchem Zusammenhang meine Schuhgröße zu erfragen?
Trotzdem viel Spaß im Biergarten ... |
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Gast
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erster
Gast
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Erstellt: 05.03.07, 11:06 Betreff: Re: Datenschutz?
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das ist doch mal eine konktete antwort, ich sehe es genauso das eine agentur nicht berechtigt ist meine daten zu speichern. aber ich denke die werden sich schon vorher abgesichert haben, bevor sie die aktion gestartet haben. jetzt bleibt jedem nur die eigene entscheidung ob er es macht oder nicht.
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Gast
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Erstellt: 05.03.07, 11:24 Betreff: Re: Datenschutz?
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Man könnte auch mal, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, das zuständige Amt aufsuchen, den Sachverhalt erklären, bzw. darauf hinweisen und ob das alles so mit rechten Dingen zugeht (ohne dabei jemanden etwas unterstellen zu wollen).
Nicht jeder der schon "der große Star" ist, bzw. sich als solchen schon sieht, überlegt zuerst - er handelt übereifrig. So wie einige bezahlen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.
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