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KOMPARSE.DE - Portal für Komparsen u. Kleindarst.
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Autor |
Beitrag |
Graziana
Mitglied
Beiträge: 9
Ziel: Interessante Leute treffen
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Erstellt: 05.05.10, 19:56 Betreff: Zum Dreh trotz Krankenschein???
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Hallo ihr Lieben,
habe mal eine blöde Gewissensfrage.
Kann ich an einem Dreh teilnehmen, obwohl ich krankgeschrieben bin? Würde wirklich gern mitmachen. Ist eine gutbezahlte Hauptrolle. Allerdings habe ich Angst, dass es irgendwie über die Minijobzentrale rauskommt, dass ich einen Schein habe. Oder ist es eigentlich unmöglich? Hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
Gruß Grazia
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JohannesA
Mitglied
Beiträge: 296 Ort: Köln
Komparse: über 100 mal
Ziel: Geld und Spaß
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Erstellt: 05.05.10, 23:57 Betreff: Re: Zum Dreh trotz Krankenschein???
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was hat das mit Erfahrungsbericht zu tun?
Als erstes musste du gut aufpassen das dich bei der gut bezahlten Hauptrolle niemand sieht. Manche Tätigkeiten darfst du trotz Krankschreibung machen, hängt immer von der Art der Erkrankung und dem Job ab für den du krank geschrieben bist. Bei deinen wenigen Angaben lässt sich die Frage nicht beantworten. Bei einem Unfall während des Drehs kommen auf jeden Fall blöde Fragen. Und wenn du krank im Bett liegst wirst du kaum drehen wollen, wenn du nur so tust kannst du nicht erwarten das es hier Tips für rechtswidriges Verhalten gibt.
Die Gage ist hoffentlich über den 35 Eur um die es hier in vorherigen Beiträgen ging.
JohannesA
Zahlt ein in das Bankergenesungswerk!! Spendet für den Drittwagen in der Garage der Zweitvilla von Managern in Not!!
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rokimann
Mitglied
Beiträge: 2
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Erstellt: 06.05.10, 09:26 Betreff: Re: Zum Dreh trotz Krankenschein???
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Aber es bleibt bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Du vom Arzt bekommen hast. Und der Name der Bescheinigung ist eigentlich selbsterklärend, oder?
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Claudine
Mitglied
Beiträge: 200 Ort: Krefeld / Düsseldorf
Komparse: über 100 mal
Ziel: Geld und Spaß
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Erstellt: 06.05.10, 10:27 Betreff: Re: Zum Dreh trotz Krankenschein???
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Tja, wie Johannes schon schrieb - solltest Du einen Unfall vor Ort oder auf dem Weg dorthin oder zurück haben, wirst Du Rede und Antwort stehen müssen.
Über die Minijobzentrale kommt es erstmal nicht raus, es sei denn Du kommst plötzlich über die 50 genehmigten Tage und Du übst somit die kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig aus, dann kommen auch die Tage ans Licht an denen Du gearbeitet hast.
Grundsätzlich darfst Du während Deiner Arbeitsunfähigkeit nur dann eine Nebentätigkeit ausüben, wenn sich dadurch Deine Erkrankung / Dein Gesundheitszustand nicht verschlimmert.
Es ist allerdings immer schwer dies dem Arbeitgeber, sofern er dies mitbekommt, dass Du trotz Arbeitsunfähigkeit einer Tätigkeit nachgehst, begreiflich zu machen, von daher würde ich es persönlich grundsätzlich sein lassen, oder Du sprichst vorab mit Deinem Arbeitgeber (denn Du scheinst ja nix zu verbergen haben). Solltest Du im Krankengeldbezug stecken, klär das vorab mit Deiner Krankenkasse ab - meine hat es mir damals erlaubt und ich habe dies sogar schriftlich bekommen, dass ich einer Komparsentätigkeit nachgehen darf, allerdings hatte ich gegenüber meinem Arbeitgeber ein zu schlechtes Gewissen, als dass ich es dann auch gemacht hätte.
VG
Claudine
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