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JohannesA

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Beiträge: 296

New PostErstellt: 15.05.10, 16:58     Betreff: Re: Provision von Gage an Casting-Agentur!

@ ricker:
Genau das ist mein Vorteil, das ich lesen kann. Casty hat nur die Agentur genannt, nicht welches Angebot dieser Agentur. Der erste der hier von Comedy geschrieben hat warst du. In einem der Angebote der Agentur werden rüstige Rentner für die verstecke Kamera gesucht. Ich vermute mal das du dich darauf beziehst und dich beworben hast. Alles andere willst du offensichtlich nicht sehen. Harte Fakten wie das eindeutige vorhanden sein von verschiedenen Angeboten ignorierst du, deine eigene Aussage verwendest du später als Beleg. Das ist deine Standard Methode.

Was meinst du denn mit meinem gigantischen Flop mit den Tarifverträgen?
Du hast meine Quellen ignoriert oder diffamiert.
Immer wieder dich selbst und andere nicht belegte Aussagen hier im Forum zitiert und als Beleg verwendet. Als du damit nicht mehr weiter gekommen bist hast du dein Amt als Admin missbraucht und den Thread gesperrt. Warum sollte ich jemand der hier unter Alias schreibt mehr glauben als Menschen mit denen ich mehrfach real gesprochen habe?

Es gibt den Tarifvertrag. Der setzt sich nicht von selbst um. Die Umsetzung von Tarifverträgen ist nicht nur im gesamten Filmbereich ein Problem. Das Komparsen Kleindarsteller sind ist aus dieser Definition klar ersichtlich:

Zitat TV Seite 31:
III. Tarifvertrag für Kleindarsteller
1 . G e l t u n g s b e r e i c h
1.1. Kleindarsteller gelten als Film- und Fernsehschaffende im Sinne dieses
Tarifvertrages.
1.2. Kleindarsteller sind Film- und Fernsehschaffende, deren darstellerische
Mitwirkung die filmische Handlung nicht wesentlich trägt und die ihr kein eigenpersönliches Gepräge gibt.
Zitat Ende.

Der ganze Vertrag von der Produktionsseite:
http://www.produzentenallianz.de/positionen/tarifvertrag.html
Gleicher Inhalt von der Seite der Gewerkschaft:
http://www.connexx-av.de/tarifvertraege.php?si=1〈=1

Dazu wiederhole ich die Bestätigung von verdi vom 16.12.2009

Ich habe es mir vom Vertragspartner Verdi / Connexx.av nochmals schriftlich bestätigen lassen, der Tarifvertrag gilt auch für Komparsen:

Hallo Johannes,

gerne bestätige ich es schriftlich, auch Komparsen sind vom Tarifvertrag eingeschlossen.
Dort steht zwar nur Kleindarsteller, aber nicht die Bezeichnung sondern die Tätigkeit ist entscheidend.
Komparsen haben die gleiche Tätigkeit wie Kleindarsteller, egal wie sie gennant werden.
Beispielsweise, ist es auch egal ob man als Schauspieler oder Darsteller, oder als Griper oder für die Kamerabühne angestellt wird.

Von daher ist es egal was im Vertrag steht, es ist nur wichtig als was man eingesetzt wird.

Also Komparse = Kleindarsteller

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Keunecke-Lotte

connexx.av
c/o ver.di
Jörg Keunecke-Lotte - Projektmanager
Karlstr. 123-127 - 40210 Düsseldorf

Tel: 0211.618 24 337
Fax: 0211.618 24 468
Mobil: 0171.190 66 83


connexx.av ist ein Projekt von ver.di
http://www.connexx-av.de

connexx.av gehört zur Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)



JohannesA



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