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Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015

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carlo

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Beiträge: 13
Ort: Berlin

Komparse: über 100 mal
Ziel: Geld und Spaß


New PostErstellt: 06.10.14, 19:00  Betreff: Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo Komparsen-Kolleginnen und Kollegen,

auch wenn schon lange niemand mehr sich hier wirklich umzuschauen scheint, möchte ich dennoch ein sehr aktuelles Thema hier posten. Zum Thema beschlossener Mindestlohn ist ja schon einiges durch die Medien gegangen und ob man will oder nicht wird er zum 1. Januar 2015 rechtswirksam eingeführt. Auch für uns Komparsen!
Zwar wurde immer schon auch auf diesem Forum auf einen ausgehandelten Tariflohn zwischen Verdi und der Filmwirtschaft hingewiesen, nur erhalten hat den wohl kaum einer von uns. Nun aber wo der Mindestlohn Gesetz wird, hat sich schon mal eine Agentur per e-Mail zu Ihrer Verantwortung bekannt und angekündigt, zusammen mit anderen Agenturen faire Regeln bei den Gagenverhandlungen zu finden. Aus verständlichen Gründen werde ich den Namen der Agentur hier nicht nennen. Nur soviel sei gesagt, es ist keine kleine Nischen-Agentur die hier den Vorreiter macht.

Wenn ich bedenke das die durchschnittlich gezahlten Gagen für Komparserie in Berlin seit mehr als 8 Jahren bei 55,- Euro ohne Zulagen pro Drehtag (10,5 Std.) liegen, in anderen Städten sind es oftmals auch nur 50,- Euro, so bin ich der Meinung das eine Gagenerhöhung längst überfällig ist.

Haben auch andere Komparsen bereits Hinweise Ihrer Agenturen zum Thema Mindestlohn erhalten?

Feedback wäre toll. Auch ich werde bei gegebener Zeit über den Fortgang der Bemühungen erneut berichten.

Mit kollegialen Grüßen



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Jester

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Beiträge: 2
Ort: Dresden

Komparse: 31-50 mal
Ziel: Geld und Spaß
Kleindarsteller: Nein, noch nicht


New PostErstellt: 15.02.15, 14:27  Betreff: Re: Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015  drucken  weiterempfehlen

Hi carlo,

ein paar Monate sind ja seit deinem Beitrag schon verstrichen, und wir sind alle gut im Jahr 2015 angekommen. Die meisten von uns haben ja zwischenzeitlich sicher entsprechende Hinweis-Mails von den Agenturen bekommen. Mir hatten eigentlich, so weit ich das überschauen kann, die meisten Agenturen bei denen ich gemeldet bin, und die auch tatsächlich aktiv Projekte betreuen und mich wenigstens ab und zu buchen, entsprechende Infos dazu geschickt, wie das in der Zukunft alles laufen wird. Ich kann auch schon aus der Praxis bestätigen, dass ich bei meinen ersten paar Drehs dieses Jahr schon vom Mindestlohn profitiert habe. Wenn man für einen 10-stündigen Drehtag statt 55 Euro plötzlich 85 Euro bekommt, dann ist das eine solide Steigerung und man beschwert sich natürlich nicht.

(Die Produktion war hier "In aller Freundschaft" in Leipzig. Vermittelnde Agentur ist bei dieser Produktion Wanted.)

LG,
Jester



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reimers

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Beiträge: 125


New PostErstellt: 16.03.15, 20:01  Betreff: Re: Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015  drucken  weiterempfehlen

jester hast du wirklich die kompletten 85 euro bekommen? bei uns werden die steuern (die sonst von der produktion pauschal versteuert wurden) gleich mal abgezogen und bei einigen bleiben dann nur noch ca. 60 euro übrig.

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carlo

Mitglied

Beiträge: 13
Ort: Berlin

Komparse: über 100 mal
Ziel: Geld und Spaß


New PostErstellt: 29.05.16, 15:18  Betreff: Re: Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015  drucken  weiterempfehlen

Hallo an Alle,
also Jester, als 'ne solide Steigerung der Komparsenvergütung von einstmals 55,- (Netto) auf 85,- (Brutto) bei einem 10 stündigen Einsatz würde ich das nicht bezeichnen. Unser Kollege reimers liegt da mit seiner Rechnung von knapp 60,-€ nach Abzug von Steuer und Soli schon ganz richtig. Macht somit zwar rechnerisch 'ne Erhöhung von ca. 10%, aber da wir uns trotzdem weiterhin am unteren Ende der Lohntabelle befinden, reißen die 4,90€ mehr auch nicht wirklich.

Wo aber zusätzlich im Vergleich zur alten Pauschalversteuerung noch ein Stück weit mehr rauszuholen ist, Werbungskosten auf die einbehaltene Steuer geltend machen. Das kann sich lohnen. Wenn vielleicht auch nicht für Alle, aber zumindest doch für die Meisten von uns.
Ich habe in einem ausführlichen Gespräch in meinem Finanzamt meine neue steuerrechtliche Situation dargelegt und dabei klare Informationen erhalten, wo welche Summen in der Erklärung einzutragen sind.
Mein Zusatzeinkommen als Komparse/Kleindarsteller wird mit Steuerklasse 6 versteuert aber kann aufgrund dessen genauso Werbungskosten geltend machen wie in meinem Hauptberuf. Als da wären beispielsweise:
1- Ansetzen der tatsächlichen Reisekosten bei einer Auswärtstätigkeit
2- Reinigungskosten von verschmutzter Garderobe
Wer hat sich nicht schon einmal Hose, Hemd, Anzug, Kleid, Bluse, Mantel etc. am Set dreckig gemacht!
3- Verpflegungsmehraufwand
Soll ja immer noch Produktionen geben die den Mindestlohn mit reduziertem oder ganz ohne Catering gegenfinanzieren müssen

Meinen Steuerbescheid für 2015 habe ich dieser Tage zurückerhalten und alle Werbungskosten wurden auch wie erwartet ohne Beanstandungen oder Nachfragen berücksichtigt. Somit wurden rund 23% der einbehaltenen Steuern zurückgezahlt. Wohlgemerkt nur aus der Versteuerung der Komparsenvergütung!
Daraus ergibt sich individuell für mich ein durchaus nennenswerten Mehrgewinn von gut 10€ im Vergleich zu früheren Zeiten auf jetzt rund 65,60 für eine 10 stündige Buchung. Zugegeben, es bedeutet ein wenig Mehrarbeit die Steuer zu erklären und die für eine mögliche Nachprüfung erforderlichen Listen zur Ermittlung der Drehorte, Wegstrecken, Besonderheiten beim Caterering etc. zu erstellen, aber letztlich machen wir den Job ja auch des Geldes wegen und da sollte man möglichst auch nichts verschenken!

Leider bekommt man z. Zt. zunehmend Anfragen für Projekte wo man nur noch für 7 Stunden und 60,- (Brutto) oder gar nur stundenweise (Flexijob wie bei ALDI/LIDL&Co) gebucht werden kann. Beim Ersten wäge ich ab ob es sich mit meinem Hauptberuf vereinbaren lässt und letzteres lehne ich mit Ausnahme von Terminen für Fitting oder Casting grundsätzlich ab.

Mit besten Grüßen



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