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carlo

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Beiträge: 13


New PostErstellt: 29.05.16, 15:18     Betreff: Re: Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015

TFA "
Hallo an Alle,
also Jester, als 'ne solide Steigerung der Komparsenvergütung von einstmals 55,- (Netto) auf 85,- (Brutto) bei einem 10 stündigen Einsatz würde ich das nicht bezeichnen. Unser Kollege reimers liegt da mit seiner Rechnung von knapp 60,-€ nach Abzug von Steuer und Soli schon ganz richtig. Macht somit zwar rechnerisch 'ne Erhöhung von ca. 10%, aber da wir uns trotzdem weiterhin am unteren Ende der Lohntabelle befinden, reißen die 4,90€ mehr auch nicht wirklich.

Wo aber zusätzlich im Vergleich zur alten Pauschalversteuerung noch ein Stück weit mehr rauszuholen ist, Werbungskosten auf die einbehaltene Steuer geltend machen. Das kann sich lohnen. Wenn vielleicht auch nicht für Alle, aber zumindest doch für die Meisten von uns.
Ich habe in einem ausführlichen Gespräch in meinem Finanzamt meine neue steuerrechtliche Situation dargelegt und dabei klare Informationen erhalten, wo welche Summen in der Erklärung einzutragen sind.
Mein Zusatzeinkommen als Komparse/Kleindarsteller wird mit Steuerklasse 6 versteuert aber kann aufgrund dessen genauso Werbungskosten geltend machen wie in meinem Hauptberuf. Als da wären beispielsweise:
1- Ansetzen der tatsächlichen Reisekosten bei einer Auswärtstätigkeit
2- Reinigungskosten von verschmutzter Garderobe
Wer hat sich nicht schon einmal Hose, Hemd, Anzug, Kleid, Bluse, Mantel etc. am Set dreckig gemacht!
3- Verpflegungsmehraufwand
Soll ja immer noch Produktionen geben die den Mindestlohn mit reduziertem oder ganz ohne Catering gegenfinanzieren müssen

Meinen Steuerbescheid für 2015 habe ich dieser Tage zurückerhalten und alle Werbungskosten wurden auch wie erwartet ohne Beanstandungen oder Nachfragen berücksichtigt. Somit wurden rund 23% der einbehaltenen Steuern zurückgezahlt. Wohlgemerkt nur aus der Versteuerung der Komparsenvergütung!
Daraus ergibt sich individuell für mich ein durchaus nennenswerten Mehrgewinn von gut 10€ im Vergleich zu früheren Zeiten auf jetzt rund 65,60 für eine 10 stündige Buchung. Zugegeben, es bedeutet ein wenig Mehrarbeit die Steuer zu erklären und die für eine mögliche Nachprüfung erforderlichen Listen zur Ermittlung der Drehorte, Wegstrecken, Besonderheiten beim Caterering etc. zu erstellen, aber letztlich machen wir den Job ja auch des Geldes wegen und da sollte man möglichst auch nichts verschenken!

Leider bekommt man z. Zt. zunehmend Anfragen für Projekte wo man nur noch für 7 Stunden und 60,- (Brutto) oder gar nur stundenweise (Flexijob wie bei ALDI/LIDL&Co) gebucht werden kann. Beim Ersten wäge ich ab ob es sich mit meinem Hauptberuf vereinbaren lässt und letzteres lehne ich mit Ausnahme von Terminen für Fitting oder Casting grundsätzlich ab.

Mit besten Grüßen



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