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Trauriger Engel
Mitglied
Beiträge: 8 Ort: Jever
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Erstellt: 11.11.07, 16:12 Betreff: Warum nur?
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Hallo
Wollte mal meine Frust hier ablassen. Wie kann das angehen, das meinem einem Kleinkind eine Kur ablehnt mit der Begründung: " Ihr Kind ist zu Behindert um ein späteres Leben allein zu meistern." Nach dem Widerspruch, den ich einglegt habe, mit der Begründung: Nach Art. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Wird ein behinderter Mensch nicht in besonderem Maße gefördert, wird ihm indirekt die Würde der Selbstbestimmung abgesprochen.Des weiteren wird in Art. 3 GG darauf hingewiesen, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden.Dies ist aber hier der Fall, wenn im Gegensatz ein alkoholkranker Mensch seine fünfte Entziehungskur bewilligt bekommt, aber einem körperlich und geistig zurückgebliebenem Menschen die Förderung untersagt wird, dieser jedoch mit einer gezielten Förderung ein Stück mehr Lebensqualität bekommt.
Darauf hin, die Rentenversichung: Bei der Schwere der Behinderung sei durch eine kurzfristiges Heilverfahren über einige Wochen keine wesentliche gesundheitliche Verbesserung zu erreichen. nur ein kurzer ausschnitt des Widerspruchsbescheid. Ich könnte eine Klage einreichen!!!
Da Fragt man sich doch langsam wirklich, ob es den lieben Herrren und Damen von der Rentversicherung am Ar.... vorbeigeht, was mit unseren Kindern passiert????
Bin wütend und sauer zu gleich!!!!
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Michaela und kevin
Mitglied
Beiträge: 204 Ort: Triftern/Neukirchen
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Erstellt: 11.11.07, 20:35 Betreff: Re: Warum nur?
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Hallo kann gut verstehen das du sauer bist. das wäre ich sicher auch. Ich finde es eine frechheit soetwas zu schreiben!!! Was für eine Kur hattest du denn beantragt? Warum sollten behinderte kinder keine Kur bekommen?? Schaden ist es sicher nicht auserdem können sie dochg in der zeit nochmals besser gefördert werden!!! Ich versteh sowas nicht....!
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Trauriger Engel
Mitglied
Beiträge: 8 Ort: Jever
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Erstellt: 12.11.07, 09:14 Betreff: Re: Warum nur?
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Das sollte eine ganz normale Kur werden, aber den Renterversicherungsträger ist das wohl zu teuer. Es gibt ja nur noch 4 Wochen Kur und die haben wohl den Befunden entnommen, das es länger als 4 Wochen werden und so haben die das abgelehnt. Könnte eine Mutter-Kind-Kur beantragen, aber ich brauch keine.
L.G. Susan
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Michaela und kevin
Mitglied
Beiträge: 204 Ort: Triftern/Neukirchen
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Erstellt: 12.11.07, 12:01 Betreff: Re: Warum nur?
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Aber du könntest doch eine mutter kind kur beantragen und schauen das dein kleiner dann dort auch bahandlungen bekommt. wäre auf alle fälle besser als nichts oder? vielleicht bekommt ihr wenigstens so eine.
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Silke
Mitglied
Beiträge: 80
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Erstellt: 12.11.07, 16:07 Betreff: Re: Warum nur?
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Hallo Trauriger Engel, Versuch es mal mit einer FOR ,wenn deine Maus einen Herzfehler hat , könntest du das auch bekommen. Silke
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Trauriger Engel
Mitglied
Beiträge: 8 Ort: Jever
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Erstellt: 12.11.07, 23:09 Betreff: Re: Warum nur?
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Hallo nochmal. Marcel hat keinen Herzfehler, Akzidentelles Herzgeräusch. Sein herz schlägt 2/6, das ist etwas zu schnell....
Worüber ich auch heil froh bin
L.G. Susan
Mikrodeletionssyndrom 22Q mit multiplen Dysmorphien;Globale Entwicklungsverzögerung; cerebrale Gehirnfehlbildung ( Pachygyrie/ Polymikrogyrie) ; Bewegungsstörungen; Gastrioösöphagealer Reflux; usw. :-((
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Gudrun
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 13.11.07, 10:07 Betreff: Re: Warum nur?
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Hallo Susan, Ja also da werde ich aber auch wütend. Als gäbe es nur "behindert" und "normal" und nichts dazwischen!!! Darf ein Rentenversicherungsträger mit so einer Begründung den Kurantrag an die Kasse zurückgeben? Ist er nicht auch zuständig, damit Dein Sohn lernt in Werkstätten einer Tätigkeit nachgehen zu können?
Aber spätestens der Krankenkasse muss das doch ein Anliegen sein. Es ist doch ein wichtiger Unterschied auch für die Krankenkasse, ob er laufen lernt, oder irgend eine andere Form der Fortbewegung. Es ist doch wohl ein Unterschied, ob er allein essen lernt, obe eine Kommunikationsform erlernt. Auch wenn er vielleicht nicht selbstbestimmt leben können wird, liegen Welten zwischen verschiedenen Formen des betreuten Lebens.
Vielleicht ist eine Mutter-Kind-Kur eine Lösung, denn welche Mutter ist da nicht reif für eine Kur. Entscheidend ist aber, ob ihr die entsprechende Kur-Klinik findet, in der Dein Sohn optimal gefördert werden kann, denn dann kann sie zu einem Entwicklungsschub fürhern und auch nur dann kannst Du Dich mal ein wenig erholen. Manchmal sind die Krankenkassen einfach der bessere Ansprechpartner und der Rentenversicherungsträger nicht. Ich würde tatsächlich einen Rechtsanwalt befragen (zumindest einen Rechtsschutz eingehen, der solche Fälle mit abklärt, falls ihr das noch nicht getan habt).
Viel Glück und liebe Grüße Gudrun
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Trauriger Engel
Mitglied
Beiträge: 8 Ort: Jever
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Erstellt: 13.11.07, 10:26 Betreff: Re: Warum nur?
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Hallo liebe Gudrun.
Es bringt nichts, einen Anwalt einzuschalten, denn die REntenversicherung hat doch die viel besseren Anwälte als wir. Heisst dann nur, Klage abgewiesen und die möchten bestimmt alles über Marcel wissen, und das vorm Gericht und vor allen anderen zu erzählen, das würde ich nicht aushalten.
Ich habe ja eine Kur für Marcel bei meiner Krankenkasse eingereicht, aber der die Kosten trägt, ist nicht die Krankenkasse, sondern das Rentenversicherungsamt!!! Das wusste ich auch nicht.
Wie du schon richtig sagst Gudrun, eine Einrichtung zu finden, wo Marcel die Föhrderung bekommt die er auch brauch, ist bestimmt schwierig und dann ist es ja noch so, das es eine Einrichtung sein müsste, die ihn auch Füttern, Essen zerkleiner usw.... und das ist das große Problem. bin ja schon heil Froh das ich einen Heilpädagogischen Kindergarten für ihn habe, wo wirklich das essen zerkleinert wird und auch Ziele gesetzt werden. Da sind 8 Kinder und 3 Betreuer. Aber leider erst zum 1.3.08, da es noch eine Baustelle ist....
L.G. Susan
Mikrodeletionssyndrom 22Q mit multiplen Dysmorphien;Globale Entwicklungsverzögerung; cerebrale Gehirnfehlbildung ( Pachygyrie/ Polymikrogyrie) ; Bewegungsstörungen; Gastrioösöphagealer Reflux; usw. :-((
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