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Uta Elb
Gast
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Erstellt: 11.05.01, 21:48 Betreff: Antrag auf Behinderung
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Hallo an alle Betroffenen! Unser Sohn Jan-Martin (geb. 15. Sept. 2000) wurde kürzlich vom Versorgungsamt Oldenburg mit einem Grad der Behinderung von 50% eingestuft. Da wir mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, möchten wir Widerspruch einlegen. In der Begründung des Bescheides wurde nur der Herzfehler (Fallot´sche Tetralogie) berücksichtigt. Das DiGeorge-Syndrom (Thymusaplasie, etc.) würde für einen Einzelgrad der Behinderung nicht ausreichen und kann somit nicht berücksichtigt werden. Wer kann ähnliche Erfahrungen berichten bzw. wer kann weiterhelfen, wie man einen begründeten Widerspruch formuliert oder evtl. sogar ein ärztliches Gutachten mit einreicht? Da wir nur 4 Wochen Zeit für den Widerspruch haben, würden wir uns über kurzfristige Antworten freuen. Vielen Dank im Voraus! Ihre Uta Elb
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Stephan Schmid
Gast
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Erstellt: 12.05.01, 19:43 Betreff: Re: Antrag auf Behinderung
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Hallo,Frau Elb, zunächst reicht es,in einem Satz Widerspruch einzulegen,damit verlängert sich automatisch die Frist bis zur endgültigen "Rechtsgültigkeit" Dann brauchen Sie einen Arzt,der dieselbe Meinung vertritt und bereit ist,Ihnen ein Gutachten zu schreiben.Sie sollten das Versorgungsamt darum bitten,sich bei diesem Arzt Informationen zu holen, damit nicht Sie die Kosten des Gutachtens tragen müssen. Viele Grüße und viel Glück!
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Melanie Knoop-Eickelmann
Gast
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Erstellt: 29.05.01, 14:07 Betreff: Re: Antrag auf Behinderung
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Hallo Frau Elb! Wir haben zur Zeit gerade das gleiche Problem mit dem Versogungsamt in Braunschweig.Unsere Saskia bekam sogar nur 30%.Wir legten jetzt Bereits zum zweiten mal Wiederspruch ein.Wenn Sie ein Schreiben aufsetzen sollten,dann sollten Sie auf jedem Fall schreiben,was Ihr Kind noch nicht kann.Auch wenn es Hilfen bekommt,wie zum Beispiel Krankengymnastik,Frühförderung usw.Sie können sich auch gerne telefonisch bei uns melden. Vielleicht können wir Ihnen Ja weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen Silke Heldberg 05365/8296
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Uta Elb
Gast
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Erstellt: 29.05.01, 18:45 Betreff: Re: Antrag auf Behinderung
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Hallo Frau Elb, Hallo Frau Heldberg,
beim Antrag für den Schwerbehindertenausweis sollten Sie alle dauerhaften und vorübergehenden Einschränkungen angeben. Dabei ist immer hilfreich, den derzeitigen Gesamtzustand nachvollziehbar darzustellen. Wenn Sie kein Attest des jeweis behandelnden Arztes beifügen können, geben Sie in jedem Fall den Namen und die Adresse des aktuell behandelnden Arztes/Zentrums an, damit von dort evtl. Befunde etc. angefordert werden können (Dabei die Freistellungserklärung zur Schweigepflicht nicht vergessen!). Ist Ihr Kind in einem SPZ in Behandlung, so können von dort sicher am besten die Entwicklungsverzögerung, Sprachprobleme sowie psychmotorische und psychsoziale Defizite bzw. Rückstände dargelegt werden. Ansonsten kann dies auch der behandelnde Kinderarzt attestieren. Lt. Aussage eines Versorgungsamtes kann eine 22q11 Deletion nicht grundsätzlich als Grundlage für die GDB-Bewertung herangezogen werden, sondern eben nur die verschiedent- lichen Auswirkungen als Einzelbehinderung betrachtet werden. Gruß Stephan Schmid
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