Kinder mit DeletionsSyndrom 22q11

Hinweise: Nutzungsbedingungen
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender
Pflegestufe 2

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Momo
Mitglied

Beiträge: 15
Ort: Wolfenbüttel


New PostErstellt: 11.03.09, 12:12  Betreff: Pflegestufe 2  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo alle zusammen.


Ich bin gerade dabei die Pflegestufe von Sören zu erhöhen. Es war auch schon jemand vom MDK hier. Man sagte zu mir das die reine Therapiezeit nicht mehr mit rein gerechnet wird- nur die Fahrzeit. Der Grund sei, dass Sören schon 10 Jahre alt ist. Das habe ich noch gar nicht gehört. Schließlich hat er in sein Ausweis das H, G und das B. Kann mir irgend jemand sagen ob das mit der Therapiezeit stimmt. Ich bedanke mich schon im Voraus und ich weiß es ist noch ein weilchen hin aber ich wünsche allen ein tolles, schönes Osterfest.



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden ICQ-Nachricht an dieses Mitglied senden
Stephan Schmid
Administrator

Beiträge: 21
Ort: 1. Vorstand

New PostErstellt: 16.03.09, 23:52  Betreff: Re: Pflegestufe 2  drucken  weiterempfehlen

Hallo Simone,

die Anrechnung der Wartezeit während der Therapie richtet sich danach, ob Du als Begleitperson aus therapeutischer Sicht dabei sein mußt bzw. in dieser Zeit etwas anderes machen kannst. Liegt also z.B. die Praxis in unmittelbarer Nähe eines Einkaufszentrums kannst Du die Zeit während der Sören in Therapie ist mit Besorgungen nutzen - dann kann nicht angerechnet werden.
Dauert wiederum die Therapiesitzung 30 Minuten und die Praxis ist in einer Gegend gelegen, wo keine Möglichkeiten für Einkäufe, Besorgungen gegeben ist, kurz wo Du nichts für Dich oder die Familie relevantes erledigen kannst muß die Wartezeit in jedem Fall angerechnet werden.
In den Anhaltspunkten gutachterlicher Tätigkeit steht hierzu:

"Zusätzlich zu den Fahrzeiten sind die zwangsläufig anfallenden Warte- und Begleitzeiten der Begleitperson anzurechnen, wenn sie dadurch zeitlich und örtlich gebunden ist. Bei Kindern kann die Notwendigkeit der Begleitung beim Arzt zur Durchführung therapeutischer Zwecke oder der Begleitung bei Inanspruchnahme vertragsärztlich verordneter Therapien vorausgesetzt und einschließlich der Wartezeit als Hilfebedarf berücksichtigt werden."

So hat die Dame vom MDK evtl. darauf abgezielt, dass Sören mit seinen 10 Jahren alleine in der Therapiesitzung ist und Deine Begleitung aus medizinischer und/oder therapeutischer Sicht nicht nötig ist. Kann stimmen.
Allerdings gilt zusätzlich die Frage der "zeitlichen und örtlichen Gebundenheit" - also kannst Du in der Zeit der Therapiesitzung etwas anderes relevantes erledigen. Mußt Du beurteilen wo und wann finden die Sitzunngen statt?

Bei Fragen - einfach fragen.
Grüsse
Stephan



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Momo
Mitglied

Beiträge: 15
Ort: Wolfenbüttel


New PostErstellt: 17.03.09, 14:53  Betreff: Re: Pflegestufe 2  drucken  weiterempfehlen

Danke Stefan für die rasche Beantwortung meiner Frage. Ob ich einkaufen gehen oder fahren kann wenn Sören in der Therapie ist kann man halten wie ein Dachdecker. Zu fuss zu weit und mit Auto muss man sich beeilen um das in der Zeit zu schaffen. Ich fahre nie woanders hin wenn Sören bei der Therapie ist. Ich warte manchmal im Wartezimmer und manchmal setz ich mit rein. Wie sieht das mit der Einschrenkung der Alltagskompetenz aus. Zählt das auch mit rein?


Bis dann und vielen Dank schon mal wieder



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden ICQ-Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Layout © subBlue design