Hallo Miriam,
ich habe in der Körordnung folgenden Passus gefunden, und da steht nix von Mitgliedschaft, weder für Hündin noch für Rüde, sondern:
Zur Zucht-Tauglichkeits-Prüfung (Körung) werden nur Hunde zugelassen, die in das Zuchtbuch eines von der F.C.I. anerkannten Rassezuchtvereins der Kromfohrländer eingetragen sind und zweifelsfrei identifiziert werden können.
Ein Kromi aus einem registrierten Zwinger mit Wurfabnahme kann also gekört werden, egal ob Mitglied oder nicht.
LG
Susanne
Detlef mit Theo "Diego vom Korlesbach" und
Susanne mit Isa "Isis vom Isarflimmern"