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Hinrichtungsmethoden

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Graf von Zemeron
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New PostErstellt: 23.10.05, 15:16  Betreff: Hinrichtungsmethoden  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Thread für das Thema: Hinrichtungsmethoden



& Forum

Leben in des Mondesschein...

Liebe ist die Magie selbst und die größte Macht auf Erden. Zusammen Verbunden durch die Dunkelheit - Der Mond ein ort der stille der dir zeigt wer wir sind... Menschen... !?


[editiert: 27.10.07, 22:19 von Graf von Zemeron]
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New PostErstellt: 23.10.05, 16:34  Betreff: DER FEUERTOD  drucken  weiterempfehlen

DER FEUERTOD

Das Verbrennen ist eine der ältesten Todesstrafen. Ihr Sinn lag darin, einen Körper so zu zerstören, dass nichts mehr von ihm übrig blieb. Denn man war der Ansicht, nur das Feuer sei imstande, Geister und Dämonen zu zerstören.
Es steht schon im alten Testament geschrieben, dass Gott die zwei Sündenstädte Sodom und Gomorrha mit Feuer und Schwefel vernichtete.
So wurden auch bei den Babylonier, Ägyptern und bei den Israeliten Gotteslästerer und andere Verbrechen gegen die Gottheiten mit dem Feuertod bestraft.
Für eine Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen wurde vor dem eigentlichen Beginn der Exekution ein Pfahl in die Erde gegraben. Um diesen herum schlichtete man Holz und Reisig, so dass der Holzstoss leicht entflammbar war. Der Verurteilte wurde dann, eskortiert von bewaffneten Soldaten, auf den Richtplatz gebracht oder geschleift. Dann wurde das Urteil verlesen, und er wurde mit Eisenketten an den Pfahl gebunden. Bei manchen Hinrichtungen wurde das Holz um den Verurteilten herum aufgetürmt, so dass er den Blicken der Zuschauer entzogen war.

Bei vielen Hinrichtungen kam auch der so genannte Gnadenerweis zum tragen. Der bestand darin, dass der Henker unbemerkt sein Opfer mit einer Schnur erdrosselte. Dies musste aber geheim gehalten werden, da sonst das Publikum rebellierte, weil sie sich um das Schauspiel einen Menschen bei lebendigem Leib brennen zu sehen, betrogen fühlten.
Ein anderer Gnadenerweis bestand darin, dem Verurteilten einen Beutel mit Schwarzpulver um den Hals zu hängen. Wenn das Feuer dann bis zum Beutel gelangte, explodierte dieses und setzte so dem Leben des Verurteilten ein schnelles Ende. In der Schweiz war diese Prozedur üblich.
So gab es natürlich auch eine Verschärfung der Strafe. Dabei wurde der Verurteilte vor der Exekution mit glühenden Zangen gezwickt, oder man schlug ihm vor dem Feuertod die Arme ab.
Das Feuer wurde solange mit Holz bestückt, bis vom Toten nur noch Knochen und Asche zurückblieben. Diese wurden dann von den Henkersknechten mit Hämmern und Knüppeln zerschlagen und über das Land verteilt bzw. in einen Fluss geschüttet.
Im alten Byzanz stand auf eine Beziehung zwischen einer Herrin und einem Sklaven die Todesstrafe für beide. Der Sklave wurde lebendig verbrannt, und die Frau hingerichtet. Andersrum hingegen, bei einem Verhältnis zwischen Mann und Sklavin, wurde dies toleriert, wobei die Sklavin meistens vergewaltigt wurde.
Die Kelten opferten ihre Straftäter den Göttern. So wurden Dutzende von Menschen in große Weidenkäfige gesperrt, diese waren der Größe der Götter nachempfunden. Nicht selten fanden in solchen Götterkäfigen über 50 Opfer Platz. Dann wurden sie dem Feuer überantwortet. Unter Nero wurden die Christen gekreuzigt und mit brennendem Öl übergossen. Sie dienten teilweise als lebendige Fackeln, um den Nachhauseweg von Nero zu erleuchten.

Während der Hexenverfolgung in Europa starben mindestens 200 000 so genannte Hexen auf dem Scheiterhaufen.

Im Jahre 1401 wurde der Feuertod in Großbritannien legalisiert und per Gesetz festgeschrieben. Im Jahre 1553 stieg Maria I auf den Thron von Großbritannien. Unter ihrer fünfjährigen Regentschaft stiegen die Verbrennungen drastisch an. Es wurden in dieser Zeit 300 Menschen dem Scheiterhaufen übergeben.

Im Mai 1431 besteigt wohl eines der berühmtesten Opfer den Scheiterhaufen, Jeanne d’Arc, auch bekannt als die Jungfrau von Orleans.
Um 1592 wurden in Nördlingen fünf Frauen der Hexerei angeklagt und zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Sie gestanden unter der Folter, ein vor kurzem gestorbenes Baby auf dem Friedhof ausgegraben zu haben, und zu einem Zaubertrank gekocht zu haben. Der Ehemann einer der Hexen schaffte es aber, den Bürgermeister zu überzeugen, das Grab des Babys zu öffnen. Das Baby lag immer noch tot im Sarg. Der Inquisitor sah dies aber als ein weiteres Teufelszeug an, denn die Hexen hatten ja schon gestanden. Also sei dies auch ein weiterer Beweis dafür, dass es sich um Hexen handeln müsse. Die Frauen wurden daraufhin auf dem Scheiterhaufen verbrannt.


1645 wütet der „berühmte" Hexenjäger Hopkins durch das Empire. Er lässt in den Kirchen Kästen aufstellen, in die Zettel geworfen werden können mit Denunziationen.
1686 wurde Elisabeth Gaunt zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Nachdem sie mit einem Pferd auf den Richtplatz geschleift wurde, legte sie selbst das Stroh zu ihren Füssen zurecht, dass die Flammen schneller ihre tödliche Arbeit vollziehen können.
1777 wurde Maria Breyer im Alter von 14 Jahren wegen Münzfälscherei zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Sie stand schon festgebunden auf dem Richtplatz, als Lord Weymounth zufällig vorbeikam. Entsetzt über die Strafe und das kindliche Alter ließ er sie losbinden. Jetzt stellt sich die Frage, welche Verbrechen mit dem Tod auf dem Scheiterhaufen geahndet wurden: Hauptsächlich Hexerei, aber auch sexuelle Abartigkeit wie etwa Homosexualität oder sexuelle Handlungen mit Tieren.
1482 mußte der Herr von Hohenburg in der Schweiz zusammen mit seinem Geliebten, einem Knecht aus seinem Hause, gemeinsam den Scheiterhaufen besteigen.

In Indien war es gleichzeitig das Todesurteil einer Frau, wenn ihr Mann starb. Sie wurde mit dem Leichnam ihres Mannes verbrannt. Die letzten Frauenverbrennungen reichen bis in unser Jahrhundert hinein.


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New PostErstellt: 23.10.05, 16:37  Betreff: DIE KREUZIGUNG  drucken  weiterempfehlen

DIE KREUZIGUNG

Diese Hinrichtungsform wurde von den Phöniziern, einem syrischen See- und Handelsvolk entwickelt und erlebte um 1000 v. Chr. ihre Blütezeit. Zu Beginn fand der Verurteilte jedoch keineswegs an einem Kreuz, wie es he ute verstanden wird den Tod. Stattdessen band man ihn an einen Baum, der bei den Römern auch „arbor infelix“ – Unglücksbaum – genannt wurde, und überließ ihn der Macht der Elemente. Demzufolge zog sich das Sterben des Delinquenten meist über Tage hin.
Bald entwickelten sich für die Kreuzigung eigene Richtplätze, die meist auf einem Berg oder Hügel gelegen waren. Auch kam man davon ab, den Verbrecher an einen Baum zu fesseln; stattdessen verwendete man zu deren Hinrichtung nun eigens aufgestellte Pfähle. Auch entstanden noch einige weitere Arten der Kreuzigung, wie Hängen, Annageln, und das besonders quälende Aufhängen mit dem Kopf nach unten. Hierauf konnte jedoch durch das Zahlen eines Geldbetrages- genannt Bakschisch- und dessen Höhe durch die Verwandten Einfluss genommen werden.
In Rom war es zudem Sitte, die Verurteilten vor ihrer Hinrichtung völlig zu entkleiden und zu geißeln, was noch eine zusätzliche Schmähung bedeutete.
In der „Furca“- eigentlich einem landwirtschaftlichen Nutzgerät in Form eines Balkendreiecks, das aber auch bei der Vollstreckung von Todesurteilen Anwendung fand - näherte sich die Hinrichtung der von uns verstandenen Kreuzigung an. Dabei hängte man dem zum Tode Verurteilten- meist waren es Sklaven, die durch Kreuzigen gerichtet wurden- oben genanntes Gerät um den Hals und band dessen Arme an den Schenkeln des Dreiecks fest. In dieser Haltung wurde er schließlich ausgepeitscht und an den Pfahl gehängt. Später ersetzte man die Furca durch einen einfachen Querbalken, der am oberen Ende des Pfahls angebracht wurde, so dass sich eine T- Form ergab. Aber es bestand auch die Möglichkeit, den Querbalken mit einem Strick am Pfahl aufzuhängen, wodurch die he ute bekannte Kreuzform entstand, die aber eher selten war.
Dass die Kreuzigung eine reine Männerstrafe war, lässt sich wohl durch deren besondere Grausamkeit erklären. Oft dauerte es Stunden oder gar Tage, bis bei den Hingerichteten der Tod eingetreten war. Gewöhnlich starben sie an Kreislaufkollaps und Herzversagen, doch dem gingen meist noch Qualen wie Durst, Wundbrand und Verkrampfung der Atemmuskulatur voraus.


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New PostErstellt: 23.10.05, 16:39  Betreff: ERTRÄNKEN  drucken  weiterempfehlen

ERTRÄNKEN


Das Ertränken von Delinquenten ist eine sehr alte Hinrichtungsmethode und wurde bereits von Kelten, Slawischen und Germanischen Stämmen an straffällig gewordenen Frauen praktiziert. Die Verurteilten wurden hierbei im Moor versenkt. Später war es der römische Kaiser Nero, der seinen Spaß daran fand, Delinquenten in durchlöcherten Booten auf dem Meer auszusetzen und zuzusehen, wie sie ertranken. Übrigens sollte auch so seine Frau Agrippina sterben, wenn man den Überlieferungen Glauben schenken darf.

Im Mittelalter waren es meist Frauen, die zu dieser Hinrichtungsform verurteilt wurden. Besonders Kindmörderinnen wurden ertränkt. Dazu warf man die Verurteilten, in Säcken eingenäht und mit Gewichten beschwert, in den Fluss oder ein ruhendes Gewässer. Gab es etwas derartiges nicht, so genügte auch ein großes Fass, in dem die Unglücklichen untergetaucht wurden, bis der Tod eintrat. Das berühmteste Opfer dieser Hinrichtungsform dürfte Agnes Bernauer gewesen sein, die Gattin von Herzog Albrecht von Bayern. Sie wurde während der Abwesenheit ihres Ehemannes verurteilt und hingerichtet, wohl auf Betreiben der Schwiegermutter Agnes.


In Großbritannien wurden auch Männer ertränkt. Man band sie hierzu bei Ebbe an einer Stelle der Themse fest und setzte sie der Flut aus. Man kann sich dabei die Angst vorstellen, wenn die Delinquenten das Wasser kommen sahen.

Noch einmal erlebte das Ertränken eine Hochkonjunktur während der Revolutionsjahre in Frankreich. Bei dem als „Republikanische Hochzeit“ bezeichneten Spektakel wurden je zwei Aristokraten Rücken an Rücken zusammengebunden und in einem Fluss versenkt.

Während der Hexenprozesse kamen viele Frauen durch das Wasser zum Tode, in dem man sie der sogenannten Wasserprobe unterzog. Dazu band man ihre Hände und Beine in einer Art und Weise zusammen, dass sie unmöglich schwimmen konnten, und warf sie in den Fluss. Wies das Wasser, welches als reines Element galt, die Frauen ab, waren sie Hexen und wurden verbrannt. Ertranken die Frauen, waren sie keine Hexen. Die meisten Frauen ertranken aufgrund der Fesselung.

Ebenfalls eine Sonderform nimmt in diesem Zusammenhang das Kielholen ein. Diese alte Seemannsstrafe war ursprünglich nicht als Art der Hinrichtung geplant. Der Verurteilte sollte lediglich damit gefoltert werden, in dem man ihn an langen Stricken unter dem Boot längsseits entlang zog. Verhedderten sich jedoch die Stricke, und dies kam wohl öfters vor, ertrank der Unglückliche.


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New PostErstellt: 23.10.05, 16:42  Betreff: GAROTTE  drucken  weiterempfehlen

GAROTTE

Anfangs war die Garotte nicht mehr als ein aufrechter Pfosten mit einer Loch in der Höhe des Halses. Das Opfer wurde auf einem Sitz vor dem Pfosten gefesselt, und ein Seil wurde um seinen Hals gelegt. Die Enden der Seiles wurden durch das Loch im Pfosten gezogen. Der Henker zog nun langsam an beiden Enden des Seiles und erdrosselte so sein Opfer.


Weiterentwicklung:

Später wurde der Strick dann durch ein Metallband ersetzt, und der Henker führte seiner Arbeit damit fort, daß er seinem Opfer einen Keil in den Wirbel drehte und so das Rückrat durchtrennte. Die Garrotte wurde in Spanien im 18 Jahrhundert für Kapitalverbrechen eingeführt und bis zum März 1974 angewandt. Das letzte Opfer war der Student Salvador Puig Antich.

Auch in Portugal, Kuba, Puerto Rico, Philippinen und in Südamerika wurde mit der Garrotte hingerichtet. So sind 1903 in Manila/Philippinen 4 verurteilte Mörder mit der Garrotte hingerichtet worden. Nach der Hinrichtung wurden ihre Leibe abgenommen und in einer Kirche aufgebahrt. Stunden später wurde bei 2 der "Toten" noch Atmung festgestellt. Sie erholten sich wieder und wurden freigelassen.


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New PostErstellt: 23.10.05, 16:45  Betreff: GUILLOTINE, ODER DAS FALLBEIL  drucken  weiterempfehlen

GUILLOTINE, ODER DAS FALLBEIL

Die Geschichte dieser Tötungsmaschine geht weit in die Vergangenheit zurück. In Irland wurde schon im Jahre 1307 mit einer so genannten Enthauptungsmaschine hingerichtet. Unter König Eduard dem III wurde die mechanische Enthauptung auch in England eingeführt

1791 war es dann in Frankreich soweit. Dr. Joseph Ignace Guillotin trug seinen Gesetzentwurf vor dem Französischen Parlament vor. "Alle Menschen sollen bei einer Hinrichtung gleich behandelt werden, kein Hängen für die Armen, kein Enthaupten für die Reichen und Adligen und vor allem keine Folter und andere Hinrichtungsarten mehr wie etwa Rädern. Es soll nur noch eine Strafe geben. Das Enthaupten!". Am 3. Mai 1791 wurde der Gesetzentwurf von Dr. Joseph Ignace Guillotin offiziell angenommen.

Die Nationalversammlung beauftragte nun den königlichen Leibarzt Dr. Antoine Louis mit der Erstellung eines Gutachtens. Anfang 1792 beauftragte man für den Bau der ersten Guillotine einen Deutschen, Tobias Schmidt, ein enger Freund von Henri Sanson, "dem Monseigneur von Paris".

Durch die Freundschaft mit Sanson kannte er die Problematik. Bei ersten Versuchen mit lebendigen Tieren funktionierte die Maschine einbandfrei. Jedoch bei der Erprobung mit Leichen blieb das Fallbeil bei manchem starken Nacken immer wieder stecken. Auf Anraten von Henri Sanson wurde das Fallbeil nun abgeschrägt und mit einem zusätzlichen Gewicht versehen. Nun funktionierte sie fehlerfrei.

Am 25. April 1792 war es dann soweit. Die Bevölkerung von Paris war schon Stunden vorher auf dem Platz versammelt, da man schon viel von der neuen Enthauptungsmaschine gehört, aber sie noch keiner gesehen hatte.

Der verurteilte Räuber "Nicolas Jaques Pelletier" stieg auf das Schafott. Doch alle Zuschauer, die auf ein blutrünstiges Spektakel gehofft hatten, wurden bitter enttäuscht. Ehe sie sich versahen, war die Exekution schon vollzogen. Diese Schnelligkeit war ja auch einer der Gründe, weshalb die Guillotine entwickelt wurde.

Von nun an war die Guillotine nicht mehr aus Paris wegzudenken.

Nachdem das erste prominente Opfer auf ihr guillotiniert wurde, nämlich der Bürger Louis Capet auch bekannt unter dem Namen "König Ludwig XVI von Frankreich", kam die Guillotine nicht mehr zur Ruhe.
Die roten Messen
Henri Sanson bekam immer mehr Arbeit zu tun. Und fast alle Berühmtheiten der damaligen Zeit hatten eine Verabredung mit ihm, auf dem Schafott.

Louis Antoine de Saint Jus, ein enger Freund von Robespierre erklärte:" Die Friedhöfe können ruhig überfüllt sein, aber nicht die Gefängnisse."

Am 5. April 1794 betritt Georges-Jacques Danton das Schafott. Als er oben seinen Freund Marie Jean Herault de Sechelles umarmen wollte wurde er von Henri Sanson zurückgerissen, mit der Begründung, daß hier nicht der Ort sei für politische Gesten. Worauf Danton erwiderte: "Sie können aber nicht verhindern, daß sich unsere Köpfe im Korb treffen."

Das letzte berühmte Opfer der Französischen Revolution war Robespierre, der Erfinder des Terrors. Als man Robespierre am 27. Juli 1794 verhaftete wurde er durch einen Schuss am Kinn verletzt. Als er am 28. Juli 1794 das Schafott betrat, riss ihm der Henker den Verband vom Kinn und Robespierre schrie vor Schmerzen laut auf, dies war das letzte, was das Volk von ihm hörte. Danach verschwand die Guillotine vom Platz der Revolution und mit ihr auch die Gewalt. Während der Revolution wurden in den 83 Departements von Frankreich ca. 30.000 Menschen mit der Guillotine hingerichtet.

Als Napoleon Bonaparte an die Macht kam brachten seine Armeen die Guillotine in die anderen Länder Europas.

Am 8. November 1803 wurde in Mainz der 24-jährige Räuber Schinderhannes vor Gericht gestellt und wegen Räuberei und Mordes angeklagt. Während des Verfahrens fragte Schinderhannes den Richter, ob er im Falle seiner Verurteilung gerädert würde? Der Richter erklärte, dass diese Hinrichtung in Frankreich nicht mehr vollzogen werde, und dass er im Falle einer Verurteilung keinen anderen Tod bekommen würde, als den durch die Guillotine. Am 20. November 1803 wurden Schinderhannes und 19 seiner Gefolgsleute zum Tode verurteilt. Noch in der selben Nacht wurde vor den Toren der Stadt die Guillotine aufgebaut. Neben dem Schafott standen auch schon die 20 Särge. Am 21. November wurden die Verurteilten mit einem offenen Wagen zum Richtplatz gefahren. Schinderhannes wurde als erster auf das Schafott geführt, Sekunden später war die Hinrichtung vollzogen. 24 Minuten nach der ersten Hinrichtung waren alle 20 Särge gefüllt.

Öffentliche Hinrichtung in Grenoble, Frankreich 1929

Die letzte öffentliche Hinrichtung in Frankreich fand im Jahre 1939 in Versailles statt. Schon am Abend vor der Exekution strömten die Menschen auf den Platz des Geschehens, um einen möglichst guten Platz zu bekommen, selbst Bäume und Laternen dienten als Platz. Die Zeit des Wartens wurde mit Wein und Jahrmarktsgaukelei verkürzt. Dieses Treiben hörte man bis in die Zelle von Weidmann, dem Verurteilten.

Selbst den Verantwortlichen wurde das zuviel, und so wurden spätere Exekutionen auf den jeweiligen Gefängnishof verlegt.
Am Vortag baut der Henker mit seinen Gehilfen seine Guillotine im Gefängnishof auf. Damit die Guillotine lautlos zusammengebaut werden kann, sind die einzelnen Teile mit Leder und Gummi gepolstert. Früher hörte man den Aufbau der Maschine bis weit über das Gefängnis hinaus, welches eine zusätzliche Folter für den Verurteilten bedeutete. Am Morgen der Hinrichtung geht die Exekutionsgruppe, zu der zwei Wärter, zwei Richter, ein Arzt und ein Priester sowie 2 bis 4 Wärter gehören, vor die Zellentür des Verurteilten. Dann geht der nächste Schritt sehr schnell vonstatten: Die Tür wird aufgesperrt, und die Wärter drängen in die Zelle, dort wird der Verurteilte aus dem Schlaf gerissen und sofort gefesselt. Das Überraschungsmoment ist meist auf der Seite der Wärter, da in Frankreich der zum Tode Verurteilte nicht den Termin seiner Exekution erfährt. Auch wird ihm keinerlei Mitteilung darüber gemacht, ob sein Gnadengesuch vom Präsidenten abgelehnt wurde.
Der Gefängnisdirektor betritt nun die Zelle und verkündet dem Verurteilten: "Die Hinrichtung wird nun vollzogen. Das Gnadengesuch ist abgelehnt worden, seien sie tapfer!" Sodann wird der Verurteilte auf den Hof geführt, was meistens eher ein auf den Hof ziehen als gehen war. Dort wird er auf die Schaukel gelegt, sein Hals im sogenannten Halsbrett fixiert und der Henker löst den Mechanismus der Guillotine aus.

Abschließend verkündet der Henker: "Der Gerechtigkeit ist genüge getan."

Hinrichtung in Frankreich, 1902

Wann tritt der TOD ein?

Diese Frage beschäftigte die Menschen schon seit der Einführung der Guillotine. Es fanden zahlreiche Versuche an den Köpfen der Verurteilten statt. Viele davon sofort nach dem Augenblick der Trennung.

Auch 1803 warteten schon die Ärzte unter dem Schafott auf die Köpfe der Verurteilten. Das erste Versuchsobjekt war der abgetrennte Kopf der Räubers Schinderhannes. Versuche mit Empfindungen und dem Bewusstsein verliefen aber ergebnislos. Das Bewusstsein konnte bei keinem der abgetrennten Köpfe mehr registriert werden. Auch weitere "Galvanische Versuche" brachten keinerlei weitere Ergebnisse.
Versuche an der Guillotine
1880 führte Dr. de Ligniéres einen Versuch an einem abgetrennten Kopf durch, der ihm drei Stunden nach der Hinrichtung übergeben wurde. Er pumpte das Blut eines lebendigen Hundes in den abgetrennten Kopf. Bei diesem Versuch soll sich der Kopf errötet haben, und die Lippen und Augen zuckten für zwei Sekunden. Dabei konnte es sich aber nur um Reflexe der Nerven gehandelt haben, denn nach drei Stunden ist das Gehirn eines Menschen mit Sicherheit tot.

Im Jahr 1905 stand Dr. Beaurieux unter der Guillotine, als der Kopf des Verurteilten Languille durch eine Öffnung im Boden des Schafotts direkt auf die durchtrennte Fläche des Nackens fiel. Dr. Beaurieux schrieb in seinem Bericht : "Die Augen und der Mund von Languille bewegten sich noch krampfhaft. Nach ca. sieben Sekunden hörten sie auf. Daraufhin rief ich ihn mit seinem Namen " Languille!". Die Augen öffneten sich wieder, und er schaute mir direkt in die Augen. Es waren keine leblosen Augen, sondern Augen die lebten und genau wussten, was sie taten. Dann schlossen sie sich wieder, und ich rief nochmals seinen Namen. Wieder öffnete er seine Augen und schaute mich an, nach ca. 10 Sekunden schlossen sie sich wieder. Beim dritten Mal kam keinerlei Reaktion mehr. Ich öffnete seine Augenlieder, doch die Augen waren starr und glasig.

Von der Trennung des Kopfes vom Rumpf bis zum zweiten Schließen der Augen vergingen 30 Sekunden.

Nach dem heutigen Stand der Medizin ist davon auszugehen, dass ein Gehirn in einem abgetrennten Kopf nach ca. zwei Minuten abstirbt.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass das Opfer sich seines Zustandes im klaren war.
Die Vorstellung alles um sich zu sehen, seinen Henker, Zuschauer, seinen abgetrennten Leib, alleine diese Vorstellung ist grauenhaft.

Pannen und Zwischenfälle

Immer wieder versuchten Delinquenten ihren Kopf zurückzuziehen, um so dem Fallbeil zu entgehen. Deshalb hatte bei rabiaten Delinquenten meist einer der Henker die Aufgabe, den Kopf des Verurteilten an den Haaren festzuhalten um so seinen Kopf zu justieren.
Vereinzelnd passierte es aber trotzdem, daß dem Delinquenten der Kieferknochen durchtrennt wurde.

Im Jahr 1940 sauste das Fallbeil auf den Hals eines Delinquenten zu. Doch fünf Zentimeter über dem Hals blieb es stecken. Die Guillotine wurde nicht waagerecht ausgerichtet, so daß das Fallmesser in der Leitschiene verkanntete. Der Delinquent musste beruhigt werden, ehe man die Exekution dann ein zweites Mal erfolgreich vollzog.
Die Guillotine im 20.Jahrhundert

Am Morgen des 15. April 1925 beendete die Guillotine das Leben des Massenmörders Fritz Haarmann. Dieser hatte zwischen 1918 und 1924 mindestens 24 junge Männer im Liebesrausch umgebracht. Als er auf dem Brett der Guillotine festgeschnallt war, verabschiedete er sich mit den Worten:
"Auf Wiedersehen!"

Während der Herrschaft der Nationalsozialisten zwischen 1936 und 1945 fanden mindestens 30.000 Hinrichtungen auf der Guillotine statt. In dieser Zeit war jedes Gefängnis des Reiches mit einer Guillotine ausgestattet. Im Gefängnis von Berlin Plötzensee wurden während dieser Zeit weit über 3.000 Menschen mit der Guillotine hingerichtet, darunter 250 Frauen.

Der Verurteilte bekam am Abend vor seiner Hinrichtung den Bescheid, dass seine Exekution für den folgenden Tag angesetzt wurde. Es wurde ihm das Recht eingeräumt, mit einem Pfarrer zu sprechen. Am Tage X wurde er abgeholt. Man band seine Hände auf den Rücken. So wurde er in einen Raum geführt, wo ein Richter ihm das Urteil noch einmal vorlas und ihm mitteilte, dass alle seine Gnadengesuche abgelehnt worden waren. Die letzten Worte des Richters lauteten: "Das Urteil wird jetzt vollstreckt." Nun ging alles sehr schnell. Der zu Tode Verurteilte wurde gepackt, zumeist in den Nebenraum gebracht, auf das Brett der Guillotine festgeschnallt und sein Kopf mittels eines Holzkeiles fixiert. Daraufhin sauste das Fallbeil zu Boden. Anschließend wurde die Guillotine mit Wasser gereinigt und war so für die nächste Exekution wieder bereit. In einer einzigen Nacht, am 14. September 1943, wurden 186 Menschen in Plötzensee, Berlin, durch das Fallbeil hingerichtet. Dabei wurde für die einzelne Hinrichtung kaum mehr als 10 Sekunden Zeit beansprucht.

In der Bundesrepublik Deutschland fand die letzte Hinrichtung durch das Fallbeil 1949 statt. Am 12. Mai 1949 wurde Berthold Wehmeyer mit der Guillotine hingerichtet. 12 Tage später wurde die Todesstrafe per Grundgesetz in Deutschland abgeschafft.


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New PostErstellt: 23.10.05, 16:47  Betreff: MATZZATELLO  drucken  weiterempfehlen

MATZZATELLO

Der Gefangene wurde von einem Priester auf den Platz des Geschehens geführt. Dort mußte er sich gegenüber eines offenen Sarges aufstellen. Dann kam der in schwarz gekleidete Henker. Sein Handwerkszeug steckte in seinem Gürtel, die "Mazza", der Hammer und ein scharfes Messer. Der Gefangene oder besser gesagt das Opfer wurde mit dem Gesicht zum Publikum gedreht. Dann gab der Priester dem Opfer seinen letzten Segen. Der Henker schlug nun mit dem Hammer, der Mazza, mit ganzer Kraft auf den Kopf des Delinquenten, dieser fiel dann vorne über und im Fall schnitt ihm der Henker die Kehle durch. Diese sehr blutige Art der Exekution war im Italien des Mittelalters eine sehr beliebte Hinrichtungsart. Sie erfreute sich bei den öffentlichen Hinrichtungen einem starkem Zulauf.
Der Gefangene wurde von einem Priester auf den Platz des Geschehens geführt. Dort mußte er sich gegenüber eines offenen Sarges aufstellen. Dann kam der in schwarz gekleidete Henker. Sein Handwerkszeug steckte in seinem Gürtel, die "Mazza", der Hammer und ein scharfes Messer. Der Gefangene oder besser gesagt das Opfer wurde mit dem Gesicht zum Publikum gedreht. Dann gab der Priester dem Opfer seinen letzten Segen. Der Henker schlug nun mit dem Hammer, der Mazza, mit ganzer Kraft auf den Kopf des Delinquenten, dieser fiel dann vorne über und im Fall schnitt ihm der Henker die Kehle durch. Diese sehr blutige Art der Exekution war im Italien des Mittelalters eine sehr beliebte Hinrichtungsart. Sie erfreute sich bei den öffentlichen Hinrichtungen einem starkem Zulauf.


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New PostErstellt: 23.10.05, 16:49  Betreff: RÄDERN  drucken  weiterempfehlen

RÄDERN

Das Rädern wurde noch bis zum Anfang des 19. Jahrhundert in Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Frankreich vollzogen. Diese Strafe stand auf Verbrechen wie Mord, Straßenraub, Gatten- und Elternmord. Das Rädern war im großen und ganzen den Männern vorbehalten. Meistens wurden die Opfer vorher noch einer Folter unterzogen, ehe sie auf den Richtplatz geführt wurden. Dort wurde der Delinquent meistens auf ein Schafott geführt und entkleidet. Nun wurde er auf den Boden geworfen und festgebunden.
Dann stellte sich der Scharfrichter mit einem neuen Wagenrad über sein Opfer und ließ es mit voller Kraft auf die Unterschenkel fallen, wodurch diese brachen. Er setzte diese Prozedur weiter fort mit den Knien und den Oberschenkeln.Nach dieser Marter führte der Henker die gleiche Prozedur mit den Unter- und Oberarmen des Delinquenten durch.Danach setzte der Henker sein Treiben mit Schlägen gegen den Brustkorb des Opfers fort, was oft den Tod des Delinquenten zur Folge hatte. Diese verschärfte Form des Rädern, wobei der Scharfrichter von den Beinen anfängt, bedeutete für das Opfer unvorstellbare Qualen.




Das Rententum
In Frankreich wurde das Schlagen auf die Gliedmassen nicht mit dem Rad, sondern mit einer langen Eisenstange vollzogen. Dazu gab es einen geheimen Artikel, der die Schläge bestimmte, die auf den Verurteilten abgegeben wurden, das sogenannte Retentum. Das Retentum bestimmt genau die Schläge mit der Barre (einer Eisenstange), die auf den Delinquenten gegeben werden. Wenn die Anzahl der Schläge erreicht ist, befahl das Retentum dem Scharfrichter den Verurteilten heimlich zu erwürgen. So sollte ihm das Leiden erspart bleiben, das ihn erwartet, wenn er auf das Rad geflechtet wird.



Die Kunst des Henkers

Die „Kunst" des Henkers bestand darin, die Knochen zu brechen, ohne die Haut zu beschädigen. Wie das Rädern ausgeführt wurde hängt meistens vom Urteil des Gerichtes ab, oder von der Bestechlichkeit des Henkers. Oft aber wurde ihm von den Angehörigen ein Obolus zugesteckt, damit er sein Opfer vor der Tortur erwürge, oder zumindest mit dem Rad von oben herab am Kopfe beginne. Nach dem ersten Teil der Strafe, wo über die Hälfte der Opfer noch lebten, folgte der zweite Teil.
Der geschundene Körper wurde auf ein Wagenrad gelegt, wo man seine zerbrochenen Glieder durch die Sprossen des Rades geflochten hat.nach dieser Prozedur wurde das Rad auf einen Pfahl gesteckt und am Richtplatz aufgestellt, damit das Volk den Todeskampf beobachten konnte. Der Verurteilte lebte teilweise noch Stunden bis hin zu Tagen.

Doch auch damals kam es schon zu Zwischenfällen
Am 27. November 1721 wurde Cartouche (der König der Diebe) durch das Rad hingerichtet. Seine Hinrichtung war ein Volksfest in Paris, bei der jeder anwesend war, der es irgendwie ermöglichen konnte. Man übergab ihn dem Scharfrichter, und er wurde auf das Schafott geführt. Dort schnallte man ihn auf ein Andreaskreuz. Als der Scharfrichter mit der Baare das Fleisch und die Knochen von Cartouche zerschmetterte, zählte dieser die Schläge lauthals mit. Doch seine Fassung zerbrach an den Schlägen des Scharfrichters, und es war nichts mehr zu hören, als sein Flehen um göttliche Erbarmung. Doch nun nahm ein weiteres Unheil seinen Lauf. Der Sekretär des Gerichtes hatte vergessen, dem Scharfrichter das Retentum mitzuteilen, welches dem Leid des Verurteilten ein Ende setzen sollte. Nach dem elften Schlag, als er völlig zerschmettert war und auf das Rad geflochten wurde, lebte er noch mindestens über eine Stunde.


Der TOD
Wenn der Tod endlich über den Verurteilten kam, wurde der Leichnam sich selbst überlassen und durfte nicht abgenommen werden. Die Vögel und Tiere gaben ein übriges. In manchen Gegenden war es ein ungeschriebenes Gesetz, „wenn der Verurteilte nach drei Tagen immer noch lebe, ihn vom Rad wieder abzunehmen".


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New PostErstellt: 23.10.05, 16:50  Betreff: VIERTEILEN  drucken  weiterempfehlen

VIERTEILEN

Vierteilen, die Strafe für Hochverrat und Anschläge auf die Königliche Familie

Das Vierteilen wurde bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts angewandt. Es wurde in Europa, Afrika, Asien und sogar in Japan vollzogen. Die Strafe war vor allem für Hochverrat und für Attentäter auf das Leben des Herrschers vorgesehen. Noch in der Zeit von Kaiserin Maria Theresia von Österreich im Jahre 1768 war das Vierteilen im Strafgesetzbuch für Hochverräter vorgesehen. Meist wurde der Delinquent vor dem Vierteilen gefoltert und dann auf den Richtplatz geführt. Dort wurde er zwischen vier Pferde gespannt, und durch diese wurden ihm die Gliedmaßen ausgerissen. Doch nicht immer lief alles so ab. Man darf nicht die Stärke der menschlichen Sehnen und Muskeln unterschätzen. Daher wurden meist bei dem Opfer vor der eigentlichen Hinrichtung die Muskeln und Gliedmaßen mit einem scharfen Messer durchschnitten.

Da aber eine Exekution durch Pferde recht aufwendig war, und ein großer Platzbedarf vorhanden sein mußte, vereinfachte man die Hinrichtung in folgender Weise. Der Delinquent wurde auf ein Schafott geführt und dann auf einer Erhöhung festgebunden. Nun wurden seine Gliedmaßen an jeder Ecke gefesselt. Das Urteil wurde durch den Scharfrichter mit einem Beil vollstreckt, mit dem er ihm seine Glieder abhackte. In England wurde diese Hinrichtungsart noch verfeinert: Dort wurde dem Delinquenten vor der eigentlichen Vierteilung der Brustkorb aufgeschnitten und seine Organe herausgerissen, wobei es die "Kunst" des Henkers war nur so viel zu entfernen, daß sein Opfer noch so lange wie möglich am Leben gehalten wird und so seine eigene Hinrichtung verfolgen kann. Alle diese Hinrichtungen wurden unter den Augen der Bevölkerung vollstreckt, die sich zu solchen Ereignissen zu wahren Volksfesten versammelt hatte. Wie auch zur Hinrichtung von Francois Damiens am 28. März 1757, der am 15. Januar 1757 ein vereiteltes Attentat auf den König von Frankreich verübte.


März 1757 wurde vom Gerichtshof das Urteil verkündet. Im Urteil ist zu lesen:

"...man solle ihn auf das Schafott bringen. An Brust, Armen, Schenkel und Waden mit glühenden Zangen gerissen werden, seine rechte Hand, das Messer, mit dem er den besagten Mord begangen hat, haltend, soll an Schwefelfeuer verbrannt werden, und in die Stelle, an denen er mit Zangen gerissen, soll geschmolzenes Blei, siedendes Öl und brennendes Pechharz, Wachs und geschmolzener Schwefel zusammengegossen und darauf sein Körper von vier Pferden auseinandergerissen werden,..."


Dann wurde Francois Damiens auf dem Andreaskreuz befestigt, und an jedem seiner Glieder wurden Schlaufen für die Pferde geschnürt. Während dieser Vorbereitung schloss er seine Augen, und es kam kein Laut aus dem Munde des Delinquenten. Der Pfarrer von Saint-Paul, der die ganze Zeit bei ihm war, redete ihm zu, daß er ihn nicht verlassen werde. Darauf hin gab Francois Damiens ein Zeichen, aber er öffnete seine Augen nicht. Man hatte das Gefühl, er wolle mit seinen Augen nicht die Menschen sehen, die ihn so entsetzlich quälten. Doch immer wieder schrie er: "Jesus Maria, komm zu mir. Jesus Maria, komm zu mir." ....... Charles Henri Sanson stand auf dem Schafott, und auf sein Signal hin wurden die Pferde angetrieben, dem Leben von Francois Damiens ein Ende zu setzen. Die Pferde zogen und zogen, eines der Pferde stürzte auf den Boden nieder. Aber die Muskeln und Sehnen hielten diesem furchtbaren Ziehen stand. Man bemerkte nur, daß die Arme und Beine immer länger wurden. Aber Francois Damiens lebte noch, man hörte seinen Atemzug, er röchelte um Luft. Dem Oberhenker Charles Henri Sanson stand der Schrecken im Gesicht, der Pfarrer wurde ohnmächtig. Die Herren des Gerichtes standen kreidebleich da, und die Volksmenge kochte. Boyer, der Wundarzt, rannte zum Rathaus und verkündete den dortigen Richtern, daß das Urteil nicht vollstreckt werden könne, da es den Pferden nicht gelänge, Francois Damiens zu zerreißen. Man müsse den Pferden zu Hilfe kommen und die Sehnenstränge der Glieder zerschneiden. Die Richter gaben die Genehmigung dazu. Zurück auf dem Richtplatz war aber kein Messer aufzufinden, und so hackte Andre Legris in die Gelenke von Francois Damiens. Im gleichen Moment wurden die Pferde wieder angetrieben, ein Fuß riss aus dem Rumpf, dann der andere, dann ein Arm. Jetzt, als die Pferde am letzten Glied von Francois Damiens zogen, öffnete er die Augen und starb. Als die Knechte den Rumpf vom Andreaskreuz losbanden, um ihn zu verbrennen, bemerkten sie, daß die Haare von Francois Damiens, die als er den Richtplatz betrat noch braun waren, jetzt weiß wie Schnee waren.


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New PostErstellt: 23.10.05, 16:52  Betreff: ZU TODE GEPRESST  drucken  weiterempfehlen

ZU TODE GEPRESST "peine forte etdure"

Das zu Tode pressen wurde etwa im 14. Jahrhundert in England eingeführt und erst im 17. Jahrhundert wieder abgeschafft.

Wenn ein Verbrecher in England keine Aussage machte und einfach schwieg, konnte er nicht verurteilt werden. Erst im 19. Jahrhundert wurde ein Gesetz erlassen, daß das Schweigen als "nicht schuldig" auslegte. Bis zu diesem Tage konnte aber kein Angeklagter verurteilt werden, der keine Aussage vor Gericht machte. Im Falle einer Aussage wie "nicht schuldig" oder "schuldig" wurde bei einem Schuldspruch sein ganzer Besitz konfisziert und seine Familie stand alleine da. Daher war es ein großer Anreiz zu schweigen.

So wurde die "Peine forte et dure" ins Leben gerufen, damit wollte man das Geständnis erzwingen. Der Gefangene wurde auf dem Boden festgebunden und man stellte Gewichte auf seinen Körper. Die Gewichte wurden mehr erhöht und dem Angeklagten blieb nur noch die Wahl zwischen Schuld-Eingeständnis und Tod.


Die Strafe der "Peine forte et dure" wurde verkündet:

"Man solle Euch in den Kerker zurückführen, wo Ihr kein Licht seht. Dort solle man Euch nackt mit dem Rücken auf den Boden binden. Als dann soll Euer Körper mit Gewichten beschwert werden, die Ihr tragen könnt und dann Gewichte, die Ihr nicht mehr tragen könnt."


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New PostErstellt: 23.10.05, 16:53  Betreff: BEI LEBENDIGEN LEIB GEKOCHT  drucken  weiterempfehlen

BEI LEBENDIGEN LEIB GEKOCHT

Das Kochen bei lebendigem Leib reicht bis in die Urzeit der Menschheit zurück. Im alten Rom zur Zeit der Christenverfolgung wurden große Eisenpfannen mit Wasser gefüllt über das Feuer gestellt, in denen die Christen einen langsamen Tod fanden. Doch selbst im späten Mittelalter im Jahre 1531 erließ König Heinrich VIII von England ein Gesetz, das für verurteilte Giftmischer diesen Tod vorsieht. 1532 verübte Richard Roose ein Giftattentat auf den Bischof von Rochester. Der Bischof entging diesem Anschlag, doch zwei seiner Bediensteten hatten nicht so viel Glück. Am 15. April 1532 wurde Richard Roose gefesselt und mit Steinen beschwert in einem Topf bei lebendigem Leib gekocht. Nach der Hinrichtung wurde er dann im Kessel, der zugleich sein Sarg war, beerdigt.


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New PostErstellt: 23.10.05, 16:55  Betreff: LEBENDIG BEGRABEN  drucken  weiterempfehlen

LEBENDIG BEGRABEN

Das lebend Begraben werden wurde schon im alten Rom praktiziert. Hiermit bestrafte man die Vestalinnen, die gegen das Gelübde der Keuschheit verstoßen hatten. Sie mussten in eine eigens zu diesem Zwecke gebaute unterirdische Kammer steigen. Diese wurde dann verschlossen und die Tür mit Erde zugeschüttet.


Im Mittelalter war diese Hinrichtungsart sehr unter dem Hochadel in Mitteleuropa verbreitet und vor allem den Frauen vorbehalten, und zwar für die Straftaten Ehebruch und Kindesmord.

Solche Hinrichtungen sind stets im kleinen Kreis vollzogen worden. Man vermied so, das Schande auf das Haus der Angehörigen kam. So musste sich der Verurteilt in eine Mauernische setzen, welche hiernach mit Ziegeln zugemauert wurde. Der Tod musste qualvoll gekommen sein, man verdurstete bzw. verhungerte. Eine "Erleichterung" war es, wenn man einen kleinen Spalt frei ließ, wodurch man Essen und Wasser reichen konnte. Aber auch hier wurde der Tod nur durch schreckliche weitere Tage herausgezögert.

Doch es gab auch andere Arten des Begrabens. So wurde der Delinquent gefesselt in einer Grube gestellt und mit Erde zugeschüttet bis nur noch der Kopf herausragte. Eine Verschärfung der Exekution bestand darin, dem Verurteilten einen Schlauch in den Mund zu stecken, bevor auch sein Haupt mit Erde bedeckt wurde.

In Italien wurde der Verurteilte mit dem Kopf voraus lebendig eingegraben, man ließ nur die Knöchel aus der Erde schauen.


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