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Neue Jugendschutzbestimmungen

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YukikoX
Administrator

Beiträge: 3731
Ort: am A**** der Welt..^^°


New PostErstellt: 22.06.08, 21:12  Betreff: Neue Jugendschutzbestimmungen  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Ich habe es grade durch einen Newsletter erfahren und wollte euch an den neusten Begebenheiten informieren.

    Zitat: Zitat
    Das neue Jugendschutz Gesetz ist laut neuesten Meldungen so gut wie fertig.

    Die wichtigsten Änderungen lauten wie folgt.

    1. Vergrößerung und Neupositionierung des FSK Kennzeichens auf dem Bildträger und auf der Hülle des Bildträgers
    - Die Mindestgröße und Platzierung der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden verändert und bundesgesetzlich festgeschrieben.

    In § 12 Abs. 2 JuSchG wird nach S. 1 folgender Satz eingefügt:
    Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen.

    2. Schwere Jugendgefährdung
    - Durch den Gesetzesvorschlag wird der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Neu ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Terminologie der „Gewaltbeherrschtheit“.
    Der genaue Wortlaut des neuen § 15 Abs. 2 Nr. 3a JuSchG lautet: „Den
    Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die (...)
    3a. besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen...“

    3. Einfache Jugendgefährdung
    - Mit der vorgeschlagenen Ausgestaltung der Indizierungskriterien werden
    weitere Kriterien in das Gesetz aufgenommen.
    Vom § 18 Abs. 1 S. 2 JuSchG werden zukünftig auch erfasst:
    Medien in denen

    1. Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder

    2. Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird.

    Es wird eine kurze Übergangsregelung bis zum 31.08.2008 geben.

    Quelle: Panini Video Blog
Ich hoffe jedem Mitglied dieses Forum ist sich weitgehend im Klaren das auch wir diesem Gesetz unterliegen und bitte um die entsprechende Diskretion.^^




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Elektra
Administrator

Beiträge: 1274


New PostErstellt: 23.06.08, 21:36  Betreff: Re: Neue Jugendschutzbestimmungen  drucken  weiterempfehlen

Finde ich jetzt aber mal sehr positiv, dass es da nur um Gewalt und nicht um Sexualität geht. So würde ich das sogar unterschreiben.




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YukikoX
Administrator

Beiträge: 3731
Ort: am A**** der Welt..^^°


New PostErstellt: 23.06.08, 22:22  Betreff: Re: Neue Jugendschutzbestimmungen  drucken  weiterempfehlen

ich wollte das nur mal erwähnt haben.^^
auch wenn wir sicherlich ein anderes genre bedienen, sollten wir die anderen nicht aus den augen lassen.

ich hoffe das ist mit in deinem interesse elek-chan.. nicht das ich mich hier vergeigsel.



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Elektra
Administrator

Beiträge: 1274


New PostErstellt: 23.06.08, 22:48  Betreff: Re: Neue Jugendschutzbestimmungen  drucken  weiterempfehlen

Nein, vielen Dank fürs Posten!
Ich finde das auch sehr wichtig.




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