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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Eine Mutter kämpft im Dschungel der Behörden

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Gast
New PostErstellt: 15.08.08, 07:17  Betreff: Eine Mutter kämpft im Dschungel der Behörden  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

ln-online/lokales vom 07.08.2008 00:00
Eine Mutter kämpft im Dschungel der Behörden
Lübeck - Bianca Tobis ist verzweifelt: Das Jugendamt will die Pflegekraft, die ihre kranke Tochter betreut, nicht mehr bezahlen. Die 34-Jährige müsste ihren Job aufgeben. Für diesen Fall droht ihr die Arge jedoch mit gekürzten Hartz-IV-Zahlungen.



Bianca Tobis hat in den vergangenen Monaten viele Briefe an Ämter geschrieben – vergeblich. Ihre Tochter Lena (7) leidet an Mukoviszidose und wird von einem Tagesvater betreut, während Bianca Tobis arbeitet. Das Jugendamt will den Betreuer nicht mehr bezahlen, weil ihm die Qualifikation fehlt, kann aber keinen Ersatz bieten. Die alleinerziehende Mutter, die zusätzlich zu ihrem Lohn Hartz IV bekommt, befürchtet, ihren Job aufgeben zu müssen. Wenn sie das tut, kürzt die Arge die Zahlungen. Bianca Tobis weiß keinen Ausweg.

Der Ärger begann im Dezember 2007: Lena besuchte die erste Klasse der Kaland-Schule. Aufgrund ihrer Stoffwechselerkrankung ist sie wesentlich kleiner als Gleichaltrige. Zudem hört sie schlecht. „Wenn sie etwas nicht richtig mitbekommt, rastet sie aus“, sagt Tobis. Lena sei in psychotherapeutischer Behandlung. Wegen der Ausraster kündigte die Mittagsbetreuung der Grundschule den auf Probe geschlossenen Vertrag. In dem Schreiben heißt es, „dass Lena eine Einzelbetreuung fordert und benötigt, in einem Maß, wie das Betreuungspersonal dies nicht zu leisten vermag“.

Die Mutter suchte nach einer Alternative und gewann schließlich Stephan Zirzow, einen alten Bekannten, als Tagespapa für Lena. Drei Monate lang förderte das Jugendamt die Tagespflege mit 156 Euro monatlich. Dann teilte die Behörde mit, dass eine weitere Förderung aufgrund der fehlenden Erlaubnis zur Kindertagespflege nicht möglich sei. „Darüber hinaus muss ich Ihnen leider mitteilen, dass seitens der Kindertagespflegevermittlung zurzeit keine geeignete Tagespflegeperson angeboten werden kann, welche die gestellten Bedingungen erfüllt“, heißt es in einem Brief. „Wir müssen bestimmte Qualitätskriterien für Tagespflegepersonen einhalten, und die müssen zum Wohle aller einheitlich sein. Wir können keine Ausnahmen machen“, begründet Renate Junghans, Bereichsleiterin des Jugendamtes.

Bianca Tobis ist ratlos. „Ich suche eine Person, die Lena mittags von der Schule abholt, darauf achtet, dass sie ihre Medikamente nimmt und sie betreut, bis ich um 15 Uhr von der Arbeit komme“, sagt sie. Die Kosten für den Tagesmutter-Schein betragen 2300 Euro, eine Summe, die weder sie noch Frührentner Zirzow aufbringen können. Tobis arbeitet als Küchenhilfe in der Mensa, verdient dort jedoch nur 730 Euro im Monat, so dass sie zusätzlich mit 200 Euro Hartz IV von der Arge unterstützt wird.

Hilfesuchend schrieb Tobis am 5. März an die Bürgermeisterkanzlei. Eine Antwort erhielt sie am 24. Juli. Darin heißt es: „Ich bedauere zutiefst, dass aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine Betreuung, wie von Ihnen gewünscht, nicht möglich ist und Sie daher unter Umständen gezwungen sind, Ihre Berufstätigkeit aufzugeben, sofern sich keine andere Lösung abzeichnet.“

Als Tobis die Arge darüber informierte, dass sie möglicherweise kündigen müsse, teilte die ihr mit, „dass eine eventuelle Arbeitsaufgabe Ihrerseits einen Sanktionstatbestand darstellt und eine Kürzung der Leistung zur Folge hat“. Bis zu 30 Prozent weniger Geld würde Bianca Tobis dann bekommen. Den LN gegenüber wollte sich die Arge aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern.

Noch springt Zirzow als Tagespapa ein, unentgeltlich. Aber eine Dauerlösung ist das nicht. Renate Junghans und Bürgermeister Bernd Saxe raten der Mutter auf LN-Anfrage, noch einmal das Gespräch mit dem Jugendamt zu suchen. Vielleicht lasse sich ja gemeinsamdoch eine Lösung finden.
Von Ilka Mertz
http://www.ln-online.de/artikel/2439263/
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