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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Tagesmütter vor schwierigem Jahr

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Gast
New PostErstellt: 20.12.08, 09:17  Betreff: Tagesmütter vor schwierigem Jahr  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

18.12.2008 20:32 Uhr | 126x gelesen
Pferdefüße für Tagesmütter

Eichstätt (baj) Seit Wochen herrscht Verunsicherung bei den Tagesmüttern. Zum 1. Januar greifen voraussichtlich neue gesetzliche Regelungen, die große Veränderungen mit sich bringen werden. Betroffen sind im Landkreis rund 100 Tagesmütter, die mit Kinderwelt e.V und dem Jugendamt zusammenarbeiten.


Bild: Eine gewisse Verunsicherung blieb auch nach der Informationsveranstaltung im Landratsamt. Vorne rechts Siegmund Hammel. - Foto: baj
Sie sollen künftig auf ihr Einkommen Steuern zahlen. Die nicht gerade üppig entlohnten Tagesmütter fürchten um eine Schmälerung ihres Verdienstes und einige hatten bereits im Vorfeld ihren Rückzug aus dieser Tätigkeit signalisiert. Das Jugendamt mit seinem Chef Siegmund Hammel und Kinderwelt e.V. mit seinen Vorsitzenden Barbara Kriening und Karola Brandt hatten am Mittwochabend zu einer Informationsveranstaltung in den Großen Sitzungssaal des Landratsamtes eingeladen.

Hammel stellte die Neuerungen im Detail vor und sprach von Vorteilen, die das Gesetz mit sich bringen würde. Obwohl vom Bundespräsidenten noch nicht ratifiziert, soll es zum 1. Januar in Kraft treten.

Das neue Kinderförderungsgesetz beinhaltet auch die Änderung der Einkommenssteuerpflicht. Bislang waren die "staatlichen" Tagesmütter von der Einkommensteuer befreit. Dieses Privileg fällt jetzt weg. Die Arbeit der Tagesmutter zählt künftig wie eine freiberufliche Tätigkeit. Der Fiskus will seinen Anteil aber nicht vom gesamten Einkommen, sondern vom "Steuerlichen Gewinn". Das heißt, vom Einkommen werden noch die Betriebskosten abgezogen. Auf dem ersten Blick hört sich das sehr gut an. Das Jugendamt macht sich nämlich dafür stark, dass die Tagesmütter die Betriebskosten als Pauschale in Abzug bringen können. Die ist mit 300 Euro pro Kind, das in Vollzeit, also 40 Stunden in der Woche betreut wird, recht hoch angesetzt.

Da der Grundfreibetrag bei 638,66 Euro liegt, würde nach heutigem Entgelt kaum je eine Tagesmutter Einkommensteuer zahlen müssen. Allerdings ist eine Erhöhung der Entlohnung geplant: Im neuen Jahr soll es 368 Euro Pflegegeld und 73,60 Euro Qualifizierungszuschlag geben, wieder pro Kind, das 40 Stunden im Monat betreut wird. Der steuerliche Gewinn steigt dann pro Kind in Vollzeitbetreuung auf 141,60 Euro – und dann können bei mehreren Kindern durchaus Steuern fällig werden.

Aber in Hammels Rechenbeispiel sind gleich zwei weitere Pferdefüße verpackt. Der kleinere: Damit das Finanzamt eine Betriebskostenpauschale überhaupt anerkennt, müssen die Tagesmütter entweder in eigenen oder in angemieteten Räumen arbeiten. Da die Gemeinden der Kinderwelt deren "Stützpunkte" bisher unentgeltlich überlassen, würde hier die Betriebskostenpauschale nicht greifen. Ergo müssen die Gemeinden künftig Miete verlangen. Im Gespräch ist ein Euro pro Quadratmeter. Das wäre verschmerzbar, weil im Stützpunkt mehrere Tagesmütter arbeiten und sich die Kosten teilen.

Schwerer wiegt die Unsicherheit, ob das Finanzamt mit einer Betriebskostenpauschale von 300 Euro überhaupt einverstanden ist. Er habe zwar diesbezüglich Gespräche mit dem Finanzamt geführt, doch sei von dort keine klare Aussage zu bekommen gewesen, klagte Hammel.

"Dann kann es passieren, dass wir ein Jahr praktisch umsonst arbeiten", warf eine Tagesmutter ein. "Wir sind völlig in der Schwebe", hieß es von anderer Seite. Hammel versuchte zu beschwichtigen. Die Bedeutung von Tagesmüttern wachse, und der Gesetzgeber habe keinerlei Interesse, dass die Tagesmütter jetzt in Massen abspringen. Auch eine Musterklage im schlimmsten Fall brachte der Jugendamtsleiter ins Spiel. Er bot den Tagesmüttern auch individuelle Gespräche mit einer Steuerberaterin an. Die Entscheidung, ob sie weiter diese Arbeit machen wolle, könne er aber keiner Tagesmutter abnehmen. Die werden sich jetzt mit spitzem Bleistift an ihren Schreibtisch zurückziehen und zu rechnen beginnen. So jedenfalls lautete die allgemeine Tendenz.

Von Josef Bartenschlager
http://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/art575,1991455

Lokal-News >>> Dietzenbach >>> Artikeltext:
"Neues Gesetz schreckt ab"
Tagesmütter vor schwierigem Jahr

Dietzenbach (baw) - Die neue Gesetzgebung für Tagesmütter bereitet auch dem Verein der Dietzenbacher Tageszwerge Sorgen. Bund und Länder haben beschlossen, dass Tagesmütter ab 2009 das Betreuungsentgelt vom Jugendamt versteuern müssen (wir berichteten). Wenn das Betreuungsgeld von den Eltern und nicht vom Amt bezahlt wird, musste es bislang bereits versteuert werden. Zwar wurde die Betriebkostenpauschale im gleichen Zuge hochgesetzt, "das ist jedoch kein Gewinn", wie Gisela Decker vom Verein sagt. Denn zu der Versteuerung der Gelder vom Amt - bei einer täglichen Acht-Stunden-Betreuung etwa 400 Euro im Monat - müssen sich Tagesmütter künftig selbst krankenversichern und in Renten- sowie Unfallversicherung einzahlen. Mit diesem Bürokratie-Akt seien viele Tagesmütter überfordert, meint Decker. Deshalb biete das Jugendamt etwa Seminare zur Steuer beratung an. Auch der Verein möchte mit Einzelberatungen für seine Mitglieder da sein.

Doch nur noch wenige interessieren sich für den Beruf, erzählt Decker: "Das Gesetz schreckt ab. Neue zu überzeugen, ist schwer im Moment." Die jüngsten Grundausbildungen im Herbst seien in Dietzenbach nur spärlich besucht gewesen, in Neu-Isenburg seien sie sogar komplett ausgefallen.

Wie viel einer Tagesmutter am Ende des Monats nach den Abzügen übrig bleibe, komme auf die Anzahl der zu betreuenden Kinder an. Bei bis zu fünf Kindern werde es noch als freiberuflicher Nebenjob angesehen, womit sich der Beitrag zur Krankenversicherung mehr als halbiere. Aus pädagogischer Sicht sind drei bis vier Kinder eine geeignete Anzahl. "Bei mir bleiben etwa 700 Euro übrig", rechnet Decker vor, "wenn man bedenkt, dass ich von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends die Kinder betreue, ist das nicht wirklich viel."

Jetzt müsse man abwarten, wie das Gesetz umgesetzt werde: "Mal schauen, wie schnell das alles geschieht und wie viel wir kämpfen müssen." Der Verein hoffe auf Zuschüsse, die er notfalls einklagen müsse: "Das neue Jahr wird sicher spannend."
http://www.op-online.de/regionalnews/Dietzenbach/76_161_31393132363738.htm
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