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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 18.10.08, 17:59     Betreff: Re: Jugendamt Münster: Fall Haase vor dem EGMR Antwort mit Zitat  

AKTENZEICHEN 1 Ws 171/08 >>>
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/080425_sta_karlsruhe.html

Aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26.08.2008 wird Folgendes ersichtlich:
Das Oberlandesgericht Karlsruhe unterlässt es in der Strafsache Bverfg-Papier-Präsident (Fall Haase) vorsätzlich die nachgewiesene und aktenkundig dokumentierte Behinderung von laufenden Verfahren zu nationalsozialistischem Unrecht eindeutig zu benennen, die unter dem Vorwand der Ermittlungen in der Menschenrechtssache Haase unnötigerweise durchgeführt wurden. Durch die gezielte eklatante behördenseitige Verfahrensbehinderung sind die Fristsetzungen zur Einreichung der vorliegenden Verfassungsbeschwerde neu zu bewerten und anzuwenden.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe behauptet in der Strafsache Bverfg-Papier-Präsident (Fall Haase) wahrheitswidrig, es habe keinerlei konkreten substantiierten Vortrag der Tatvorwürfe gegenüber dem Bundesverfassungsgericht unter dem Tatvorwurf der Beteiligung durch unterlassene Hilfeleistung am Tode des Kindes Lisa-Marie im Menschenrechtsfall Haase in der Handlungsfolge des Jugendamtes Münster unter der Verantwortung des Präsidenten Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier gegeben. Dieser Vortrag hat entgegen den Aussagen des OLG Karlsruhe nachgewiesener Weise aktenkundig und zu jedem Verfahrenszeitpunkt seit Anzeigeerstattung gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier stattgefunden.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe behauptet in der Strafsache Bverfg-Papier-Präsident (Fall Haase) zudem wahrheitswidrig, dass der Beschwerdeführer nicht persönlich betroffen und verletzt sei. In der karlsruher gerichtsbeschlüsslichen Originalausformulierung wie folgt: "Die vom Antragsteller dargelegte Betroffenheit, wonach etwaige Kosten eines Verfahren vor dem EGMR seitens der Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls aus Steuermitteln entrichtet werden, begründet die Verletzteneigenschaft des Antragstellers nicht und stellt insoweit kein schlüssiges Vorbringen dar." Entgegen den Aussagen des OLG Karlsruhe ist der Beschwerdeführer und Bürger unmittelbar persönlich betroffen und verletzt, da seine entrichteten aber von den deutschen Behörden verschwendeten Steuergelder nicht mehr für den Sozialstaat verwendet werden können und somit nicht mehr dem Beschwerdeführer und Bürger sowie seiner konkreten Lebensumwelt unmittelbar zu Gute kommen können. Durch die gezielte unnötige Verschwendung von Steuernmitteln, die von juristischen, sozialen und administrativen Behörden über deutsches Behördenmitarbeiterfehlverhalten generiert werden, sind bisher unnötigerweise von BRD-Steuergeldern aufzuwenden, damit durch völkerrechtliche, menschenrechtliche Verletzungen und supranationale Rechtsverletzungen produzierte Strafzahlungen abgeleistet und bezahlt werden. Das Fehlverhalten deutscher Behördenmitarbeiter geht somit bisher unnötigerweise unmittelbar zu Lasten des betroffenen und verletzten Bürgers und Beschwerdeführers. Aus deutschem Behördenmitarbeiterfehlverhalten entstehende Kosten sind aber u.a. über ordnungsgemäße Strafverfolgung und BGB-Amtshaftung durch die verursachenden deutschen Behördenmitarbeiter selbst und eben nicht aus Steuermitteln zu leisten.

Sowohl die Karlsruher Strafverfolgungsbehörden als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe sind hier nicht in der Lage, mögliche Befangenheitsgründe auf Grund einer lokalen Behördennähe und/oder einer möglichen Beißhemmung einer lokalen Strafbehörde bzw. eines lokalen Gerichtes gegenüber einer Bundesbehörde in Karlsruhe auszuschließen.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/080425_sta_karlsruhe.html

Strafrechtliche Verfolgung der Leitung Jugendamt Münster im Fall Haase
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase.html
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