Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
tut hier nichts zur Sache
New PostErstellt: 20.01.09, 05:34     Betreff: Re: Jugendamt Steinfurt: Fall Haase vor dem EGMR Antwort mit Zitat  

Hier miene Geschichte und sie ist ähnlich wie die in diesem Fall







An
Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zu Hd. Frau Schindler

11018 Berlin

Verdacht auf Begünstigung einer Straftat, Beihilfe zur Kindeswohlgefährdung und Befangenheit
Sehr geehrte Frau Schindler
Entschuldigen sie bitte, wenn ich mich erneut an sie wende. Aber ich weiß nicht an wenn ich mich wenden soll.
Folgende Problematik
Im November 2007 zog meine Exfrau aus. Unser gemeinsames Kind blieb bei mir, ihre eigenen vier Kinder aus vorangegangenen Beziehungen gingen mit. Meine Kinder aus erster Ehe blieben bei mir. Vor Gericht im Januar 08 wurde mir der regelmäßige Aufenthalt vorläufig zu gesprochen. Meine Exfrau trieb es soweit, reizte mich aufs Äußerste(was meine Schwäche ist) und arbeitete darauf hin, dass unser gemeinsames Kind mir vom Jugendamt entnommen wurde! Das JA berufte sich auf den Paragraphen 8 a SGB 8 bzw. stellte es vor Gericht als Vereinbarung dar. Deswegen auch mein Schreiben vom 5. Juli 08.
Meine Exfrau zog im Januar 08 mit einem neuen Mann zusammen, der kurz zuvor aus dem Gefängnis kam, in dem er wegen Körperverletzung saß und sie ihn nur von Briefen und Telefonanten kannte. Diesen stellte sie dem Jugendamt, ihren eigenen Kindern und mir als besten „Kumpel“ vor! Sogar dem Jobcenter gegenüber stellte sie diese Beziehung als Wohngemeinschaft vor. Es liegen Schriftwechsel der beiden vor, die dies widerlegen. Ich habe aufgrund dieser Schriftwechsel Anzeige beim Jobcenter erstattet.
Nach der Entnahme meiner Tochter wurde mir zugetragen, dass der zuständige ASD des Jugendamtes die beiden Personen aufforderte, diese Wohngemeinschaft aufzugeben und als Bedarfsgemeinschaft, die es ja war, darzulegen!!!
Ich weiß, dass ein Betrug nichts zu tun hat mit der Eignung als Erziehungsberechtigten, aber wenn es an die Existenz der Kinder geht, was es ja unumstreitlich war, ist doch wohl an dieser Fähigkeit zu zweifeln.
Im Oktober kam ein weiteres Kind von diesem Mann zur Welt! Diese Schwangerschaft verheimlichte sie dem Jugendamt und dem Jobcenter, bis ich das Jugendamt darauf hinwies!

Meine Exfrau hat seit Jahren Familienhilfe. Der Ermittlungsdienst des zuständigen Jobcenters, der aufgrund meiner Anzeige tätig wurde, ist in unregelmäßigen Abständen zu „Kontrollbesuchen“ in der Wohnung. Beim letzten Besuch war sogar die gemeinsame Sachbearbeiterin des Jobcenters dabei. Im November 08 wurde ich von der Sachbearbeiterin meiner Ex zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen. In diesem sollte ich meine Unterschrift leisten, um eine stationäre Familienhilfe zu installieren. Das heißt, ggf. Hilfe rund um die Uhr. Da ich meine Exfrau kennen, ihre Kinder seit Jahren vernachlässigt, nicht nach der Körperlichen Gesundheit schaut, sogar ihre rechtlichen Pflichten in großem Masse vernachlässig und sie sogar bereit ist einen „Sozialbetrug“ durchzuziehen, kann ich mir eins und eins zusammen rechnen und weiß, warum diese Hilfe installiert wird. Vor Gericht, das ich wiederum angerufen habe, wird dargelegt, dass die Kinder gut untergebracht sind und eine feste Bindung an die Mutter vorliegt. Wobei man bei jedem Kind eine Bindung an die Mutter feststellen kann, siehe Fall in Thüringen „Supernanny“ RTL vom November/Dezember 08! Es ist nur die Frage, ob die Bindung von der Mutter an die Kinder vorhanden ist!
Weiterhin hat die Sachbearbeiterin sehr intensiven persönlichen Kontakt zu ihrer Mandantin. Mindestens einmal im Monat ist sie persönlich in der Wohnung zu einem Besuch. Die Sachbearbeiterin verschweigt diese wesentliche Fakten vor Gericht, hat nur positive Dinge über meine Exfrau in ihrem Bericht erwähnt und stellt mich als „Unruhestifter“ dar! Mag sein, dass ich aufgrund meiner Schwäche, die ich selber an mir hasse, etwas überzogen reagierte, aber es verwundert glaub ich niemanden, wenn solche Sachen vorliegen! UND es liegen dem Jugendamt ein Attest und mehrere Befunde von Ärzten über den Zustand meiner Tochter vor!
Nach dem Gerichtstermin am 13.01. wurde ich einen Tag später, sprich also am 14.01., zu einem ersten Kennen lernen der Person der stationären Familienhilfe ins Jugendamt gebeten. Im Laufe des Gespräches fragte ich die zuständige Sachbearbeiterin, warum sie diese Fakten, sprich Ergebnis des Ermittlungsdienstes und den intensiven Kontakt, in ihrem Bericht nicht erwähnt hat. Daraufhin wurde mir nur mitgeteilt, dass meine Exfrau die Hilfe beantragte! Auch ließ ich die Bemerkung fallen, dass die Familienhilfe sich nicht auf ihre Seite ziehen lässt so wie die Sachbearbeiterin des ASD. Die Sachbearbeiterin wurde rot und ziemlich verlegen, schaute minutenlang in der Gegend rum und meinte nur, ob es mein Ernst wäre! Meine Exfrau ist Borderlinerin und Internetsüchtig muss ich dazu sagen.
Der Ermittlungsdienst des zuständigen Jobcenters und ich haben Kontakt. Dieser Mann ist sehr bedacht, dass es Kindern gut geht und hat nach eigener Aussage schon mehrmals Kinder aus miserablen Verhältnissen herausgeholt. Auch mit der gemeinsamen Sachbearbeiterin des Jobcenter habe ich wegen persönlichen Dingen regelmäßigen Kontakt. Diese teilte mir auch mit, dass sie mit dem Ermittlungsdienstes sich in der Wohnung meiner Exfrau aufhielt! Am 14.01. hatte ich nach dem Gespräch im Jugendamt noch einen Termin mit der Sachbearbeiterin des Jobcenter, diese riet mir, ein Ermittlungsverfahren gegen die Sachbearbeiterin des Jugendamtes einzuleiten. Ich habe aber leider die Annahme, weil ich verschiedene Fälle aus dem Netz kenne (siehe Fall Haase, Steinfurt, oder Ermittlungen gegen Jugendamt Solingen, Fall Kevin in Bremen, Entnahme durch Polizei ebenfalls Bremen im Juni 08, Fall Supernanny Thüringen oder oder oder), weil ich der Unruhestifter bin und verschweigen von Fehlern der Mitarbeiter des Jugendamtes, dass dieses Ermittlungsverfahren unter den Tisch gekehrt wird.
Ich bin nur in Sorge um mein Kind, um die anderen Kinder ( ich lebte schließlich eine gewisse Zeit mit ihnen und habe mehrere Berichte gehört, dass diese Kinder körperlich und Seelisch misshandelt werden)und um das Neugeborene. Ich kenne auch ihr Geschick mit Geld umzugehen und weiß, dass sie ab dem 20. jeden Monats kein Geld mehr hat! Selbst ich, der eigentlich immer einen guten Kontakt zum Jugendamt hatte, kann sich solche Dinge nicht aus dem Finger saugen. Meinem Erachten nach ist allein der Fall des „Sozialbetruges“ ein Grund die Kinder dort zu entnehmen!!!!!
Vielleicht haben sie eine Anlaufstelle, die ich mein Problem schildern kann und etwas unternommen wird gegen Behördenwillkür und deren Sachbearbeiter!
Als Mitarbeiterin des Familienministeriums muss ich ihnen wohl nicht sagen, dass der europäische Gerichtshof schon mehrmals Deutschland wegen der fehlenden Kontrollinstanz des Jugendamtes gerügt hat. Der Fall Haase ging sogar bis dorthin und es wurde ein Schadensersatzgeld in Höhe von 54.000 € gegen das Jugendamt ausgesprochen.
Anbei die links über den Fall Haase!

Mit freundlichen Grüßen
nach oben
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 8 von 21
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj