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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Intersexuelle Krankenpflegerin verklagt Chirurgen

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Gast
New PostErstellt: 12.12.07, 15:42  Betreff: Intersexuelle Krankenpflegerin verklagt Chirurgen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

12. Dezember 2007

ZUM MANN UMOPERIERT
Intersexuelle Krankenpflegerin verklagt Chirurgen

Sie hat einen jahrelangen Leidensweg als Hermaphrodit hinter sich und ein unfreiwilliges Leben als Mann: Nun hat eine 48-jährige Krankenpflegerin den Chirurgen verklagt, der sie einst umoperierte - ohne Aufklärung, wie sie sagt. Einen Vergleich lehnten beide Parteien jetzt ab.
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Köln - In dem bundesweit beispiellosen Fall verlangt die 48 Jahre alte Klägerin 100.000 Euro Schmerzensgeld, da der Arzt ihr vor 30 Jahren intakte Eierstöcke und Gebärmutter ohne vorherige Aufklärung entfernt habe. Das warf die Frau dem ehemaligen Mediziner einer Kölner Klinik heute zu Beginn des aufsehenerregenden Zivilprozesses vor dem Kölner Landgericht vor. Das Gericht sprach von einem besonders schwierigen und problematischen Fall (AZ: 25 O 179/07).

Rechtsanwalt Georg Groth sagte, der beklagte Chirurg sei nicht der allein Verantwortliche für das Schicksal seiner Mandantin. (mehr...) Von Geburt an habe es eine Reihe von medizinischen Fehlern gegeben, doch der Chirurg habe das "gefährliche OP-Besteck geführt". Zudem könne wegen der Verjährungsfristen nur noch der Arzt belangt werden, der den Eingriff im Jahr 1977 vorgenommen hatte.

Die intersexuelle Klägerin selbst - sie nennt sich Christiane und fühlt sich "eher weiblich" - sagte vor Prozessbeginn, ihre medizinische Behandlung durch mehrere Ärzte sei eine "einzige Katastrophe" gewesen. Man habe "Pfusch ohne Ende" an ihr begangen.

Die Klägerin war bei ihrer Geburt wegen nicht eindeutiger äußerer Geschlechtsorgane fälschlicherweise als Junge vermerkt worden. Eine vergrößerte Klitoris wurde als Penis angesehen. Das Kind wurde von den Eltern als Junge groß gezogen und zeigte in der Pubertät auch männliche Entwicklungen wie Bartwuchs. Er hatte aber viele gesundheitliche Probleme und hörte schon mit 14 Jahren auf zu wachsen. Erst mit 17 Jahren wurde bei einer Blinddarm-OP entdeckt, dass "Thomas" über Gebärmutter und Eierstöcke verfügte. Ein Jahr später kam es zu der folgenschweren OP in Köln.

Nach Ansicht der Klägerin hätte der Chirurg die OP sofort abbrechen müssen, als er bemerkte, dass die inneren weiblichen Geschlechtsorgane voll entwickelt und intakt waren. Mit dem Eingriff sei sie unumkehrbar zum Mann gemacht worden. Der Anwalt des Beklagten, der nicht zum Prozess erschienen war, bestritt ein Fehlverhalten und betonte die Verantwortung der behandelnden Internisten. Der Vorsitzende Richter Dietmar Reiprich sagte, es handele sich um einen problematischen Fall, der lange zurückliege und für dessen Rekonstruktion viele Akten fehlten, vor allem der wichtige OP-Bericht.

Eine Unaufklärbarkeit des damaligen Sachverhalts könne möglicherweise zulasten der Klägerin gehen, sagte der Richter in einer ersten Einschätzung. Der Fall werde auch dadurch erschwert, dass nicht die Stadt Köln als Trägerin der Klinik verklagt wurde, sondern nur der einzelne Mediziner, was bei der Zuordnung von Verantwortlichkeiten problematisch sein könne. Es müsse geklärt werden, ob die damals 18-Jährige ausreichend aufgeklärt und über Alternativen zur OP informiert worden sei. Fest stehe aber, dass der Klägerin damals "bewusst verschwiegen worden" war, dass sie vom Chromosomensatz her eindeutig weiblich sei.

Beide Seiten lehnten am ersten Prozesstag einen Vergleich ab. Das Urteil will die Kammer am 6. Februar 2008 verkünden.

ffr/dpa
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522948,00.html
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