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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 01.05.10, 07:24     Betreff: Jugendamt zeigt Trennungsvater an Antwort mit Zitat  

Einfache Mütze, Schal und Halswärmer...
Regensburg 28.04.2010, 17:36 Uhr
Jugendamt zeigt Trennungsvater an
Die Behörde fühlte sich von Günter Mühlbauer öffentlich beleidigt. Das Verfahren wurde aber eingestellt.

Von Jürgen Scharf, MZ

REGENSBURG. Dem Regensburger Günter Mühlbauer ist vom Familiengericht der persönliche Kontakt mit seinen Kindern verboten worden – zu Unrecht, wie er sagt. Gegen das „Fehlurteil“, wie er es bezeichnet, protestiert er seit vielen Jahren lautstark. Dem Regensburger Jugendamt ging das zu weit. Die Behörde zeigte Mühlbauer wegen Beleidigung an.

Günter Tischler, Leiter des Regensburger Jugendamts, weiß, dass es seine Behörde nicht jedem Recht machen kann: „Natürlich. Und wir hören uns sowieso einiges an, weil wir auch die schwierigen persönlichen Situationen anerkennen.“ Mühlbauer habe das Jugendamt laut Tischler ebenfalls lange zugehört: „Wir haben seit vielen Jahren mit ihm zu tun, aber jetzt wurde es einfach mal zu viel.“ Mühlbauer habe einer Mitarbeiterin des Jugendamts öffentlich „diskriminierendes Verhalten“ unterstellt. Dabei habe er auch die E-Mail-Adresse der Frau ins Internet gestellt, die Mitarbeiterin habe daraufhin etliche E-Mails erhalten. In einer – die nicht von Mühlbauer kam – seien bösartige Drohungen zu lesen gewesen. Tischler stellte wegen der E-Mail Anzeige gegen unbekannt und gegen Mühlbauer wegen Beleidigung.

Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft nun eingestellt. Begründung: Mühlbauer habe sich im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung bewegt. Tischler ist enttäuscht: „Ich kann nicht verstehen, warum solche Fälle bei der Strafverfolgung nicht auf offene Ohren stoßen.“
http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10071&pk=546687&p=1
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