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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Akteneinsicht

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Autor Beitrag
Olaf
Gast
New PostErstellt: 13.05.07, 18:10  Betreff: Akteneinsicht  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Kann jemand sagen, wie man bei den staatlichen Kinderschändern (Jugendamt) Akteneinsicht erzwingen kann???

By the way: http://www.antijugendamt.de/



[editiert: 14.05.07, 19:31 von Admin]
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dirk
Gast
New PostErstellt: 14.05.07, 22:11  Betreff: Re: Akteneinsicht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Antrag auf akteneinsicht stellen, bescheid abwarten, falls keiner kommt, klage beim verwaltungsgericht einlegen. falls eine abweisung kommt, widerspruch einlegen, abwarten, falls nichts kommt, klage beim VG, falls abweisung beim vg, berufung zum ovg einlegen.

das mehrmals so tun, in verschiedenen fällen, paralell so weit wie möglich strafanträge gegen JA mitarbeiter stellen und die ermittlungsverfahren vernünftig füttern, parallel klagen am VG soweit wie möglich.

in essen klappt das mittlerweile, das ja fängt nun an zu hören, hat nur 2 jahre gedauert.

gruß

dirk

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Whitefire
Gast
New PostErstellt: 30.04.08, 12:22  Betreff: Re: Akteneinsicht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Das mit der Akteneinsicht ist recht schwer. Sie können nur auf Referenzurteile verweisen und auf das Wohl des Kindes. Z.B. Dass die Mutter lediglich versuchen würde Ihnen Ihr Kind zu entfremden und dass Ihr Kind ein verfassungsmäßiges Recht auf Umgang mit den Vater hat, so befürchten Sie, als Vater, dass die Mutter bewusst falsche Angaben über Ihre Person dem Jugendamt vermittelt!!!
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