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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Admin

Administrator

Beiträge: 103

New PostErstellt: 22.02.07, 11:14     Betreff: Re: Mehr Rechte für Pflegefamilien Antwort mit Zitat  

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Ines Kurek-Bender, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien (PFAD), merkt in Bezugnahme auf Verhältnis, Umgang und Erfahrung mit dem Jugendamt folgendes an:

 

Pflegeeltern müssen sich mit den Behörden auseinandersetzen.

 

Der Umgang mit den leiblichen Eltern soll gepflegt werden, wenn es zum Wohle des Kindes ist, was immer strittig ist.

 

Hauptkonflikt zwischen Pflegeltern und Jugendamt

 

Pflegeltern bekommen nicht alle Informationen, die sie benötigen. Im Hilfeplan wird die Befristung absichtlich nicht festgelegt, sondern absichtlich weich gehalten. Die spezielle Vorbereitung der Pflegeltern auf das Kind ist nicht ausreichend gut genug.

Durch das Jugendamtshandeln kann Schaden für das Kind entstehen, eine traumatische Entwicklung.

Normalerweise ist Bereitschaftspflege nur als Krisenintervention gedacht, bis schnellstens geklärt werden muss, was mit dem Kind passieren soll, wo es hin soll, was aber nicht in langfristige oder in Dauerpflege durch verschleppendes Jugendamtshandeln ausarten darf.

Wenn Pflegeeltern ein ihnen anvertrautes Pflegekind behalten wollen, dann müssen sie ein Familiengerichtsverfahren gegen das Jugendamt anstrengen, falls dieses über den Verbleib des Kindes anderer Meinung ist.

Wenn man sehr strittig mit seinem Jugendamt umgeht, kommt es dazu, dass die Hilfen, die man braucht nicht gewährt werden und es viel zu lange dauert. Das Jugendamt reagiert also mit Kritik durch Negativ-Sanktionierung, die Pflegeeltern werden nicht mehr als Partner, sondern als Bittsteller behandelt. Es treten dabei absichtliche Verfahrensverzögerungen ein, die den Amtspersonen in Behörden als Werkzeug und Hebel in der Auseinandersetzung mit dem Bürger dienen.

 

„Es ist einfach nicht schön, wenn man das Jugendamt als Gegner hat.“

 

Durch Sparwillen werden gescheiterte Rückführungen in die Herkunftsfamilien umgesetzt und den Pflegefamilien seitens des Jugendamtes zu wenig Vertrauen entgegengebracht.

Als Pflegefamilie ist man ein öffentliche Familie. Jeder hat eine Meinung dazu. Jeder übt Kritik.

 

--------------------------------------------

Ein sehr hörenswertes Interview.

 

Einiges von dem angesprochenen ist sehr interessant.

 

Einiges ist doch sehr diskutabel, aber natürlich auch auf die interessensgeleitete Perspektive zurückzuführen.

 

- BMU



[editiert: 03.05.07, 18:58 von Admin]
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