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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
beamtenwillkür/ Namensänderung bei Pflegekindern

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Autor Beitrag
ordep74
Stammgast


Beiträge: 49

New PostErstellt: 18.07.10, 03:25  Betreff: beamtenwillkür/ Namensänderung bei Pflegekindern  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Autor: ordep74



BEAMTENWILLKÜR/ NAMENSÄNDERUNGEN BEI PFLEGEKINDERN , oder WIE WIRD EIN KIND EIN PFLEGEKIND?

Jugendamt die SUPERBEHÖRDE!!,

Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten

Mit Hilfe von Ämtern(insbesondere Jugendämtern, Amtsgerichten und Polizei) ,werden in der Bundesrepublik Deutschland ,Vor und Nachnamen von Pflegekindern verändert, sie erhalten eine neue Identität
(ohne das pflegekind zu fragen oder mit ihm darüber zu sprechen,das ist IDENTITÄTSBETRUG!!)
,dies geschieht oft im Säuglingsalter oder bei der Einschulung ("zum Wohle des Kindes").

Aufgrund fehlender Erfahrung im Umgang damit und unter dem Vorwand es wäre das Recht des Pflegekindes dieses zu erfahren, wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Jugendamtsmitarbeitern(studierte Sozialpädagogen) diese Namensänderung dem Pflegekind mitgeteilt,(im Alter von 12 Jahren,weil nach meinung von Diplompsychologen,das menschliche Gehirn ein Bewusstsein entwickelt hat, mit dem es solch einen Wahnsinn verarbeiten kann!!!) ("zum Wohle des Kindes"),dadurch wird die Identität des Pflegekindes zerstört,das sich im Glauben befindet das Kind der Pflegeeltern zu sein, es wird in die Rolle des Pflegekindes gedrängt, was extreme (traumatisierende) Auswirkungen hat,oft ein Leben lang!!! Ich ,der Autor dieses Beitrags, (selbst ehemaliges Pflegekind=Betroffener) schreibe hier aus eigener Erfahrung und halte dies für ein JUSTIZVERBRECHEN!!!, (es ist FOLTER!! ,schwere Körperverletzung und Verstoss gegen die Menschenrechte!!! (die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR),



„Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“

– Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG

Außerdem wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden.

es gibt mittlerweilen Studien darüber in denen herusgefunden wurde,
"das das Mitteilen der Namensänderung, "NICHT SO GUT" für das Pflegekind ist da ein Identitätsverlust statt findet, bis hin zu geistigen Störungen,Komplexe und Aggression!!!!!!,


[editiert: 29.08.13, 23:56 von ordep74]



justizverbrechen?

   ja
   nein

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gast
Gast
New PostErstellt: 26.07.10, 18:17  Betreff: Re: beamtenwillkür/namensänderung bei pflegekindern  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

In dieser Sache reiht Ihr Euch prima in die Reihe derer ein, die jedes Jugendamt zum Kindesentzieher von den ach so armen und unschuldigen leiblichen Eltern hin zu den für ein Kind alles akzeptierenden Pflegeeltern macht. Habt Ihr Euch denn mal im Entferntesten Gedanken gemacht, für wie viele Kinder die Pflegefamilie tatsächlich letzte Rettung war?? Und habt Ihr Euch weiterhin mal überlegt, was es für ein Kind, das seit vielen jahren in der Pflegefamilie ein liebevolles und umsorgendes Zuhause gefunden hat, bedeutet, wenn es durch seinen anderen Nachnamen immer wieder daran erinnert wird, daß es ja eigentlich"nicht dazugehört" (wobei das natürlich absoluter Quatsch ist!)?

Sorry, ich bin nur zufällig auf dieser Seite gelandet, aber alleine der Begriff Jugendamtsterror im Titel ist sowas von total daneben!! Stattet die Jugendämter endlich mal mit ganz erheblich mehr Personal und Finanzen aus, dann können die ihren Job auch noch besser machen!
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ordep74
Stammgast


Beiträge: 49

New PostErstellt: 26.07.10, 21:17  Betreff: Re: beamtenwillkür/namensänderung bei pflegekindern  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

[quote:gast]

[editiert: 09.05.11, 21:26 von ordep74]
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gast
Gast
New PostErstellt: 27.07.10, 01:28  Betreff: Re: beamtenwillkür/namensänderung bei pflegekindern  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Wenn ich das falsch verstanden haben sollte, bitte ich das zu entschuldigen. Ich weiß nur, daß unser Pflegekind, seit seiner Geburt bei uns und jetzt 3 Jahre alt, immer öfter mit dem Wunsch kommt, es möchte doch bitte auch so heißen wie wir. Und das, obwohl wir den Namen von uns aus nie thematisiert haben! Da wird dann die gesamte Verwandtschaft aufgezählt, die alle so heißen wie wir, selbst die Hunde werden nicht vergessen, und am Ende kommt dann immer: "...und ich heiße *****. Das ist nicht schön, gell?!"
Ich bin überzeugt, dieser Wunsch, ebenfalls unseren Namen zu tragen, wird mit zunehmendem Alter nicht geringer werden...
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ordep74
Stammgast


Beiträge: 49

New PostErstellt: 16.08.10, 10:59  Betreff: Re: beamtenwillkür/namensänderung bei pflegekindern  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

INFO TRAUMA ERWACHSENE

Ein Ereignis kann dann zu einer psychischen Verletzung führen,
wenn es als extrem bedrohlich erlebt wird und wenn diese
Bedrohung weder durch Flucht noch durch Kampf beendet
werden kann. Es entstehen die Gefühle von absoluter Hilf- und
Machtlosigkeit, gemeinsam mit extremer Angst. In diesem Fall
spricht man von einem »Trauma«.

Wodurch kann ein
Trauma verursacht werden?

• kriegsähnliche Erlebnisse
• (Natur-)Katastrophen
• Unfälle
• extreme Bedrohung durch andere Menschen, z.B.
Geiselnahme, Überfälle, Gewalt in der Familie
• körperlicher und seelischer Missbrauch, Demütigung,
Verfolgung
• jedes Ereignis, das subjektiv als extrem bedrohlich empfunden
wird, gleichgültig, wie gefährlich eine Situation objektiv
gewesen ist
• Krankheit oder medizinisch notwendige Maßnahmen
• Hilflosigkeit, Angst und Ohnmacht, wenn ein anderer Mensch
einer solchen Katastrophe ausgeliefert ist und man selbst es
nicht verhindern kann
Nahezu jeder, der so etwas einmal oder mehrmals erleben
musste, ist für Tage und Wochen extrem psychisch belastet und
braucht Unterstützung durch sein Umfeld bzw. im Extremfall
durch ExpertInnen.
Bei etwa 30 Prozent der betroffenen Menschen entwickelt sich
nach den ersten Wochen und Monaten eine »Posttraumatische
Belastungsstörung« (PTBS). In einigen Fällen tauchen auch erst
Monate oder Jahre danach Symptome auf, die mit dem
traumatisierenden Erlebnis in Zusammenhang stehen.

Einige typische
Symptome einer PTBS

• extrem belastende Erinnerungen, so genannte
»Flashbacks«, in Form von Bildern, Geräuschen,
Gerüchen, Gedanken, Gefühlen, Schmerzen etc.. Sie kommen
unkontrollierbar und so heftig, dass sich der/die Betroffene
in die damalige Situation zurückversetzt fühlt.
• Albträume mit Bezug auf das traumatisierende Ereignis,
Schlafstörungen
• Vermeidung von Situationen, die an das Erlebnis erinnern;
manche Betroffene wollen/können nicht darüber sprechen
oder daran denken bzw. vermeiden ähnliche Orte und
Umstände
• Gedächtnislücken bzgl. des traumatischen Ereignisses
• Konzentrations- und Gedächtnisstörungen
• allgemeine Schreckhaftigkeit, Unruhe, übermäßige
Wachsamkeit
• plötzliches Auftauchen von Ängsten, die mit dem belastenden
Ereignis in Verbindung stehen
• Abgestumpftheit, Gefühl der Entfremdung, Verlust von Freude
• Traurigkeit, Antriebslosigkeit, Todesgedanken oder
Hoffnungslosigkeit
• Versuche der Ablenkung oder Betäubung
Bei solchen Symptomen wird von den Betroffenen selbst der
Zusammenhang mit dem belastenden Erlebnis nicht immer
gesehen. Denn während einer traumatischen Erfahrung, in
Zeiten höchster Not, verändert sich normalerweise die
menschliche Wahrnehmung und Erinnerung (übergenau, auf
einzelne Details fixiert, Gedächtnislücken, anderes
Schmerzempfinden…).
So kann es passieren, dass sich z.B. Angst vor etwas entwickelt,
das zwar Teil des traumatisierenden Erlebnisses war, aber nicht im bewussten Gedächtnis gespeichert wurde.


Was können langfristige
Traumafolgen sein?


Eine unbehandelte »Posttraumatische Belastungsstörung
« kann unter ungünstigen Umständen zu einer
Vielzahl von weiteren Symptomen und Krankheiten führen:
Suchtmittelmissbrauch als Versuch der Betäubung und
Beruhigung, Depression als Zeichen der Erschöpfung,
chronische Trauer, Phobien und Ängste, die zu Vermeidungsverhalten
führen, psychosomatische Erkrankungen, Schmerzen ohne körperliche Ursache, Anfälligkeit für Krankheiten und
Entzündungen....
Häufig können einer bereits seit längerem bestehenden
Erkrankung (Depression, Angsterkrankung, psychosomatische
Beeinträchtigungen, Persönlichkeitsentwicklungsstörung…)
ein bzw. mehrere traumatische Erlebnisse zugrunde liegen.
Eine sorgfältige psychologische Diagnostik ist daher die
Grundlage einer zielgerichteten psychologischen Behandlung.


Was passiert in der
psychologischen Behandlung?


Absoluter Vorrang hat die Stärkung und Stabilisierung
der Person, wobei klassische und aktuelle
psychologische Erkenntnisse und Verfahren zur Anwendung
kommen. Der traumatisierte Mensch lernt, Schritt für Schritt
wieder Kontrolle über seine Erinnerungen und Emotionen zu
bekommen, da zur Traumaverarbeitung innere Sicherheit
genauso notwendig ist wie Sicherheit in der Außenwelt.
Eine Konfrontation mit der Erinnerung und die Integration
des Erlebnisses sind nächste Schritte, die allerdings nicht
immer möglich oder notwendig sind. Denn viele Betroffene
profitieren bereits von der stabilisierenden psychologischen Arbeit.


Was können Sie tun?



Eine rechtzeitig diagnostizierte »Posttraumatische
Belastungsstörung« kann in den meisten Fällen
ambulant bearbeitet werden.
Bei besonders schwerer oder chronischer Symptomatik ist
unter Umständen eine zusätzliche stationäre und/oder
medizinische Behandlung sinnvoll.


[editiert: 05.10.10, 19:46 von ordep74]
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