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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Adoption - Ein Entschluss fürs Leben

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Gast
New PostErstellt: 15.08.08, 07:14  Betreff: Adoption - Ein Entschluss fürs Leben  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Adoption - Ein Entschluss fürs Leben
Bottrop, 04.08.2008, Marie-Luise Schmand
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Die Zahl der zur Adoption freigegebenen Kinder sinkt seit Jahren ab. Im Jugendamt entscheidet Rainer Heynowski über ihre Vermittlung. Die leibliche Mutter kann ihre Entscheidung auch noch Wochen nach der Geburt korrigieren

35 Ehepaare und alleinstehende Männer und Frauen warten in Bottrop auf ein Adoptivkind. Rainer Heynowski kennt sie alle. Der Abteilungsleiter im Jugendamt hat sich mit jedem dieser Kandidaten beschäftigt, er kennt ihre Wohnsituation, ihre finanziellen Verhältnisse, ihr polizeiliches Führungszeugnis und ihren Gesundheitszustand.

Abteilungsleiter im Jugendamt Rainer Heynowski, Foto: WAZ/Karl Gatzmanga (WAZ)
Abteilungsleiter im Jugendamt Rainer Heynowski, Foto: WAZ/Karl Gatzmanga

Fünf bis zehn Jahre müssen sie in der Regel warten, und diese Frist wird eher länger. Denn die Zahl der Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, nimmt auch in Bottrop ab: 2001 vermittelte das Jugendamt neun zur Adoption freigegebene Kinder, 2005 waren es noch fünf, im Vorjahr drei. Heynowski kann sich diese sinkende Tendenz erklären: Bessere Schwangerschaftsverhütung, erlaubte Abteibungen, allgemein sinkende Geburtenzahl. Er glaubt aber auch, dass manche Kinder deshalb zur Welt kommen, weil sich ihre Mütter wegen des zu erwartenden Elterngeldes und anderer staatlicher Leistungen davon einen finanziellen Vorteil versprechen. Eine Rechnung, die zumeist nicht aufgeht.

Der 54jährige Diplom-Sozialarbeiter hat Respekt vor jeder Frau, die sich entschließt, ihr Kind zur Adoption freizugeben, auch wenn die Gesellschaft es anders sieht. „Das ist ein Entschluss, vor dem man nur den Hut ziehen kann. Das sind relativ bewusste Frauen, die den schweren Weg gehen.” Doch zunächst ist es seine Aufgabe, im Gespräch mit der werdenden Mutter zu klären, ob „das Kind nicht doch bei der Mutter oder den Eltern bleiben kann”. Heynowski muss sichergehen, dass sich die Frau über die Tragweite ihres Entschlusses im Klaren ist. Aus diesem Grund ist die Freigabe zur Adoption erst acht Wochen nach der Geburt rechtsverbindlich möglich; bis zu diesem Termin beim Notar kann die leibliche Mutter ihren Entschluss revidieren. Der Sozialarbeiter hat das menschliche Drama miterlebt, wenn glückliche Adoptiveltern nach drei Wochen einen Säugling wieder abgeben müssen, weil die leibliche Mutter sich anders entschieden hat. „Ganz schlimm”, sagt Heynowski.

Hat die Mutter vor der Geburt den Entschluss gefasst, ihr Kind adoptieren zu lassen, dann informiert Heynowski die geburtshilfliche Abteilung des Krankenhauses. Dort wird darauf geachtet, dass Mutter und Kind bald nach der Geburt getrennt werden. Er vergewissert sich bei einem Besuch, dass die leibliche Mutter an ihrer Entscheidung festhält. Dann arrangiert er ein Treffen mit den adoptionswilligen Eltern auf der Station im Krankenhaus; wen er auf der Warteliste berücksichtigt, ist allein seine Entscheidung, die sich - wie er betont - im Wesentlichen an der Reihenfolge orientiert. Wenn allerdings ein zu adoptierendes Kind krank oder behindert ist, sieht Heynowski darin einen Grund, eine Krankenschwester als Bewerberin vorzuziehen.

Nach wenigen Tagen können die Adoptiveltern „ihr” Kind nach Hause mitnehmen. Ein Jahr lang ist das Jugendamt Vormund des Säuglings, den die Eltern in Adoptionspflege genommen haben. Erst nach dieser Phase, in der Heynowski Kontakt hält zur Familie, stellen die Eltern einen Antrag auf Adoption, über den das Gericht aufgrund von Heynowskis Gutachten entscheidet. entscheidet.

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/bottrop/2008/8/4/news-66886609/detail.html
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