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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Auslandsadoptionen: Völlige Sicherheit gibt es nicht

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 03.11.07, 02:53  Betreff: Auslandsadoptionen: Völlige Sicherheit gibt es nicht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Freitag, 2. November 2007
Auslandsadoptionen
Völlige Sicherheit gibt es nicht

"10.000 Waisenkinder aus Darfur" wollte eine französische Hilfsorganisation an adoptionswillige Eltern in Europa und den USA vermitteln. Als sie versuchten, 103 Kinder aus dem Tschad auszufliegen, wurden mehrere Mitarbeiter des Hilfswerks festgenommen. Offenbar hatten zumindest einige der angeblichen Waisenkinder noch Eltern. n-tv.de sprach mit Frank Licht, Leiter der Zentralen Adoptionsstelle in Berlin-Brandenburg, über Auslandsadoptionen, gute Absichten und schwarze Schafe.

n-tv.de: Der Vorfall im Tschad rückt Auslandsadoptionen generell in die Nähe von Kindesentführung. Welche Möglichkeiten haben die deutschen Behörden, bei Adoptionen aus armen Ländern zu überprüfen, ob die Kinder tatsächlich keine Familien mehr haben?

Frank Licht: Unsere Möglichkeiten sind begrenzt. Immerhin gibt es das Haager Adoptionsübereinkommen von 1993. Dieses multinationale Übereinkommen schafft Netzwerke: Es gibt zentrale Behörden wie meine Stelle für Berlin und Brandenburg, mit denen ein Informationssystem zwischen den Vertragsstaaten etabliert werden soll. Durch das System kann man wenigstens einigermaßen sicher sein, dass ein Kind tatsächlich rechtmäßig von seinen leiblichen Eltern abgebunden wurde und ihnen nicht durch Kauf oder dergleichen abgerungen wurde. Mittlerweile sind mehr als 70 Staaten dem Abkommen beigetreten. 3 Staaten haben es gezeichnet aber noch nicht ratifiziert, darunter Russland und die USA.

Sind Adoptionen aus Ländern, die das Haager Abkommen nicht ratifiziert haben, in Deutschland erlaubt?

Es gibt Länder in denen internationale Adoptionsvermittlungen sehr unsicher sind, zum Beispiel Guatemala. Deutschland und andere Länder haben aus gutem Grund Widerspruch zum Beitritt Guatemalas zum Haager Adoptionsübereinkommen eingelegt. Es wäre allerdings ein Trugschluss, wenn man sagen würde, Vertragsstaaten bürgen für Qualität. Es gibt auch Nicht-Vertragsstaaten, die sehr sorgfältig und verantwortungsvoll mit den Kindern umgehen, die sie für die internationale Vermittlung vorsehen, und es gibt Vertragsstaaten, die das eher weniger tun.

Aber gibt es Länder, die so unsicher sind, dass Adoptionen aus diesen Ländern nach Deutschland verboten sind?

Das ist ja das Verrückte: Das Gesetz schreibt genau vor, wie Sie sich zu verhalten haben, wenn Sie im Wege einer internationalen Adoption ein Kind annehmen wollen. Aber wer sich nicht daran hält, kommt auch zum Ziel. Wenn Sie im Ausland ein Kind adoptieren, kann dieser Rechtsakt von den deutschen Behörden nicht ignoriert werden. Darin liegt ein Wertungswiderspruch. Eigentlich dürfen internationale Adoptionsvermittlungen in Deutschland nur von staatlich anerkannten Vermittlungsstellen betrieben werden, ...

... darunter auch freie Träger.

… richtig. Dazu gehören auch freie Träger wie Caritas, Diakonie oder andere Organisationen, die eine Anerkennung und eine Zulassung haben; sie brauchen neben der deutschen Anerkennung als Ausland-Adoptionsvermittlungsstelle auch immer noch eine Zulassung im Verhältnis zu den Ländern, aus denen sie Kinder vermitteln wollen.

Wie können Paare sicherstellen, dass ein Kind tatsächlich keine Familie mehr hat?

Völlige Sicherheit gibt es nicht, aber man kann die Sicherheit erhöhen. Nehmen wir an, Sie wollen einem Kind aus einem bestimmten Land Eltern werden. Dann gehen Sie zu einer anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle gehen in Berlin, z. B. etwa zu "Eltern für Kinder e. V.", einem vor Jahren aus Terre des Hommes hervorgegangenem Träger einer Auslands-Adoptionsvermittlungsstelle. Dort erfolgen die Eignungsprüfungen, die Interviews und auch das örtliche Jugendamt der Adoptionsbewerber wird beteiligt und prüft, die Adoptionseignung. Am Ende steht ein internationaler Adoptionseignungsberichtbericht, in dem steht, ob Sie als Eltern für ein Kind aus einem bestimmten Herkunftsland infrage kommen und, wenn ja, für welches Kind: Geschlecht, Alter, Herkunft. Dieser Bericht wird dann übersetzt und der autorisierten Adoptionsvermittlungsstelle des Herkunftslandes überlassen. Hier endet die Möglichkeit der deutschen Behörden, unmittelbar Einfluss zu nehmen, jetzt kommt es auf die Kooperationsmöglichkeiten der Behörde bzw. Vermittlungsstelle im Herkunftsland des Kindes an. Die Auslands-Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft verfügt über mehr oder weniger Steuerungsmöglichkeiten im Herkunftsland. Das hängt davon ab, ob sie über direkte Unterstützung vor Ort verfügt. Wir werden wieder aktiv, wenn wir von der ausländischen Behörde einen Bericht über dass Ihnen vorgestellte Kind bekommen. Dann müssen alle Beteiligten diesem Kindervorschlag zustimmen: Sie, Ihre Frau, die Auslands-Adoptionsvermittlungsstelle und natürlich die Behörde im Herkunftsland.

Was schätzen Sie, wie viele Auslandsadoptionen den Ansprüchen des Haager Abkommens genügen?

Ich gehe davon aus, dass etwa 50 Prozent der internationalen Vermittlungen an der Haager Konvention vorbei stattfinden.

Sie haben beschrieben, wie eine legale Adoption abläuft. Wie ist es bei einer illegalen?

Ich würde nicht von illegalen Adoptionen sprechen. Meist ist von Privatadoptionen die Rede, Nichtregierungsorganisationen, wie Terre des Hommes, sprechen von Selbstbeschaffungsadoptionen, einige Ministerien sprechen von unbegleiteten Adoptionen. Sie sehen schon an der Verwendung der verschiedenen Bezeichnungen, dass diese Form der Adoption fachlich umstritten ist.

Warum ist das so?

Bei internationalen Adoptionen geht es immer auch um Geld. Eine internationale Adoption kostet mit allem drum und dran zwischen 15.000 und 20.000 Euro. Wenn soviel Geld im Spiel ist, liegt es auf der Hand, dass nicht immer das Interesse des Kindes im Vordergrund steht.

Das kann ja auch für behördlich überwachte Adoptionen gelten.

Es gibt sicherlich auch Privatadoptionen, die einen glücklichen Verlauf nehmen. Untersuchungen gibt es leider darüber nicht. Es entspricht meiner Erfahrung, dass die Selbstbeschaffungsadoption störanfälliger ist. Wenn Sie Eltern eines fremden Kindes werden wollen, sollten Sie diese Entscheidung nicht mit sich allein ausmachen, sondern Sie sollten sie in der Auseinandersetzung mit einer Adoptionsfachkraft auf den Prüfstand stellen. Es ist eigentlich unbegründet, dass sich Paare vor der Adoptionseignungsprüfung drücken, denn die Scheitererquote liegt unter zwei Prozent.

Wie hoch ist der Anteil der privaten Adoptionen an den Auslandsadoptionen?

Ich würde schätzen, dass es neben den regulären Auslandsadoptionen noch einmal die Hälfte an sog. Privatadoptionen gibt. Bei den Zahlen der internationalen Adoptionen muss man allerdings vorsichtig sein. Ein in Brasilien national adoptiertes und später nach Deutschland gebrachtes Kind wird vom Statistischen Bundesamt nicht mehr als Auslandsadoption registriert.

Warum gibt es kaum Inlandsadoptionen?

Das liegt daran, dass die Maßnahmen zum Kinderschutz, die die Jugendämter treffen, immer umfassender werden. Im Vordergrund steht die professionelle Familienpflege und zum Zeitpunkt der Unterbringung des Kindes kommt eine Adoptionsvermittlung oft noch nicht in Betracht. Meist geht es um Kinder aus Misshandlungs-, Verwahrlosungs- oder anderen Trennungsfällen. Wenn diese Kinder noch klein sind, finde ich es nicht richtig, dass man sie von der Möglichkeit einer späteren dauerhaften und rechtlich abgesicherten Elternschaft faktisch ausschließt. Ich glaube, dass viele Jugendämter gerade bei der Unterbringung kleinerer Kinder der Möglichkeit einer Adoptionsvermittlung zu wenig Aufmerksamkeit einräumen.

Wie bewerten Sie persönlich Auslandsadoptionen?

Ich will's mal so sagen: Wenn die Haager Konvention wirklich beachtet werden würde - auch in unserem Land, denn auch Deutschland lässt ja private Adoptionen entgegen den Vorgaben des Adoptionsvermittlungsrechtes unwidersprochen-, dann wäre der bei einer internationalen Adoptionsvermittlung erforderliche Kinderschutz aus fachlicher Sicht noch effizienter erreichbar. Zuerst muss geprüft werden, ob das Kind tatsächlich keine Eltern mehr hat. Zweitens muss geprüft werden, ob es innerhalb des Herkunftslandes nicht Möglichkeiten gibt, das Kind zur Adoption zu geben. Etwa in Indien: Dort werden zunehmend auch Mädchen adoptiert. Die Auslandsadoption sollte erst die dritte Option sein. Das sind die Standards, die im Herkunftsland erfüllt sein müssen um ein Kind international vermitteln zu können. Auf der anderen Seite sollten die Menschen, die einem Kind Eltern werden wollen, bereit sein, ihre Annahmevorstellung in einem Interview einer selbstkritischen Prüfung zu unterziehen. Dann ist die Auslandsadoption akzeptabel.

Mit Frank Licht sprach Hubertus Volmer
http://www.n-tv.de/874044.html
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