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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 10.08.08, 07:32     Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal Antwort mit Zitat  

Fall Pascal erneut Thema in Sondersitzung

Saarbrücken (ddp-rps). Im Zusammenhang mit angeblichen
Ermittlungspannen bei der Telefondatenauswertung im Fall Pascal wird
es vorerst keinen Untersuchungsausschuss geben. SPD und FDP
beantragten am Freitag eine erneute gemeinsame Sondersitzung von
Innen- und Rechtsausschuss. Bevor man zum «letzten Mittel» eines
Untersuchungsausschusses greife, wolle man sehen, wie ernst es
Innenminister Klaus Meiser (CDU) mit der Aufklärung sei, sagte der
rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manfred Baldauf.

Die FDP-Fraktion hatte vor der Sommerpause angekündigt, einen
Untersuchungsausschuss beantragen zu wollen. Zugleich hatten die SPD
und das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» Feststellungsklagen zur
Rechtmäßigkeit der Telefondatenauswertung eingereicht. Beide
Fraktionen zeigten sich einig darin, zunächst den Ausgang dieser
Klagen abwarten zu wollen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der
SPD-Fraktion, Stefan Pauluhn, sagte, der Untersuchungsgegenstand
eines möglichen U-Ausschusses sollte erst auf der Grundlage weiterer
Befragungen in der Sondersitzung erfolgen.

Darüber hinaus forderten SPD und FDP die Landesregierung auf, über
die Umstände um die Abberufung des ehemaligen Leiters der
Kriminalpolizeiinspektion (KPI) in Saarbrücken zu berichten. Sie
bezogen sich dabei auf die Zusage von Innenminister Meiser zu einer
lückenlosen Aufklärung.

Die saarländische Justiz hatte Anfang Juli Versäumnisse bei der
Telefondatenüberwachung im Jahr 2003 eingeräumt. Es sei versäumt
worden, die betroffene SPD-Landtagsfraktion über die Datenerhebungen
zu informieren. Die Staatsanwaltschaft hatte mit Genehmigung des
Amtsgerichts Verbindungsdaten eines V-Manns ausgewertet, bei denen
auch die Nummern der SPD-Landtagsfraktion und des Nachrichtenmagazins
«Spiegel» auftauchten.

Unterdessen stellte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein
Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede gegen einen Polizeisprecher
und einen Journalisten im Zusammenhang mit den angeblichen
Ermittlungspannen im Fall Pascal ein. Grund sei die erwiesene
Unschuld beziehungsweise das Fehlen einer Straftat, teilte die
Staatsanwaltschaft mit.

Anlass war eine Strafanzeige eines Kriminalhauptkommissars gegen
einen Kollegen wegen der angeblichen Pannen. In einem Bericht über
diese Anzeige hatte ein Journalist einen Hinweis auf eine mögliche
psychische Erkrankung des Beamten, der die Anzeige gestellt hatte,
erwähnt.

Der Journalist habe aber deutlich gemacht, dass entsprechende
Informationen von dritter Seite stammten und keine eigenen Aussagen
getroffen wurden, was den Straftatbestand der üblen Nachrede
ausschließe, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Der
mitangeklagte Polizeisprecher wurde durch den Journalisten
dahingehend entlastet, dass die Behauptung über die angeblich
psychische Erkrankung nicht von ihm komme.

Die Anklagebehörde will jetzt mit Blick auf die Angaben des
Anzeigenerstatters die Einleitung eines Verfahrens wegen falscher
Verdächtigung prüfen.

Der fünfjährige Pascal war 2001 spurlos verschwunden. In einem
drei Jahre währenden Prozess wurden im September 2007 alle
Angeklagten, denen unter anderem Mord und Missbrauch vorgeworfen
worden waren, freigesprochen.

09.08.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89678
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