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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 13.01.09, 16:28     Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal Antwort mit Zitat  

166/und die Brennende Stadt
Dienstag, 13. Januar 2009
Fall Pascal bleibt ungesühntBGH bestätigt Freisprüche

Das rätselhafte Verschwinden des kleinen Pascal in Saarbrücken bleibt ungeklärt - die Freisprüche aller Angeklagten sind rechtskräftig. Mehr als acht Jahre nach dem mysteriösen Fall verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von vier Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom September 2007 sei juristisch nicht angreifbar, befand der BGH.

Das Landgericht hatte in einem mehr als drei Jahre dauernden Indizienprozess alle zwölf Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen, den damals fünfjährigen Jungen im Hinterzimmer der Bierkneipe "Tosa-Klause" vergewaltigt und dann getötet zu haben. Bei vier Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, darunter bei der Kneipenwirtin.

Von dem Jungen fehlt bis heute jede Spur, trotz aufwendiger Suchaktionen mit radargestützten Tornadoflugzeugen und Spürhunden. Auch ein zweiter Fall, in dem es allein um sexuellen Missbrauch eines Jungen ging, endete mit Freispruch.

Freispruch zweiter Klasse

Die Senatsvorsitzende Ingeborg Tepperwien räumte ein, dass das Ergebnis unbefriedigend sei, auch für die Richter selbst. "Ob die Angeklagten schwere Verbrechen an zwei Kindern begangen haben, bleibt offen." Gleichwohl sei das Urteil des Landgerichts juristisch korrekt. Nach den Feststellungen des Gerichts gebe es keine objektiven Beweise für eine Täterschaft der Angeklagten. Weder sei auch nur eine Spur des verschwundenen Jungen gefunden worden, noch seien trotz akribischer Suche in der "Tosa-Klause" oder den Autos der Angeklagten DNA-Spuren aufgetaucht. "Es gibt Sachverhalte, die mit den Mitteln der Justiz nicht aufgeklärt werden können."

Im Zentrum des Revisionsprozesses standen die zeitweiligen - und letztlich widerrufenen - Geständnisse von fünf Angeklagten. Der BGH hält die These des Landgerichts für denkbar, dass diese durchweg von intellektuell minderbegabten oder alkoholkranken Menschen stammenden Aussagen durch suggestive Vorhalte der Ermittler bei den Vernehmungen ausgelöst worden sind. "Die Aussagen kamen in einer Art Schneeballsystem zustande", so Tepperwien. Das erste dieser "Geständnisse" - ausgelöst durch die erfundene "Arbeitshypothese" eines Polizisten - stamme von einem krankhaften Lügner, der einem Gutachter zufolge am "Münchhausen-Syndrom" leide.

Falsches Geständnis schon am Anfang der Ermittlungen

Nach den Worten der Richterin sind falsche Geständnisse in der Gerichtspraxis nicht so absurd, wie dies auf den ersten Blick scheinen mag. Dies zeige auch der konkrete Fall: Zu Anfang der Ermittlungen war die ältere der beiden Stiefschwestern Pascals mordverdächtig. Sie hatte die Tat gestanden - eine Aussage, die sich später als falsch erwies.

Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen am Dienstag nachdrücklich die Neuauflage des Strafprozesses gefordert. Die Freisprüche des Landesgerichts Saarbrücken vom September 2007 seien juristisch fehlerhaft, erklärte Bundesanwalt Wilhelm Schmidt. Zumindest im Kern belegten die Aussagen den Mordvorwurf. "Ich bin der festen Überzeugung, dass Pascal am 30. September 2001 in der Tosa-Klause umgekommen ist." Die Verteidigung dagegen hatte eine Bestätigung der Freisprüche gefordert.
http://www.n-tv.de/1084384.html
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