|
|
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
|
|
Autor |
Beitrag |
Gast
|
Erstellt: 29.04.09, 09:46 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal |
|
|
Fall «Pascal»: Telefondatenerhebungen rechtswidrig
Saarbrücken (ddp-rps). Die Telefondatenerhebungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Fall «Pascal» sind rechtswidrig gewesen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken hervor. Bei der Auswertung der Telefondaten eines Polizeiinformanten waren sowohl Kontakte zum Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» als auch zur SPD-Landtagsfraktion festgestellt worden, die daraufhin beide gegen die Erhebung geklagt hatten. Die SPD-Fraktion forderte daraufhin den sofortigen Rücktritt der damals verantwortlichen Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) von ihrem heutigen Amt als Bildungsministerin.
In seinem Beschluss hob das Amtsgericht hervor, dass die 2003 gerichtlich angeordnete Erhebung von Telefondaten eines V-Manns zwar einen inhaltlichen Bezug zu den Ermittlungen im Fall des spurlos verschwundenen Pascal gehabt habe. Allerdings sei es der Polizei dabei offenbar «von Anfang an» gar nicht darum gegangen, weitergehende Informationen in dem Ermittlungsverfahren zu gewinnen.
Eigentliches Ziel verschwiegen Vielmehr habe es sich darum gehandelt, einen Kontakt des Informanten zur Redaktion des «Spiegels» nachzuweisen. Hätte dies die Polizei bei der Beantragung der gerichtlichen Beschlüsse zur Telefondatenerhebung offen ausgesprochen, wäre diese nicht angeordnet worden, heißt es in der Urteilsbegründung.
Als Folge des Urteils forderte SPD-Generalsekretär Reinhold Jost den «sofortigen Rücktritt» der damaligen Innen- und heutigen Kultusministerin Kramp-Karrenbauer. Das Gericht habe den damals Verantwortlichen «ein Armutszeugnis» ausgestellt, sagte Jost. Deshalb müsse sich der zuständige Innen- und Rechtsausschuss des Landtags diesen Fragen stellen. Dazu will die SPD neben der damaligen Innenministerin auch Innenstaatssekretär Gerhard Müllenbach zur nächsten Sitzung laden. Auch die Staatsanwaltschaft müsse sich dann fragen lassen, «inwieweit sie sich getäuscht fühlt oder sich hat instrumentalisieren lassen», fügte Jost hinzu.
Auf Richter vertraut CDU-Generalsekretär Stephan Toscani wies die Rücktrittsforderung als «absurd» zurück. Die Maßnahmen seien von der früheren Innenministerin «weder initiiert noch beeinflusst» worden. Sie sei «erst im Nachhinein» informiert worden und habe auf die Rechtmäßigkeit einer Anordnung «von einem unabhängigen Richter» vertrauen können.
Die Grünen forderten wie die SPD eine Berichterstattung der Landesregierung im zuständigen Landtagsausschuss. Es müsse geklärt werden, warum das Gericht, das die Erhebung der Telefondaten angeordnet habe, nicht in der Lage gewesen sei, die Rechtswidrigkeit dieser Anordnung zu erkennen, sagte die rechtspolitische Sprecherin Claudia Willger-Lambert.
Der FDP-Abgeordnete Manfred Baldauf forderte als Konsequenz aus dem Urteil eine Stärkung der sachbearbeitenden Staatsanwaltschaft. Er verwies darauf, dass die damalige Telefondatenerhebung durch einen Bereitschaftsstaatsanwalt und nicht durch die für die Ermittlungen zuständige und mit dem Verfahren vertraute Staatsanwaltschaft getroffen worden sei.
06.02.2009 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=93440
|
|
nach oben |
|
|
|
powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos
Design © trevorj
|