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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal

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Seite: 1, 2
Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 29.04.09, 09:46  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Fall «Pascal»: Telefondatenerhebungen rechtswidrig

Saarbrücken (ddp-rps). Die Telefondatenerhebungen im Zusammenhang
mit den Ermittlungen im Fall «Pascal» sind rechtswidrig gewesen. Das
geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des
Amtsgerichts Saarbrücken hervor. Bei der Auswertung der Telefondaten
eines Polizeiinformanten waren sowohl Kontakte zum Nachrichtenmagazin
«Der Spiegel» als auch zur SPD-Landtagsfraktion festgestellt worden,
die daraufhin beide gegen die Erhebung geklagt hatten. Die
SPD-Fraktion forderte daraufhin den sofortigen Rücktritt der
damals verantwortlichen Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer
(CDU) von ihrem heutigen Amt als Bildungsministerin.

In seinem Beschluss hob das Amtsgericht hervor, dass die 2003
gerichtlich angeordnete Erhebung von Telefondaten eines V-Manns zwar
einen inhaltlichen Bezug zu den Ermittlungen im Fall des spurlos
verschwundenen Pascal gehabt habe. Allerdings sei es der Polizei
dabei offenbar «von Anfang an» gar nicht darum gegangen,
weitergehende Informationen in dem Ermittlungsverfahren zu gewinnen.

Eigentliches Ziel verschwiegen
Vielmehr habe es sich darum gehandelt, einen Kontakt des
Informanten zur Redaktion des «Spiegels» nachzuweisen. Hätte dies die
Polizei bei der Beantragung der gerichtlichen Beschlüsse zur
Telefondatenerhebung offen ausgesprochen, wäre diese nicht angeordnet
worden, heißt es in der Urteilsbegründung.

Als Folge des Urteils forderte SPD-Generalsekretär Reinhold Jost
den «sofortigen Rücktritt» der damaligen Innen- und heutigen
Kultusministerin Kramp-Karrenbauer. Das Gericht habe den damals
Verantwortlichen «ein Armutszeugnis» ausgestellt, sagte Jost. Deshalb
müsse sich der zuständige Innen- und Rechtsausschuss des Landtags
diesen Fragen stellen. Dazu will die SPD neben der damaligen
Innenministerin auch Innenstaatssekretär Gerhard Müllenbach zur
nächsten Sitzung laden. Auch die Staatsanwaltschaft müsse sich dann
fragen lassen, «inwieweit sie sich getäuscht fühlt oder sich hat
instrumentalisieren lassen», fügte Jost hinzu.

Auf Richter vertraut
CDU-Generalsekretär Stephan Toscani wies die Rücktrittsforderung
als «absurd» zurück. Die Maßnahmen seien von der früheren
Innenministerin «weder initiiert noch beeinflusst» worden. Sie sei
«erst im Nachhinein» informiert worden und habe auf die
Rechtmäßigkeit einer Anordnung «von einem unabhängigen Richter»
vertrauen können.

Die Grünen forderten wie die SPD eine Berichterstattung der
Landesregierung im zuständigen Landtagsausschuss. Es müsse geklärt
werden, warum das Gericht, das die Erhebung der Telefondaten
angeordnet habe, nicht in der Lage gewesen sei, die Rechtswidrigkeit
dieser Anordnung zu erkennen, sagte die rechtspolitische Sprecherin
Claudia Willger-Lambert.

Der FDP-Abgeordnete Manfred Baldauf forderte als Konsequenz aus
dem Urteil eine Stärkung der sachbearbeitenden Staatsanwaltschaft. Er
verwies darauf, dass die damalige Telefondatenerhebung durch einen
Bereitschaftsstaatsanwalt und nicht durch die für die Ermittlungen
zuständige und mit dem Verfahren vertraute Staatsanwaltschaft
getroffen worden sei.

06.02.2009 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=93440
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TorstenBlau
Registrierter Benutzer


Beiträge: 2

New PostErstellt: 11.04.17, 11:33  Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

In der Tat, alle diese Fälle sind schrecklich. Ich kann nicht glauben, dass so etwas ist.



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[editiert: 11.04.17, 11:35 von TorstenBlau]
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