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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 10.08.08, 07:32 Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal |
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Ermittlungen eingestellt, neues Verfahren möglich
Saarbrücken (ddp-rps). Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ein Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede gegen einen Polizeisprecher und einen Journalisten im Zusammenhang mit angeblichen Ermittlungspannen im Fall Pascal eingestellt. Das Verfahren sei wegen erwiesener Unschuld beziehungsweise mangels Vorliegen einer Straftat eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Freitag mit.
Anlass war eine Strafanzeige eines Kriminalhauptkommissars gegen einen Kollegen wegen der angeblichen Pannen. In einem Bericht über diese Anzeige hatte ein Journalist einen Hinweis auf eine mögliche psychische Erkrankung des Beamten, der die Anzeige gestellt hat, erwähnt.
Keine eigene Aussage Der Journalist habe aber deutlich gemacht, dass entsprechende Informationen von dritter Seite stammten und keine eigenen Aussagen getroffen wurden, was den Straftatbestand der üblen Nachrede ausschließe, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
Die Anzeige richtete sich auch gegen einen Polizeisprecher, der die Behauptung einer angeblichen psychischen Erkrankung des Kriminalhauptkommissars mitgeteilt haben sollte. Der Journalist habe jedoch klargestellt, dass die Information nicht von dem Polizeisprecher gekommen sei, dies habe er auch nie behauptet. Aufgrund dieser Aussage war das Verfahren gegen den Polizeisprecher nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen erwiesener Unschuld einzustellen.
Die Anklagebehörde will jetzt ihrerseits mit Blick auf die Angaben des Anzeigenerstatters die Einleitung eines Verfahrens wegen falscher Verdächtigung prüfen.
08.08.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89660
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