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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 10.08.08, 07:32     Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal Antwort mit Zitat  

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Blac...
Ermittlungen eingestellt, neues Verfahren möglich

Saarbrücken (ddp-rps). Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ein
Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede gegen einen Polizeisprecher
und einen Journalisten im Zusammenhang mit angeblichen
Ermittlungspannen im Fall Pascal eingestellt. Das Verfahren sei wegen
erwiesener Unschuld beziehungsweise mangels Vorliegen einer Straftat
eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am
Freitag mit.

Anlass war eine Strafanzeige eines Kriminalhauptkommissars gegen
einen Kollegen wegen der angeblichen Pannen. In einem Bericht über
diese Anzeige hatte ein Journalist einen Hinweis auf eine mögliche
psychische Erkrankung des Beamten, der die Anzeige gestellt hat,
erwähnt.

Keine eigene Aussage
Der Journalist habe aber deutlich gemacht, dass entsprechende
Informationen von dritter Seite stammten und keine eigenen Aussagen
getroffen wurden, was den Straftatbestand der üblen Nachrede
ausschließe, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Die Anzeige richtete sich auch gegen einen Polizeisprecher, der
die Behauptung einer angeblichen psychischen Erkrankung des
Kriminalhauptkommissars mitgeteilt haben sollte. Der Journalist habe
jedoch klargestellt, dass die Information nicht von dem
Polizeisprecher gekommen sei, dies habe er auch nie behauptet.
Aufgrund dieser Aussage war das Verfahren gegen den Polizeisprecher
nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen erwiesener Unschuld
einzustellen.

Die Anklagebehörde will jetzt ihrerseits mit Blick auf die Angaben
des Anzeigenerstatters die Einleitung eines Verfahrens wegen falscher
Verdächtigung prüfen.

08.08.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=89660
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