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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 08.09.07, 20:57     Betreff: Re: Jugendamt Saarbrücken: Fall Pascal Antwort mit Zitat  

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Blac...
Der Fall Pascal: Prozess endet nach fast drei Jahren mit Freisprüchen

30. September 2001: Pascal wird um 16.30 Uhr zum letzten Mal im
Saarbrücker Stadtteil Burbach gesehen.

1. Oktober 2001: Das Landeskriminalamt (LKA) richtet eine «Soko
Hütte» ein. Bis zum 5. Oktober 2001 durchkämmen mehr als hundert
Beamte samt Hunden, Tauchern und einem Hubschrauber die Umgebung.

20. Oktober 2001: Die Staatsanwaltschaft übernimmt die Pressearbeit
im Fall Pascal und erlässt eine Nachrichtensperre.

September 2002: Pascals Eltern setzen im Internet mehr als 20 000
Euro Belohnung für denjenigen aus, der Pascal lebend zurückbringt.

19. November 2002: Im Großraum Saarbrücken nimmt die Polizei
unabhängig vom Fall Pascal vier mutmaßliche Kinderschänder fest. Sie
stehen im Verdacht, einen inzwischen neunjährigen Jungen, Bernie M.,
mehrere Jahre lang sexuell missbraucht zu haben.

23. Februar 2003: Im Fall Pascal bestehen offenbar doch Verbindungen
zu dem Kinderschänderring im Großraum Saarbrücken. Der verschwundene
Pascal war ein Spielkamerad des missbrauchten Bernie. Zudem traf sich
der Kinderschänderring in der «Tosa-Klause». Die Kneipe liegt in der
Straße, in der auch Pascal mit seinen Eltern gewohnt hat.

21. Juli 2003: Die Staatsanwaltschaft erhebt die erste Anklage im
Fall Pascal gegen den Hilfsarbeiter Peter S.

30. September 2003: Im Fall Pascal ergeht der bislang letzte
Haftbefehl gegen einen 42-jährigen Mann wegen Beihilfe zum Mord. Er
sagt später aus, den Mord beobachtet zu haben.

17. Oktober 2003: Das Landgericht Saarbrücken verurteilt den
49-jährigen Peter S. wegen mehrfachen Missbrauchs von Pascal und
Bernie M. zu sieben Jahren Haft mit anschließender
Sicherungsverwahrung.

19. Februar 2004: Die Ermittlungen zum Tode Pascals sind
abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwölf
Männer und Frauen wegen Mordes und schweren Missbrauch.

20. September 2004: Der Prozess am Saarbrücker Landgericht beginnt.

18. Juni 2005: Die «Tosa»-Wirtin streitet vor Gericht alle Vorwürfe
ab. Der 30. September 2001 sei «ein ganz normaler Tag» gewesen.

12. Juni 2006: Sechs Angeklagte, darunter die Hauptangeklagten,
werden aus der Untersuchungshaft entlassen.

31. August 2006: Die Angeklagte und Hauptbelastungszeugin Andrea M.,
die Mutter von Bernie M., widerruft alle ihre bisherigen Aussagen.

23. November 2006: Die Polizei sucht ergebnislos einen verwilderten
Schrebergarten in Saarbrücken nach der Leiche von Pascal ab.

20. August 2007: Das Gericht schließt nach 143 Verhandlungstagen die
Beweisaufnahme ab.

23. August 2007: Die Staatsanwaltschaft fordert für fünf Angeklagte
lebenslang. Andrea M. soll wegen verminderter Schuldfähigkeit
vierzehneinhalb Jahre in Haft. Für fünf weitere Angeklagte beantragt
die Staatsanwaltschaft Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren.
Bei einem Angeklagten plädiert sie auf Freispruch.

27. und 29. August 2007: Die Verteidiger der zwölf Angeklagten
fordern allesamt Freisprüche für ihre Mandanten.

31. August 2007: Drei der zwölf Angeklagten sprechen vor dem
Landgericht ein Schlusswort. Einer der Hauptangeklagten bezeichnet
dabei den Prozess als «Frechheit». Zudem sei es «ein Witz», was die
Medien in der Berichterstattung aus ihm gemacht hätten.

7. September: Das Landgericht spricht am 148. Prozesstag alle zwölf
Beschuldigten vom Vorwurf des Mordes und sexuellen Missbrauchs
beziehungsweise der Beihilfe dazu aus Mangel an Beweisen frei. Die
Hauptangeklagte Christa W. wird lediglich wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz zu einer Haftstrafe von
einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

08.09.2007 Sab


http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=83759&subid=83760
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