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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Hannover: Fall Krajc

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Gast
New PostErstellt: 16.03.07, 03:18  Betreff: Jugendamt Hannover: Fall Krajc  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 7. Mai 1998

MISSBRAUCHSVORWURF / Jugendamt läßt Geschwister abholen / Gutachten erst Jahre später

Kinder dürfen wieder zu ihren Eltern

Nach vierjähriger Trennung von seinen Eltern darf ein Geschwisterpaar nach Hause zurückkehren. Die beiden Kinder, damals fünf und acht Jahre alt, waren im Juni 1994 auf Anordnung des Kreisjugendamtes vom Kindergarten aus in ein Heim und später zu Pflegeeltern gebracht worden. Zur Begründung hieß es, der Vater habe Tochter und Sohn sexuell mißbraucht. Eine Kinderpsychologin wurde erst mehr als zwei Jahre später vom Landgericht eingeschaltet, das den Fall in zweiter Instanz nach einem langwierigen Rechtsstreit auf den Tisch bekam.

Noch vor der Entscheidung des Gerichts teilte das Jugendamt jetzt den Eltern mit, daß "nach jetzigem Sachstand eine Kindeswohlgefährdung durch Rückkehr der Kinder zu ihren Eltern nicht zu befürchten ist". Deshalb dürfen die beiden zum Ende des Schuljahres im Juli nach vorherigen Besuchen an Wochenenden nach Hause zurückkehren. Der Rechtsbeistand der Aussiedler aus Rußland, Arthur Krajc, sieht die Entscheidung der Behörde als eine Rückführung auf kaltem Wege ohne Gerichtsbeschluß und Begründung" an.'

Daß allein Mitarbeiterinnen der Behörde "ohne ausreichende fachliche Qualifikation" beurteilt haben, ob tatsächlich sexueller Mißbrauch vorlag, nennt Krajc schlicht einen Skandal. Er hatte sich als Begründer des Arbeitskreises "Elterliche Sorge und Kindeswohl Hannover" der verzweifelten Eltern angenommen, weil er die russische Sprache beherrscht und mehrere Rechtsanwälte die Sache nicht weiterverfolgen wollten. Auf Anraten eines Anwalts hatte sich der Vater sogar selbst angezeigt, um durch Ermittlungen den Vorwurf. ausräumen zu lassen. Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, um - auf Anraten des Jugendamtes - die Kinder nicht durch eine Anhörung zu belasten.

Die Trennung der Kinder von den Eltern war in Gang gekommen, als Erzieherinnen einer kirchlichen Kindertagesstätte aufgrund von Zeichnungen meinten, die Kinder seien vom Vater sexuell mißbraucht worden. Sie schalteten die Mißbrauchsberatungsstelle des Jugendamtes ein. Arthur Krajc wirft den Mitarbeiterinnen der Behörde vor, die Kinder systematisch ausgehorcht und beeinflußt zu haben. Bei einem Gespräch seien die Eltern, die die deutsche Sprache noch kaum verstanden, ausgefragt worden, ohne zu wissen, um was es überhaupt gegangen sei. Am 24. Juni 1994 wurden die Kinder vorn Kindergarten durch das Jugendamt abgeholt.

Der Vater durfte sie von da an überhaupt nicht mehr sehen. Der Mutter wurden später die Besuche verboten, weil sie die Bedingung des Jugendamtes, sich scheiden zu lassen, nicht erfüllte. Ein Vormundschaftsrichter des Amtsgerichts hatte den Entzug des Sorgerechts und die "lnobhutnahme" der Kinder durch das Jugendamt für rechtmäßig erklärt. ev



[editiert: 03.05.07, 21:14 von Admin]
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