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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamtliches Kindeswohl-Leitmotiv

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 20.02.07, 20:29  Betreff: Jugendamtliches Kindeswohl-Leitmotiv  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Was ist das Kindeswohl ? Für welchen Begriff und für welches Konzept steht die Benennung Kindeswohl ? Sollte eine andere Benennung gewählt werden, um im deutschen Rechtssystem einen anderen Begriff mit der entsprechenden Definition damit zu etablieren ?

Kindeswohl - well-being of the child - bien être de l'enfant; best interests of the child - beste Interessen des Kindes ? Welche Benennungen und Begriffe gibt es in anderen Rechtssystemen anderer Länder und in internationalen Rechtskonstruktionen ?

Was bedeutet das Kindeswohl als Leitmotiv im jugendamtlichen Denken, jugendamtlichen Entscheiden und jugendamtlichen Handeln ?




[editiert: 03.05.07, 21:07 von Admin]
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franzja
Registrierter Benutzer


Beiträge: 3

New PostErstellt: 21.02.07, 12:07  Betreff:  Re: Jugendamtliches Kindeswohl-Leitmotiv  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

wenn das "Justiz"- und "Familien"-Ministerium noch nicht einmal in der Lage sind eine valdide Übersetzung des Begriffes "at the best interest of child" zu produzieren, dann kann ich nur von fundamentaler Unkenntnis der englischen Sprache ausgehen. Beide verwenden den völlig unbestimmten Begriff Kindeswohl als Übersetzung. Richter stürzen sich genauso gerne auf diesen Begriff, wie die gesamte Sorge- und Scheidungs-Kamarilla.



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Gast
New PostErstellt: 30.03.07, 19:42  Betreff: Re: Jugendamtliches Kindeswohl-Leitmotiv  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Ich stelle entschieden in Abrede, dass "Kindeswohl" eine schlechte Übersetzung aus dem Englischen ist....
Meines Wissens wurde der schwammige Begriff, der bislang inhaltlich noch nie przisiert wurde, obwohl er in aller Miunde ist, schon benutzt seitdem es eine Jugendgesetzgebung auf deutschem Boden gibt...
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franzja
Registrierter Benutzer


Beiträge: 3

New PostErstellt: 31.03.07, 14:37  Betreff: Re: Jugendamtliches Kindeswohl-Leitmotiv  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

es geht um zwei verschiedene Sachen:

a.) Kindeswohl-Begriff der Deutschen Justiz:
dieser vollkommen unbestimmte Rechtsbegriff fördert staatliche Willkür und stärkt die Willkür-Nutzungsgemeinschaft: Jugendamt, Richter, Vormünder, Verfahrenspfleger, Psychologen, etc. (diese müssen wir auch dringend auflisten). Der Begriff ist genauso willkürlich, wie der Art. 1 GG. Was also ist Menschenwürde und was dann Kindeswohl?

b.) Bei der Übersetzung der KRK - Kinderrechtskonvention ist Deutschland als Übersetzerin so vorgegangen, dass sie den Begriff "at the best interest of child" schlicht falsch übersetzt hat, mit dem Wlkkür-Begriff "Kindeswohl". Damit ist der wunderbare Verfahrenstrick gelungen, das Kindeswohl in die KRK "einzuschleusen" und damit justiziabel zu machen.

c.) Interessant natürlich auch das man die KRK vergeblich bei der Justizministerin Zypries sucht, damit soll verhindert werden, dass die Mitbürger in Deutschland überhaupt Kenntnis davon bekommen: http://www.gesetze-im-internet.de

d.) Diese Trickserei ist genauso perfide, wie wir diese in Düsseldorf mit dem Todesurteil von Jürgens und vierer Düsseldorfer Mitbürger beim standgerichtlichen Todesurteil durch Brumshagen gegen Ende des Krieges erlebten:
http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/85367
Das Langericht Düsseldorf hat den Verbrecher Brumshagen, ebenso wie das Wuppertaler Gericht und schlussendlich 1952 der BGH freigesprochen. Alles ist nach Recht und Gesetz (der Nazi Willkürgesetze) gelaufen. Und eben kommt der BGH wieder um die Ecke und führt für Internetforen den "Ehrbegriff" neu ein. Lebt Nazi-Deutschland wieder auf?

Keine Sorge ich poste offen: Gruss Franz Romer Düsseldorf www.franz-romer.com



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