es geht um zwei verschiedene Sachen:
a.) Kindeswohl-Begriff der Deutschen Justiz:
dieser vollkommen unbestimmte Rechtsbegriff fördert staatliche Willkür und stärkt die Willkür-Nutzungsgemeinschaft: Jugendamt, Richter, Vormünder, Verfahrenspfleger, Psychologen, etc. (diese müssen wir auch dringend auflisten). Der Begriff ist genauso willkürlich, wie der Art. 1 GG. Was also ist Menschenwürde und was dann Kindeswohl?
b.) Bei der Übersetzung der KRK - Kinderrechtskonvention ist Deutschland als Übersetzerin so vorgegangen, dass sie den Begriff "at the best interest of child" schlicht falsch übersetzt hat, mit dem Wlkkür-Begriff "Kindeswohl". Damit ist der wunderbare Verfahrenstrick gelungen, das Kindeswohl in die KRK "einzuschleusen" und damit justiziabel zu machen.
c.) Interessant natürlich auch das man die KRK vergeblich bei der Justizministerin Zypries sucht, damit soll verhindert werden, dass die Mitbürger in Deutschland überhaupt Kenntnis davon bekommen: http://www.gesetze-im-internet.de
d.) Diese Trickserei ist genauso perfide, wie wir diese in Düsseldorf mit dem Todesurteil von Jürgens und vierer Düsseldorfer Mitbürger beim standgerichtlichen Todesurteil durch Brumshagen gegen Ende des Krieges erlebten:
http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/85367
Das Langericht Düsseldorf hat den Verbrecher Brumshagen, ebenso wie das Wuppertaler Gericht und schlussendlich 1952 der BGH freigesprochen. Alles ist nach Recht und Gesetz (der Nazi Willkürgesetze) gelaufen. Und eben kommt der BGH wieder um die Ecke und führt für Internetforen den "Ehrbegriff" neu ein. Lebt Nazi-Deutschland wieder auf?
Keine Sorge ich poste offen: Gruss Franz Romer Düsseldorf www.franz-romer.com