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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Von der Leyen bringt Kinderschützer gegen sich auf

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Gast
New PostErstellt: 01.06.11, 11:17  Betreff: Von der Leyen bringt Kinderschützer gegen sich auf  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

19.04.2009

Schutzgesetz
Von der Leyen bringt Kinderschützer gegen sich auf

Die Idee klingt plausibel: Um Vernachlässigungen von Kindern früher erkennen zu können, sollen Jugendämter Hausbesuche machen dürfen. Doch die Idee von Familienministerin Ursula von der Leyen stößt laut SPIEGEL bei Verbänden auf Kritik.

Berlin - Ausgerechnet bei Kinderschützern ist das geplante Kinderschutzgesetz umstritten. Sowohl der Deutsche Kinderschutzbund als auch das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht warnen nach SPIEGEL-Informationen vor einigen der vorgesehenen Kontrollmaßnahmen. Die Deutsche Kinderhilfe dagegen verteidigte den Gesetzentwurf am Samstag. Der Bundestag will sich damit am kommenden Donnerstag in erster Lesung befassen.

Bundesfamilienministerin von der Leyen in Hamburger Kita: "Besseren Kontakt zur Jugendhilfe herstellen"
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AP

Bundesfamilienministerin von der Leyen in Hamburger Kita: "Besseren Kontakt zur Jugendhilfe herstellen"
Der vom Kabinett gebilligte Entwurf von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Jugendämter bei Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung zu Hausbesuchen verpflichten. Wer beruflich mit Kindern zu tun hat, soll Verdachtsfälle dem Jugendamt melden müssen. Die Schweigepflicht etwa von Ärzten soll dafür ausgesetzt werden.

Im Deutschlandfunk sagte von der Leyen, es gehe darum, "als Jugendamt nicht nur nach Aktenlage zu entscheiden, sondern sich das Kind anzuschauen". Ziel sei auch, "einen besseren Kontakt zwischen Gesundheitswesen, Kinderärzten und Jugendhilfe herzustellen".

Der Deutsche Kinderschutzbund argumentiert in einem Brief an Bundestagsabgeordnete, für die Kinderschutzarbeit sei es besonders wichtig, das Vertrauen der Betreuten zu gewinnen. "Voreilige Interventionen und Meldungen" hingegen unterhöhlten deren Bereitschaft, Hilfe anzunehmen.

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht fürchtet gar "katastrophale Folgen für das Kinderschutzsystem". Die Vorstellung, mit einem Hausbesuch könne eine Gefahr für die Kinder unmittelbar festgestellt werden, hält Fachleiter Thomas Meysen für naiv. Die Familienexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, Caren Marks, kritisiert im SPIEGEL: "In dem Entwurf geht es zu viel um Kontrolle und zu wenig um Prävention."

Die Kinderhilfe äußerte dagegen "Unverständnis und Fassungslosigkeit (...), dass der Gesetzgeber gehindert werden soll, die Jugendämter stärker in die Verantwortung zu nehmen". Der Vorsitzende Georg Ehrmann erinnerte an die Todesfälle vernachlässigter Kinder und sagte: "Kevin, Lea Sophie, Jessika, Luca und wohl auch Lara starben, weil das Jugendamt das Kind nicht in Augenschein genommen hat und der Fokus nur auf den Eltern lag." Finnland und Schweden zeigten, dass klare Ansprachen und Kontrollen einen effektiven Kinderschutz ermöglichten.

sev/dpa
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,619809,00.html
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