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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Wie kann man denen beikommen?

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Autor Beitrag
jh0815
Registrierter Benutzer


Beiträge: 1

New PostErstellt: 11.11.13, 12:20  Betreff: Wie kann man denen beikommen?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Seit vier Jahren habe ich Kontakt mit der Behörde Jugendamt, oder ASD.

Nunmehr komme ich zu dem Schluss, dass es genug ist.

Ich habe 2 Kinder, die im Wächteramt sind oder waren, das Jüngste wohnt nun bei mir. In Kürze beginne ich, den Älteren in Sicherheit zu bringen.
Ich suche Rat, ich bin der Meinung diesem Treiben auf mehreren Ebenen ein Ende setzen zu können.
1. Misshandlung Schutzbefohlener in den Fällen x und y
§225 StGB, Abs. 1, (1,3,4); §13 StGB, Abs. 1
2. Kindesentzug in den Fällen x und y
§ 235 Abs. 1 (1), Abs. 7; §13 StGB, Abs. 1
3. Missbräuchliches, rechtswidriges Handeln und Verhalten
§839 BGB Abs. 1,2, §13 StGB, Abs. 1
4. Meineid, bezüglich des geleisteten Diensteids,
§ 154 StGB, Abs. 1; $ 155 StGB, Abs. 1
5. Amtsmissbrauch gegenüber dem Unterzeichner und Kindesvaters:
§6 Abs. 2 GG
§1 Abs. 2 SGB VIII
§ 1684 Abs. 1 BGB
§1686 BGB
§8a, Abs. 1, 2, 3, 4
U. a.


Zunächst wollte ich eine Mängelrüge ans die Sachgebietsleitung schreiben und die Aufgaben erfüllung anmahnen.
Parallel dazu eine Rechtsaufsichtsbeschwerde an die übergeordnete Behörde des Bezirks oder Landes.
Und eine Fachaufsichtsbeschwerde an den Jugendhilfeausschuss und das betreffende Jugendamt, in Kopie an die Justtizminister und Minister für Familie, Senioren Jugend usw..

Dann wäre zu prüfen, ob verwaltungsrechtlich dort alles richtig gelaufen ist

Weiterhin natürlich strafrechtlich - wobhei das nicht das Ziel ist. Andererseits, mit Übernahme des Wächteramtes ist eine Person benannt, beauftragt, ausgebildet und in der Verantwortung (Garantenpflicht), weiterhin stehen ihm die juristischen Mittel zur Verfügung.

Der ASD weist sich als Dienstleistungsbehörde aus, somit ist die Dienstleistung zu reklamieren und Nachbesserung oder Ersatz fordern. Mit der Mahnung ist der ASD im Schuldnerverzug.
Aus dem Dienstvertrag, zwischen mir und dem ASD, in Persona der zust. Mitarbeiter oder Sachgebietsleiter, ist eine Person da, die Ersatz für gewesene und kommende Schäden zu leisten benannt.
Ferner, das Qualitätsmanagement des ASD:
Zitat: „So wenden wir das EFQM-Modell an, arbeiten nach dem "Vier-Augen-Prinzip" und unterliegen stetig internen und externen Überprüfungen.“
Somit muss der Blickwinkel des Augenpaares der erfahrenen Fachkraft geschärft werden. Schadensersatzansprüche die beglichen werden müssen, sind in jedem Falle der Strafverfolgung vorzuziehen.


So, nun bitte ich um Stellungnahmen, ob ich falsch liede, keine Aussicht auf Erfolg habe, etc.?

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