Wie lässt sich die Amtshaftung von Jugendamtsmitarbeitern regeln ?
Welche Ansätze und Erfahrungen im strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen Bereich zur Verantwortungsübernahme von Fehlentscheidungen und Fehlverhalten bestimmter Jugendamtsmitarbeitern gibt es bereits ?