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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendämter am Pranger: Kinderschutzgesetz

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 22.04.09, 08:53  Betreff: Jugendämter am Pranger: Kinderschutzgesetz  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Jugendämter am Pranger
Kinderschutz-Gesetz

21.04.2009, 09:52

Von Felix Berth

Sie müssen schwere Entscheidungen über das Wohl von Kindern treffen: Jugendämter in Deutschland. Das geplante Kinderschutz-Gesetz misstraut den Sozialarbeitern.
Das Grab der verhungerten Lea-Sophie in Schwerin Foto: APGrossbild

Der Tod von Lea-Sophie in Schwerin im November 2007 gab den Anstoß für das Kinderschutz-Gesetz. (Foto: AP)

Dieses Dilemma spüren Sozialarbeiter regelmäßig: Wenn sie dafür sorgen, dass ein gefährdetes Kind aus einer Familie herausgeholt wird, droht ihnen der Vorwurf des "Kinderklaus", wie ihn zum Beispiel die Chemnitzer Morgenpost am 29. Januar 2009 erhob: "Amt will Mutti die Kinder wegnehmen", lautete die Titelzeile eines rührseligen Textes, in dem eine Hartz-IV-Empfängerin darüber klagte, dass ihr "nur wegen zwei kleinen Hunden" die drei Söhne entzogen werden sollten.

Im anderen Fall belassen Sozialarbeiter ein Kind in einer schwierigen Familie - dann kritisiert der Express dies als Tatenlosigkeit: "Junge (2) zu Tode geprügelt?", fragte die Kölner Boulevardzeitung am 27. Januar, um sogleich dem Jugendamt vorzuhalten, dass es Kontakt zur Familie hatte, aber zu wenig unternahm. "Kaum sechs Wochen später ist ein kleines Kind tot", klagte der Express.

Die Texte, die innerhalb von zwei Tagen erschienen, sind typisch für die deutsche Debatte über Kindesmisshandlungen: Selten wird wahrgenommen, dass Entscheidungen in solchen Fällen nicht einfach zu treffen sind - und oft steht der Schuldige an beinahe allen Problemen fest: Es ist das Jugendamt, das entweder nichts oder zu viel tat. "Das stresst Sozialarbeiter enorm und macht ihnen Angst", sagt Johannes Herwig-Lempp, Professor für Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg.

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"Sie müssen schwierige Entscheidungen über problematische Familien treffen - und sie riskieren dabei stets, von der Öffentlichkeit und der Justiz mit eher simplen Vorwürfen konfrontiert zu werden."

Auch das neue Kinderschutz-Gesetz, das Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant und das an diesem Donnerstag in den Bundestag eingebracht wird, bringt den Jugendämtern wenig Vertrauen entgegen. Das Gesetz verpflichtet die Behörden, bei Verdacht auf Kindesmisshandlung "das gefährdete Kind und dessen Umfeld in Augenschein zu nehmen".

Nur in Einzelfällen - wenn dadurch der Schutz eines Kindes gefährdet wäre - darf das Amt auf einen Hausbesuch verzichten. Das soll, so eine Sprecherin von der Leyens, "Entscheidungen nur nach Aktenlage" verhindern.

Die Passage, die wegen des Todes von Lea-Sophie in Schwerin im November 2007 im Familienministerium formuliert wurde, stößt bei Fachleuten auf vehemente Kritik. So konnten sich beim Gesetzgebungsverfahren 26 Fachverbände äußern - 21 davon lehnten den Vorschlag ab.

"Eine solche geballte Kritik habe ich selten gelesen", sagt Arthur Kröhnert, Bundesgeschäftsführer der Kinderschutz-Zentren. Wie andere Experten fürchtet er, dass Sozialarbeiter die Hausbesuchs-Richtlinie strikt beachten, obwohl dies einem Kind schaden könnte.

Schädliche Hausbesuche?

So skizziert Kröhnert mehrere Fälle, in denen ein Hausbesuch schädlich wäre - zum Beispiel, wenn eine Familienhelferin (die nicht zum Jugendamt gehört), mühsam Zugang zu einer Familie findet: Falls ein Jugendamt gleichzeitig von den Schwierigkeiten der Eltern erfährt, schickt es automatisch einen Mitarbeiter los - und die überrumpelte Familie bricht vielleicht alle Kontakte zu den Helfern ab, ohne dass klar wurde, ob die Kinder dort tatsächlich gefährdet sind.

Auch der Kinderschutzbund warnt in einem Brief an Abgeordnete des Bundestags vor dem Risiko, dass "voreilige Interventionen die Bereitschaft, Hilfen anzunehmen, unterhöhlen". Kinderärzte, Psychologen und Sozialarbeiter äußern sich ähnlich.

Die SPD will die kritisierte Passage nun im Bundestag stoppen. "Die Einwände der Fachleute muss man ernst nehmen", sagt Kerstin Griese, Vorsitzende des Familienausschusses. Noch im Mai will die SPD-Fraktion ein Fachgespräch einberufen, um erneut die Kritik an dem Gesetz zu artikulieren.

Möglicherweise orientiert sich die Familienministerin danach an ihren eigenen Leitsätzen zum Kinderschutz: "Wir müssen aus Fehlern lernen", verlangte Ursula von der Leyen auf einer Fachkonferenz Ende März. Sie dachte dabei zwar gewiss nicht an die eigene Politik, sondern an die Taten der Sozialarbeiter - "aber in diesem Fall sollte die Ministerin vielleicht darauf achten, nicht selbst Fehler zu machen", sagt Griese.

(SZ vom 21.04.2009/gdo)
http://www.sueddeutsche.de/politik/175/465762/text/
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