Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
Deutsche Jugendämter missachten Recht auf Familie von Kindern, Eltern und Großeltern: EU-Petitionsausschuss behandelt Umgangsauschluss wegen Sprachdiskriminierung
Am 07.06.2007 fand die zweite Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel zur Praxis deutscher Jugendämter bei der Behandlung gemischt-nationaler Familien statt. Die erste Anhörung hatte am 30.01.2007 stattgefunden und die Abgeordneten zutiefst bewegt.
Von 15.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr behandelte der Petitionsausschuss erneut zahlreiche Petitionen ausländischer und deutscher Eltern sowie Großeltern wegen des fehlenden Schutzes gegen die Familienzersetzung seitens deutscher Jugendämter. Stets wiederkehrendes Thema war, dass jahrelanger Umgangsausschluss mit Kindern die Regel ist. Als gängige Praxis wurde bezeichnet, dass deutsche Jugendämter ausländischen Eltern gemischt-nationaler Kinder beim Umgang den Gebrauch ihrer Heimatsprache untersagen und bei Zuwiderhandeln den Umgang unterbinden. Alle behandelten Petitionen gegen deutsche Jugendämter waren zuvor für zulässig erklärt worden.
Ein französischer Petent als Vertreter 13 ausländischer Petenten diverser Nationalitäten, zwei von drei anwesenden polnischen Petenten, eine von vier anwesenden deutschen Petenten und zwei Rechtsanwälte als Vertreter mehrerer Petenten sowie die deutsche Autorin Frau Dr. Karin Jäckel stellten das übliche Verfahren des Ausschlusses von Eltern aus dem Leben der Kinder vor. Dabei wurde deutlich, dass in jedem einzelnen Fall wiederkehrende Muster auftauchen. Kritisiert wurde dabei insbesondere, dass keine rechtliche Kontrolle der Jugendämter besteht.
Anschließend nahm die deutsche Bundesregierung durch eine Juristin aus Berlin Stellung. Sie entschuldigte sich für schwere Fehler seitens eines Hamburger Jugendamtes beim polnischen Vater (Petition 38/2006) beim Petitionsausschuss. Missstände in allen anderen Fällen verneinte sie und verwies darauf, dass jeder ausländische Elternteil per Gesetz Anspruch auf kostenlose Nutzung eines Dolmetschers beim begleiteten Umgang habe. Jugendämter unterlägen der Fachaufsicht der Obersten Landesjugendbehörden (Landesjugendämter) und der Dienstaufsicht.
Die Petenten erwiderten, in einem Schreiben des Bundesfamilienministeriums vom 05.04.2007 (Seite 4 f.) des Prof.Dr.Dr.h.c. Reinhard Wiesner werde erstgenannte Möglichkeit nicht erwähnt, weil sie nicht bestehe. Die Dienstaufsichtsbeschwerde könne ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden, was die Regel sei. Dolmetscher würden ausländischen Eltern üblicherweise verweigert.
Der griechische Jurist der Rechtskommission, Gavriliadis, führte in deren Stellungnahme aus, dass Sprachauflagen beim Umgang einen Verstoß gegen Art. 12 in Verbindung mit Artikel 18 und 17 des EG-Vertrages, d.h. eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, darstellen könnten.
7 Abgeordnete meldeten sich zu Wort. Alle bis auf den deutschen Abgeordneten zeigten sich von den geschilderten Praktiken betroffen und machten Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Der deutsche Abgeordnete regte die Einholung eines rechtsvergleichenden Gutachtens über die deutsche Rechtslage und der anderer Staaten an. Er sagte, Deutschland, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.
Der Ausschussvorsitzende Libicki teilte mit, dass der Petitionsausschuss einen Initiativbericht zur Behandlung in der Vollversammlung des Europäischen Parlaments vorlegen werde.
Dies ist ein Bericht des Rechtsanwaltes Ingo Alberti des Petenten Herrn Kraszewski.
Tematy: dzieci, prawo, niemcy 06:28, 08.06.2007 /TVN24
Polacy w Niemczech nie moga mowic z dziecmi po polsku
TVN24 Rozwiedzeni Polacy w Niemczech nie moga mówic po polsku podczas kontaktów z dziecmi. Zabraniaja; tego niemieckie instytucje opieki nad mlodzieza tzw. Jugendamt. Rodzice oskarzaja instytucje o dyskryminacje. Do Parlamentu Europejskiego zostaa zlozona petycja o debate w tej sprawie. Na ogól, decyzje o zakazie poslugiwania sie; jezykiem polskim w kontaktach z dziecmi Jugendamt uzasadnia tym, ze mówienie po polsku opoznia integracje dzieci w niemieckim spoleczenstwie.
Najwazniejsze, ze dojdzie do politycznej debaty w tej sprawie na sesji plenarnej - powiedzial szef Komisji Petycji PE Marcin Libicki (PiS). To oznacza, ze Parlament Europejski przyjmie raport, w którym - jesli uzna to za stosowne - bedzie mogl wezwac Niemcy do "zaniechania praktyk" niemieckich instytucji opieki nad mlodzieza (tzw. Jugendamt), albo nawet zmiany prawa.
Choc decyzje w sprawie debaty i raportu musi jeszcze oficjalnie zaaprobowac Konferencja Przewodniczacych PE, to zdaniem Libickiego, jest to niemal pewne. W czwartek odbyo sie juz drugie posiedzenie Komisji Petycji poswiecone skargom na Jugendamt. Tym razem, poza Polakami, wystepowali takze rodzice (lub ich adwokaci) z Francji, Belgii, USA, Wloch czy samych Niemiec.
Obecny podczas posiedzenia przedstawiciel Komisji Europejskiej zapowiedzial, ze w ciagu dwoch-trzech miesiecy KE wyda oficjalna; analize problemu. Oceni, czy beda podstawy, by zazadac od Berlina wyjasnienia sprawy, np. czy dochodzi do lamania art. 16 unijnego traktatu w zakresie zakazu dyskryminacji ze wzgledu na narodowosc. Wówczas sprawa moze nawet trafic do unijnego Trybunau Sprawiedliwosci w Luksemburgu.
Póki co przedstawiciel KE byl jednak dosc ostrozny- Wydaje sie, ze to nie niemieckie prawo jest dyskryminujace, ale praktyka Jugendamtów. A KE moze rozpoczac procedure karna tylko jesli dochodzi do niezgodnosci prawa narodowego z unijnym, nie moze pozwac instytucji - powiedzial PAP, proszac o anonimowosc. - Sprawa jest bardzo skomplikowane i kazdy przypadek nalezy oceniac z osobna - tumaczyl.
Obecna na posiedzeniu przedstawicielka niemieckiego rzadu Gila Schindler choc przyznala, ze w niektorych przypadkach Jungendamty zachowywaly sie w sposób "niedopuszczalny", to zapewnila, ze prawo niemieckie nie jest dyskryminujace. - Czy rzad dyskryminuje ze wzgledu na pochodzenie? Odpowiedz brzmi nie - powiedziala.
Erstellt: 08.06.07, 19:51 Betreff: Re: Petitionen beim Europarlament: Deutsche Jugendämterdruckenweiterempfehlen
– Petition 1008/2006 by Iwona Laube (Polish), on alleged discrimination against Polish speakers by the German Child and Youth Welfare Authorities (Jugendamt) The petitioner maintains that, in dealing with disputes in mixed Polish-German households, the German Child and Youth Welfare Authorities, either in writing or orally, prohibit the use of Polish in cases where the German parent is seeking supervised access involving the presence of a child or youth welfare worker specially trained to supervise contact between children and parents and prevent anti-social behaviour. The use of Polish is forbidden on the grounds that, from the educational point of view, it is not in the child's best interests. The petitioner argues that this contradicts the principle that bilingualism has a positive effect on children's development. The petitioner, who since 2004 has not seen her under-aged sons who are living in Germany, argues that the position adopted by the German authorities discriminates against Polish parents. She does not consider that this can be justified by inadequate linguistic proficiency on the part of youth welfare workers coming into contact with the children of mixed couples. She argues that the German youth welfare authorities are infringing the rights of the children concerned and are guilty of discrimination based on nationality. She is accordingly seeking action by the European Parliament. Information – Numerous petitions have already been tables on the same subject, most recently Petition 0849/2006 which was dealt with as indicated below. Recommendations – declare admissible; – ask the Commission for information; – consider with other petitions on the same subject. – Petition 0077/2007 by André Bamberski (French and Polish), bearing 13 signatures, against the coercive powers of the German youth welfare authorities (‘Jugendamt’) as regards the rights and responsibilities of separated parents in relation to their children in cases where one parent is a German national The petitioner condemns the ‘illegal’ powers of the German youth welfare authorities, which, he maintains, act in the interests of the German State, especially where children of German mothers are concerned; in so doing they encroach on the rights and responsibilities of non-German parents in order to keep children of mixednationality couples under control until they come of age. He alleges that youth welfare officials act in loco parentis, riding roughshod over the powers of biological parents, as they are able to do because of their powers to start legal proceedings and use administrative coercion, and in such a way as to equate the interests of children with those of the German State, especially in the matter of education. The youth welfare authorities influence decisions on the award of custody to the German parent, the teaching of German as the sole mother tongue, and entitlement to maintenance; they work in complete secrecy. The origins of the Jugendamt, indeed, date back to the Nazi era. Information – A number of petitions (201/05, 713/06, 1008/06, 81/07, etc.) on the same subject have been submitted under the aegis of the ‘Conseil européen des enfants du divorce’; they were discussed by the committee delegation that visited Berlin on 22/23 March. Recommendations – declare admissible; – ask the Commission for information, indicating that this petition should be considered together with the others on the same subject.
Erstellt: 08.06.07, 19:54 Betreff: Re: Petitionen beim Europarlament: Deutsche Jugendämterdruckenweiterempfehlen
CEED PRESSEMITTEILUNG - 08.07.2007 - Bruxelles Petition der 10 Eltern zum Verbot der JUGENDÄMTER EUROPA-PARLAMENT -------------------------------------------------------------------------------
Am 07.06.2007 fand die zweite Runde des Petitionsauschusses des Europäischen Parlaments gegen das deutsche Weltunikum "JUGENDAMT" statt.
Im Tagungssaal waren polnische, französische und deutsche Eltern (Dr Karin Jaeckel, Petra Heller, Thomas Porombka, Erhard Wick) anwesend, sowie drei Abgesandte der deutschen Bundesregierung. Die Debatte, die vor Vertreter der Europäsichen Kommission, sowie Abgeordnete der verschiedenen Länder der Union geführt wurde, war zum Teil heftig.
Die Vertreter der Bundesregierung versuchten mit einer gesmacklosen vorgefassten Erklärung das für die restliche Welt illegale Vorgehen der Jugendämter zu begründen und baten beiläufig und herzlos die Haltung des JUGENDAMTS Hamburg Bergedorf in der Sache Pomorski zu entschuldigen. Dabei meinten sie sicherlich, das Kernproblem JUGENDAMT aus der Welt geräumt zu haben.
Während Abgeordnete anderer Länder die Haltung der deutschen JUGENDÄMTER als skandalös bezeichneten, verstand der deutsche Euroabgeordnete Wieland (ehemals BMJ) als einziger im Saal nicht, dass die Petitionen sich gegen das Gebilde "JUGENDAMT" richteten. Mit der Süffisanz des deutschen besserwissenden fehlerfreien Kleinstfunktionärs versuchte er vor den versammelten Vertreter der anderen EU-Staaten und Eltern zunächst die Form mit der die Peteten ihren Vortrag leisteten (emotionsgeladen) zu kritisieren und deren Anschuldigung als unbegründet zurückzuweisen, anstelle sich mit den Ursachen der internationalen Kritik gründlich zu befassen. Überraschend für alle räumte er ein, dass die BRD an der Umsetzung von internationalen Urteilen des EGMR (Görgülü, Haase) im nationalen Recht sich nicht verpflichtet fühlte. Damit ist eine Intervention der Europa-Kommission in den Angelegenheiten des JUGENDAMTS bei binationalen Kindern umso notwendiger geworden.
Der Vertreter der Europäischen Kommission, Gavriladis, verlangte die Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme seitens der Bundesregierung und schloss nach Prüfung der Angelegenheit das Verhängen von Strafen nicht aus.
Beim Vortragen der Petition der 10 Eltern wurde den Anwesenden klar, dass das illegale Vorgehen des JUGENDAMTS nicht nur die Grundrechte von polnischen Eltern, sondern die Grundrechte vieler nicht-deutscher und deutscher Elternteile, verletzt.
Die Vice-Vorsitzende des Petitionsauschlusses Kathy Sinnott stellte zusammenfassend fest: "Es geht hier um die Zukunf Europa". Der Vorsitzender beschloss die Weiterleitug eines Initiativenberichtes an das Europa Parlament. Mit anderen Worten wird die Sache JUGENDAMT vor dem Europäischen Parlament in nächster Zukunft eingebracht.
EU-Petitionskommission in Brüssel beschließt Initiativbericht zum deutschen Jugendamt
Am 7. Juni 2007 fand die zweite Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel zur fachlichen und rechtlichen Praxis deutscher Jugendämter bei Kindesentzug in nationalen und internationalen Familiensachen statt. (Erste Anhörung am 30. Januar 2007).
Die von 15:30 Uhr bis ca. 17: 30 Uhr unter dem Vorsitz von Marcin Libicki andauernde Anhörung legte offen, dass das fachlich unabhängig agierenden deutsche Jugendamt brutale Kindesentziehungsmethoden anwendet.
Dabei kommt es auch zu schweren Diskriminierungen ausländischer Eltern, indem ihnen verboten wird, sich bei Umgangskontakten in ihrer Muttersprache mit ihren bis zum Kindesentzug bilingual aufgewachsenen Kindern zu unterhalten. Die betroffenen Kinder dürfen die Muttersprache ihres ihnen entzogenen Elternteils nicht in der Schule lernen. Grund ist der rechtlich zulässige Anspruch des Jugendamtes, vertrauliche, dem Jugendamtspersonal unverständliche Mitteilungen zwischen Eltern und Kindern zu verhindern.
Die als grausam und brutal geschilderten Abläufe der Kindesentziehung durch das Jugendamt wurden durch einen Franzosen als Vertreter von 13 internationalen Eltern, zwei von drei anwesenden Polen, einem von vier anwesenden deutschen Petenten, zwei Rechtsanwälten als Vertretern mehrerer polnischer und deutscher Petenten sowie durch die deutsche Autorin Dr. Karin Jäckel geschildert, die seit 1972 mit dem Thema Kindesentzug durch das Jugendamt befasst ist. Das Abspielen eines kurzen Mitschnitts von einem Telefonat der Petentin Petra Heller aus Bamberg mit ihrem kleinen Sohn Aeneas rührte wegen des beim Abschied Herz ergreifenden Weinens des ihr seit Jahren entzogenen Kindes zutiefst an.
Übereinstimmend wurde von den Petenten das Fehlen einer kontrollierenden Fachaufsicht über das Jugendamt beklagt. Zum Nachweis der Berechtigung dieser Beschwerde, legten die Petenten u.a. ein Schreiben des Bundesfamilienministeriums (Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner), ein Schreiben des Familienministeriums Nordrhein Westfalen ( Armin Laschet) und ein Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt (P. Schmitt) vor. Letzteres erklärt die fachlich Aufsicht über das Jugendamt als verfassungswidrig.
Als Miroslaw Kraszewski , einer der polnischen Petenten, ausführte, dass die heutigen Methoden des Jugendamts ihn an Kindesentziehungsmethoden der Nazi-Zeit erinnerten, rief der CDU-Abgeordnete Rainer Wieland empört dazwischen, dies sei absurd.
Statistisches Zahlenmaterial der Autorin Dr. Karin Jäckel aus Forschungen von Prof. Dr. Maud Zimmermann (Osnabrück) zur Situation gefährdeter Kinder in Deutschland, des Statistischen Bundesamts Wiesbaden sowie der Kinder- u. Jugendhilfestatistiken des AKJ Dortmund wies er aus seiner Kenntnis als Jurist als unglaubwürdig zurück.
Stellvertretend für die Bundesregierung Deutschland führte eine Berliner Juristin aus, dass zwar Fehler wegen des Verbots der polnischen Sprache gegenüber einem einzelnen Vater (Petition 38/2006) durch das Jugendamt Hamburg begangen wurden, ansonsten aber die Arbeit des Jugendamts einwandfrei und gesetzlich gesichert sei. Der CDU-Abgeordnete Wieland erklärte, er als Jurist kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung und Deutschlands Kinder- und Jugendschutz stehe gesetzlich im internationalen Vergleich glänzend da.
Sieben EU-Abgeordnete sowie ein Vertreter der Rechtskommission meldeten erhebliche Zweifel an der Tadellosigkeit der deutschen Behördenmaßnahmen an. Ein holländischer Parlamentarier argumentierte, wenn so viele Eltern unterschiedlicher Nationen gleiche Beschwerden vortrügen, stimme in Deutschland etwas nicht. Der Jurist der EU-Rechtskommission drückte die Vermutung aus, dass es bei dem Verbot der Muttersprache möglicherweise um den Straftatbestand der Diskriminierung gehe.
CDU-Abgeordneter Wieland schlug darauf hin die Einholung eines Gutachtens über die deutsche Rechtslage der Arbeit des Jugendamts im europäischen Vergleich vor. Diesen habe Deutschland nicht zu fürchten.
Auf den Hinweis der Petenten hin, dass Deutschland im Zusammenhang mit dem Jugendamt bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern verurteilt und bestraft worden sei, die Urteile des Europäischen Menschenrechtgerichtshof zur Rückführung entzogener Kinder in ihre Ursprungsfamilien aber dennoch nicht durchsetze, weil das Jugendamt dagegen sei und keiner fachlichen Aufsicht unterstehe, erklärte Wieland, das sei rechtmäßig. Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des obersten europäischen Gerichtshofes zu verifizieren, wenn dies gegen das vom Jugendamt zu ermittelnde Kindeswohl sei.
Als sich an dieser Stelle ein eigens aus der Schweiz angereister Minister zu Wort melden wollte, protestierte Wieland heftig. Man befinde man sich hier nicht auf einem „Bazar der Redezeiten". Ebenso heftig wies er kurz nach Ende der Anhörung einige Eltern von der aus Berlin angereisten Juristin weg, da hier keine „Privataudienz" stattfinde. Die Autorin Dr. Karin Jäckel tadelte er in einem kurzen Nachgespräch über ihre ihm unglaubwürdig scheinenden statistischen Zahlen, dass sie sich „mit ihrem Auftritt mit der absurden Argumentation der Polen gemein" mache.
Um ca. 17: 30 Uhr erklärte der Ausschussvorsitzende Marcin Libicki, es habe sich bei dieser Petition um ein äußerst wichtiges Anliegen gehandelt, da es um die Interessen von Kindern und somit um die europäische Zukunft gehe.
Aus diesem Grund ordnete er im Einvernehmen mit der gesamten Petitionskommission zur weiteren Klärung der von den Petenten erhobenen Vorwürfe einen Initiativbericht an, der dann dem Petitionsausschuss zur Behandlung in der Vollversammlung des Europäischen Parlaments vorgelegt werde.
Im Herbst 2007 stehen weitere bereits zugelassene Petitionen gegen Willkürmaßnahmen des Jugendamts vor dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments an. Unter anderem auch die von Dr. Karin Jäckel erhobene Forderung zur Einführung einer fachlichen Kontrollbehörde über das Jugendamt.
Prof. Dr. HANS-GERT PÖTTERING, MdEP Der Präsident des Europäischen Parlaments
Mit der Bitte die Immunität von Herr Rainer Wieland, MdEP aufzuheben, damit ermittelt werden und Anklage erhoben werden kann. Vielen Dank
Verteiler – Listen - Auslandspresse
Sehr geehrte Frau Generalbundesanwältin,
sehr geehrte Frau Harms,
Hiermit erstatte ich
Strafanzeige
gegen
Herr Rainer Wieland, MdEP
Dornierstraße 17 70469 Stuttgart
Mitglied des Europaparlamentes
Stellv. Vorsitzender für den Rechtsausschuss
Mitglied im Petitionsausschuss
Stellvertreter für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten,
Justiz und Inneres
wegen
strafbarer Handlungen gemäß StGB
§ 92 Abs. 1 und 2, Satz 1 und 2
(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.
(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
1.das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
2.die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind
[...]
3.Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,Und wegen Volksverhetzung
Wie auch aller in Frage kommender weiterer Straftaten.
Begründung:
Sachverhalt in Bezug auf das Handeln des Angezeigten
Der Angezeigte ist
Mitglied des Europaparlamentes
Stellv. Vorsitzender für den Rechtsausschuss
Mitglied im Petitionsausschuss
Stellvertreter für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten,
Justiz und Inneres
und hat bei der EU-Petitionskommission in Brüssel bei einer Anhörung zum deutschen Jugendamt lt. Beweis der u.a. (weitere Zeugen finden Sie im beigefügten Pressebericht) anwesenden Zeugin
am 7. Juni 2007 bei der Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel zur fachlichen und rechtlichen Praxis deutscher Jugendämter bei Kindesentzug in nationalen und internationalen Familiensachen folgendes von sich gegeben:
Auf den Hinweis der Petenten hin, dass Deutschland im Zusammenhang mit dem Jugendamt bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern verurteilt und bestraft worden sei, die Urteile des Europäischen Menschenrechtgerichtshof zur Rückführung entzogener Kinder in ihre Ursprungsfamilien aber dennoch nicht durchsetze, weil das Jugendamt dagegen sei und keiner fachlichen Aufsicht unterstehe, erklärte Wieland, das sei rechtmäßig. Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des obersten europäischen Gerichtshofes zu verifizieren, wenn dies gegen das vom Jugendamt zu ermittelnde Kindeswohl sei.
Die Autorin Dr. Karin Jäckel tadelte er in einem kurzen Nachgespräch über ihre ihm unglaubwürdig scheinenden statistischen Zahlen, dass sie sich „mit ihrem Auftritt mit der absurden Argumentation der Polen gemein“ mache.
Indem Rainer Wieland, MdEP, darauf hinwies, dass es rechtmäßig sei, dass Deutschland nicht verpflichtet sei, Urteile des obersten Europäischen Gerichtshofes (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) umzusetzen, aus welchen Gründen auch immer, dann wird hier zum offenen Bruch des Grundgesetzes aufgerufen. Gleichzeitig wurde volksverhetzend Bei der Europäischen Konvention für Menschenrechte handelt es sich um einen international verbindlichen Vertrag, der seine Deckung findet in Art 25 GG:
Art 25
1Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Der Artikel 46 der Konvention verpflichtet eindeutig den deutschen Staat zum Handeln:
Artikel 46 – Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.
Das endgültige Urteil des Gerichtshofs ist dem Ministerkomitee zuzuleiten; dieses überwacht seinen Vollzug.
Indem Rainer Wieland, MdEP, weiter darauf hinwies, dass sich Dr. Karin Jäckel „mit ihrem Auftritt mit der absurden Argumentation der Polen gemein“ mache, rief er zur Volksverhetzung auf.
Ich habe bereits mit meinem Schreiben vom 24.04.2007 Strafanzeige in ähnlichem Zusammenhang erstattet. Dort wird auch bereits auf weiter andauernde Menschenrechtsverletzungen in den EGMR-Fällen Haase und Görgülü hingewiesen. Zu diesen haben Sie auch noch kein Aktenzeichen mitgeteilt und ich muss auch befürchten, pflichtwidrig, nicht ermittelt.
EU-Petitionskommission in Brüssel beschließt Initiativbericht zum deutschen Jugendamt
Am 7. Juni 2007 fand die zweite Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel zur fachlichen und rechtlichen Praxis deutscher Jugendämter bei Kindesentzug in nationalen und internationalen Familiensachen statt. (Erste Anhörung am 30. Januar 2007).
Die von 15:30 Uhr bis ca. 17: 30 Uhr unter dem Vorsitz von Marcin Libicki andauernde Anhörung legte offen, dass das fachlich unabhängig agierenden deutsche Jugendamt brutale Kindesentziehungsmethoden anwendet.
Dabei kommt es auch zu schweren Diskriminierungen ausländischer Eltern, indem ihnen verboten wird, sich bei Umgangskontakten in ihrer Muttersprache mit ihren bis zum Kindesentzug bilingual aufgewachsenen Kindern zu unterhalten. Die betroffenen Kinder dürfen die Muttersprache ihres ihnen entzogenen Elternteils nicht in der Schule lernen. Grund ist der rechtlich zulässige Anspruch des Jugendamtes, vertrauliche, dem Jugendamtspersonal unverständliche Mitteilungen zwischen Eltern und Kindern zu verhindern.
Die als grausam und brutal geschilderten Abläufe der Kindesentziehung durch das Jugendamt wurden durch einen Franzosen als Vertreter von 13 internationalen Eltern, zwei von drei anwesenden Polen, einem von vier anwesenden deutschen Petenten, zwei Rechtsanwälten als Vertretern mehrerer polnischer und deutscher Petenten sowie durch die deutsche Autorin Dr. Karin Jäckel geschildert, die seit 1972 mit dem Thema Kindesentzug durch das Jugendamt befasst ist. Das Abspielen eines kurzen Mitschnitts von einem Telefonat der Petentin Petra Heller aus Bamberg mit ihrem kleinen Sohn Aeneas rührte wegen des beim Abschied Herz ergreifenden Weinens des ihr seit Jahren entzogenen Kindes zutiefst an.
Übereinstimmend wurde von den Petenten das Fehlen einer kontrollierenden Fachaufsicht über das Jugendamt beklagt. Zum Nachweis der Berechtigung dieser Beschwerde, legten die Petenten u.a. ein Schreiben des Bundesfamilienministeriums (Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner), ein Schreiben des Familienministeriums Nordrhein Westfalen ( Armin Laschet) und ein Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt (P. Schmitt) vor. Letzteres erklärt die fachlich Aufsicht über das Jugendamt als verfassungswidrig.
Als Miroslaw Kraszewski , einer der polnischen Petenten, ausführte, dass die heutigen Methoden des Jugendamts ihn an Kindesentziehungsmethoden der Nazi-Zeit erinnerten, rief der CDU-Abgeordnete Rainer Wieland empört dazwischen, dies sei absurd.
Statistisches Zahlenmaterial der Autorin Dr. Karin Jäckel aus Forschungen von Prof. Dr. Maud Zimmermann (Osnabrück) zur Situation gefährdeter Kinder in Deutschland, des Statistischen Bundesamts Wiesbaden sowie der Kinder- u. Jugendhilfestatistiken des AKJ Dortmund wies er aus seiner Kenntnis als Jurist als unglaubwürdig zurück.
Stellvertretend für die Bundesregierung Deutschland führte eine Berliner Juristin aus, dass zwar Fehler wegen des Verbots der polnischen Sprache gegenüber einem einzelnen Vater (Petition 38/2006) durch das Jugendamt Hamburg begangen wurden, ansonsten aber die Arbeit des Jugendamts einwandfrei und gesetzlich gesichert sei. Der CDU-Abgeordnete Wieland erklärte, er als Jurist kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung und Deutschlands Kinder- und Jugendschutz stehe gesetzlich im internationalen Vergleich glänzend da.
Sieben EU-Abgeordnete sowie ein Vertreter der Rechtskommission meldeten erhebliche Zweifel an der Tadellosigkeit der deutschen Behördenmaßnahmen an. Ein holländischer Parlamentarier argumentierte, wenn so viele Eltern unterschiedlicher Nationen gleiche Beschwerden vortrügen, stimme in Deutschland etwas nicht. Der Jurist der EU-Rechtskommission drückte die Vermutung aus, dass es bei dem Verbot der Muttersprache möglicherweise um den Straftatbestand der Diskriminierung gehe.
CDU-Abgeordneter Wieland schlug darauf hin die Einholung eines Gutachtens über die deutsche Rechtslage der Arbeit des Jugendamts im europäischen Vergleich vor. Diesen habe Deutschland nicht zu fürchten.
Auf den Hinweis der Petenten hin, dass Deutschland im Zusammenhang mit dem Jugendamt bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern verurteilt und bestraft worden sei, die Urteile des Europäischen Menschenrechtgerichtshof zur Rückführung entzogener Kinder in ihre Ursprungsfamilien aber dennoch nicht durchsetze, weil das Jugendamt dagegen sei und keiner fachlichen Aufsicht unterstehe, erklärte Wieland, das sei rechtmäßig. Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des obersten europäischen Gerichtshofes zu verifizieren, wenn dies gegen das vom Jugendamt zu ermittelnde Kindeswohl sei.
Als sich an dieser Stelle ein eigens aus der Schweiz angereister Minister zu Wort melden wollte, protestierte Wieland heftig. Man befinde man sich hier nicht auf einem „Bazar der Redezeiten“. Ebenso heftig wies er kurz nach Ende der Anhörung einige Eltern von der aus Berlin angereisten Juristin weg, da hier keine „Privataudienz“ stattfinde. Die Autorin Dr. Karin Jäckel tadelte er in einem kurzen Nachgespräch über ihre ihm unglaubwürdig scheinenden statistischen Zahlen, dass sie sich „mit ihrem Auftritt mit der absurden Argumentation der Polen gemein“ mache.
Um ca. 17: 30 Uhr erklärte der Ausschussvorsitzende Marcin Libicki, es habe sich bei dieser Petition um ein äußerst wichtiges Anliegen gehandelt, da es um die Interessen von Kindern und somit um die europäische Zukunft gehe.
Aus diesem Grund ordnete er im Einvernehmen mit der gesamten Petitionskommission zur weiteren Klärung der von den Petenten erhobenen Vorwürfe einen Initiativbericht an, der dann dem Petitionsausschuss zur Behandlung in der Vollversammlung des Europäischen Parlaments vorgelegt werde.
Im Herbst 2007 stehen weitere bereits zugelassene Petitionen gegen Willkürmaßnahmen des Jugendamts vor dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments an. Unter anderem auch die von Dr. Karin Jäckel erhobene Forderung zur Einführung einer fachlichen Kontrollbehörde über das Jugendamt.
Erstellt: 11.06.07, 07:50 Betreff: Re: Petitionen beim Europarlament: Deutsche Jugendämterdruckenweiterempfehlen
EU-Kommission beschäftigt sich mit deutschen Jugendämtern gefra, 19:09h Franz-Com 10. 06. 2007 Gernot Franz
Die Missstände an vielen deutschen Jugendämtern treten immer deutlicher zu Tage. Häufig werden die Rechte der Kinder verletzt und missachtet, Kinder und Eltern sind zu oft der Willkür von Jugendämtern und Gerichten ausgesetzt. Brutale Kindesentziehungen und Umgangsboykott sind leider keine Seltenheit mehr.
Bereits zum zweiten Mal fand unter dem Vorsitz von Marcin Libicki die Anhörung des Petitionsausschusses im Europäischen Parlament in Brüssel statt. Betroffene Eltern und Anwälte aus vielen EU-Mitgliedsstaaten erheben schwerste Vorwürfe gegen die Praxis der deutschen Jugendämter, die aktiv oder passiv an ungerechtfertigten Kindesentziehungen, Inobhutnahmen und Verstößen gegen Sorgerechtsentscheidungen beteiligt sind.
Erstellt: 13.07.07, 21:17 Betreff: EU-Petitionskommission in Brüssel beschließt Initiativberichtdruckenweiterempfehlen
EU-Petitionskommission in Brüssel beschließt Initiativbericht zum deutschen Jugendamt EU-Petitionskommission in Brüssel beschließt Initiativbericht zum deutschen Jugendamt
Oberkirch, 11.07.2007: Am 7. Juni 2007 fand die zweite Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel zur fachlichen und rechtlichen Praxis deutscher Jugendämter bei Kindesentzug in nationalen und internationalen Familiensachen statt. (Erste Anhörung am 30. Januar 2007).
Die von 15:30 Uhr bis ca. 17: 30 Uhr unter dem Vorsitz von Marcin Libicki andauernde Anhörung legte offen, dass das fachlich unabhängig agierenden deutsche Jugendamt brutale Kindesentziehungsmethoden anwendet.
Dabei kommt es auch zu schweren Diskriminierungen ausländischer Eltern, indem ihnen verboten wird, sich bei Umgangskontakten in ihrer Muttersprache mit ihren bis zum Kindesentzug bilingual aufgewachsenen Kindern zu unterhalten. Die betroffenen Kinder dürfen die Muttersprache ihres entzogenen Elternteils nicht in der Schule lernen. Grund ist der rechtlich zulässige Anspruch des Jugendamtes, vertrauliche, dem Jugendamtspersonal unverständliche Mitteilungen zwischen Eltern und Kindern zu verhindern.
Die als grausam und brutal geschilderten Abläufe der Kindesentziehung durch das Jugendamt wurden durch einen Franzosen als Vertreter von 13 internationalen Eltern, zwei von drei anwesenden Polen, einem von vier anwesenden deutschen Petenten, zwei Rechtsanwälten als Vertretern mehrerer polnischer und deutscher Petenten sowie durch die deutsche Autorin Dr. Karin Jäckel geschildert, die seit 1972 mit dem Thema Kindesentzug durch das Jugendamt befasst ist. Das Abspielen eines kurzen Mitschnitts von einem Telefonat der Petentin Petra Heller aus Bamberg mit ihrem kleinen Sohn Aeneas rührte wegen des beim Abschied Herz ergreifenden Weinens des ihr seit Jahren entzogenen Kindes zutiefst an. Übereinstimmend wurde von den Petenten das Fehlen einer kontrollierenden Fachaufsicht über das Jugendamt beklagt. Zum Nachweis der Berechtigung dieser Beschwerde, legten die Petenten u.a. ein Schreiben des Bundesfamilienministeriums (Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner), ein Schreiben des Familienministeriums Nordrhein Westfalen (Armin Laschet) und ein Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt (P. Schmitt) vor. Letzteres erklärt die fachlich Aufsicht über das Jugendamt als verfassungswidrig. Als Miroslaw Kraszewski , einer der polnischen Petenten, ausführte, dass die heutigen Methoden des Jugendamts ihn an Kindesentziehungsmethoden der Nazi-Zeit erinnerten, rief der CDU-Abgeordnete Rainer Wieland empört dazwischen, dies sei absurd.
Statistisches Zahlenmaterial der Autorin Dr. Karin Jäckel aus Forschungen von Prof. Dr. Maud Zimmermann (Osnabrück) zur Situation gefährdeter Kinder in Deutschland, des Statistischen Bundesamts Wiesbaden sowie der Kinder- u. Jugendhilfestatistiken des AKJ Dortmund wies er aus seiner Kenntnis als Jurist als unglaubwürdig zurück. Stellvertretend für die Bundesregierung Deutschland führte eine Berliner Juristin aus, dass zwar Fehler wegen des Verbots der polnischen Sprache gegenüber einem einzelnen Vater (Petition 38/2006) durch das Jugendamt Hamburg begangen wurden, ansonsten aber die Arbeit des Jugendamts einwandfrei und gesetzlich gesichert sei. Der CDU-Abgeordnete Wieland erklärte, er als Jurist kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung und Deutschlands Kinder- und Jugendschutz stehe gesetzlich im internationalen Vergleich glänzend da.
Sieben EU-Abgeordnete sowie ein Vertreter der Rechtskommission meldeten erhebliche Zweifel an der Tadellosigkeit der deutschen Behördenmaßnahmen an. Ein holländischer Parlamentarier argumentierte, wenn so viele Eltern unterschiedlicher Nationen gleiche Beschwerden vortrügen, stimme in Deutschland etwas nicht. Der Jurist der EURechtskommission drückte die Vermutung aus, dass es bei dem Verbot die Muttersprache möglicherweise um den Straftatbestand der Diskriminierung gehe. CDU-Abgeordneter Wieland schlug darauf hin die Einholung eines Gutachtens über die deutsche Rechtslage der Arbeit des Jugendamts im europäischen Vergleich vor. Diesen habe Deutschland nicht zu fürchten.
Auf den Hinweis der Petenten hin, dass Deutschland im Zusammenhang mit dem Jugendamt bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern verurteilt und bestraft worden sei, die Urteile des Europäischen Menschenrechtgerichtshof zur Rückführung entzogener Kinder in ihre Ursprungsfamilien aber dennoch nicht durchsetze, weil das Jugendamt dagegen sei und keiner fachlichen Aufsicht unterstehe, erklärte Wieland, das sei rechtmäßig. Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des obersten europäischen Gerichtshofes zu verifizieren, wenn dies gegen das vom Jugendamt zu ermittelnde Kindeswohl sei.
Als sich an dieser Stelle ein eigens aus der Schweiz angereister Minister zu Wort melden wollte, protestierte Wieland heftig. Man befinde man sich hier nicht auf einem „Bazar der Redezeiten“. Ebenso heftig wies er kurz nach Ende der Anhörung einige Eltern von der aus Berlin angereisten Juristin weg, da hier keine „Privataudienz“ stattfinde. Die Autorin Dr. Karin Jäckel tadelte er in einem kurzen Nachgespräch über ihre ihm unglaubwürdig scheinenden statistischen Zahlen, dass sie sich „mit ihrem Auftritt mit der absurden Argumentation der Polen gemein“ mache.
Um ca. 17: 30 Uhr erklärte der Ausschussvorsitzende Marcin Libicki, es habe sich bei dieser Petition um ein äußerst wichtiges Anliegen gehandelt, da es um die Interessen von Kindern und somit um die europäische Zukunft gehe.
Aus diesem Grund ordnete er im Einvernehmen mit der gesamten Petitionskommission zur weiteren Klärung der von den Petenten erhobenen Vorwürfe einen Initiativbericht an, der dann dem Petitionsausschuss zur Behandlung in der Vollversammlung des Europäischen Parlaments vorgelegt werde. Im Herbst 2007 stehen weitere bereits zugelassene Petitionen gegen Willkürmaßnahmen des Jugendamts vor dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments an. Unter anderem auch die von Dr. Karin Jäckel erhobene Forderung zur Einführung einer fachlichen Kontrollbehörde über das Jugendamt.
Erstellt: 18.08.07, 13:44 Betreff: Re: Petitionen beim Europarlament: Deutsche Jugendämterdruckenweiterempfehlen
Umweltjournal.de | Familie und Kinder | Artikel Nr.: 12843
Lesebrief: Willkür zum Kindeswohl Lesebrief: Willkür zum Kindeswohl
17.08.2007: Der Vorsitzende der Europäischen Petitionskommission des Europaparlaments in Brüssel, Marcin Libicki, erklärte in einem Zeitungsinterview, das deutsche Jugendamt wende zur Durchsetzung des Kindeswohls oftmals "brutale Methoden" an. Passend dazu verurteilte der Europäische Menschenrechtgerichtshof Deutschland bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen, weil Jugendamt und Familiengericht Eltern zu Unrecht die eigenen Kinder weg genommen hatten.
Passend dazu verurteilte der Europäische Menschenrechtgerichtshof Deutschland bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen, weil Jugendamt und Familiengericht Eltern zu Unrecht die eigenen Kinder weg genommen hatten.Manche Eltern erschienen dem Jugendamt als zu dumm, andere wurden fälschlicherweise als gewalttätig behauptet, wieder andere hatten ihr Kind angeblich vernachlässigt, weil sie es während der Arbeitszeit zu einer Tagesmutter gaben. Ausländische Elternteile verloren ihre Kinder allein deshalb, weil sie in ihrer Muttersprache mit ihnen reden wollten. Es fällt auch auf, wie oft leicht behinderte Eltern ihre Kinder verlieren oder behinderte Kinder ihre Eltern. Thomas Porombka ist kein Einzelfall.
Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland täglich mindestens 70 Kinder ihren Eltern entzogen werden, schlug die Petitionskommission vor, dass ein neutraler Initiativbericht über Willkür im deutschen Jugendamt angefertigt werden solle. In Deutschland wurde dazu vorsorglich von offizieller Stelle erklärt, dass die Einführung einer Fachaufsicht gegen das Grundgesetz verstoße. Seitdem mehren sich die Petitionen, die die Abschaffung des Jugendamts fordern. Immerhin fand dessen Gründung noch unter Hitler statt.