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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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ordep74
Stammgast
Beiträge: 49
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Erstellt: 02.05.12, 13:48 Betreff: "Geldmaschine" Pflegekind
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Autor: ordep74
------------------------------------------------------------------------------------ In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet. Hiermit mache ich von diesem Grundrecht gemäß der Deutschen Verfassung Gebrauch.
Artikel 5 (verkürzt)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt. ------------------------------------------------------------------------------------
Jugendämter,Heime und Pflegefamilien sichern sich ihren "Arbeitsplatz",
und der Staat vergrössert seine "Macht" ,
Am 17.08.2008 sendete das ZDF in seinem Magazin frontal 21 einen Beitrag zum
Thema Jugendämter Im Filmbeitrag heißt es ab 3:15 min: Sprecher: "Sind die Kinder erst im Heim, ist die Behörde die Verantwortung los. Davon profitieren viele Einrichtungen, die wirtschaftlich auf eine gute Belegung angewiesen sind. Bis zu 7.000 EUR monatlich bringt ein Heimplatz."
In rund 9.500 Fällen übertrugen im Jahre 2009 die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein. Umgerechnet in Geld, um das es dabei geht: Wenn man davon ausgeht, daß pro Kind durchschnittlich monatlich 1.400 Euro an die Pflegefamilien gezahlt wird, so haben wir es mit der stattlichen Summe von 159.600.000,00 € (9500 (Fälle)*12*1400)zu tun. Bei einem geschätzten durchschnittlichen Honorar je Gutachten von rund 10.000,00 Euro beläuft sich das Geld, das jährlich in diesen Fällen an Gutachter gezahlt wird, insgesamt um die 95 Millionen Euro. Davon ein beträchtlicher, statistisch nicht genau erfasster Anteil an den bayerischen Monopolisten GWG sowie deren “Kooperationspartner”.
ich habe im Internet von Pflegeeltern gelesen die 7
(in worten : SIEBEN)
Pflegekinder haben.
Diesen Pflegeeltern wurde sogar schon von einem Jugendamtsleiter ein längerer Vortrag darüber gehalten, dass es Pflegeeltern gäbe, die sich am Pflegegeld und den Zusatzleistugen bereichern würden ! ! !
„Pflegeeltern“, wie Sie sie nennen,sind professionelle Dienstleister , und eben keine Eltern. Sie bieten gegen Bezahlung Kindern, die nicht zur Adoption freigegeben wurden, ein familiäres Lebensumfeld.
wollen die einem wirklich weissmachen, das sie das aus rein christlicher Nächstenliebe tun? (ich möchte niemanden was böses unterstellen, wenn es so ist, ist es wohl eine gute sache , sind durch ihre langjährige Erfahrungen bestimmt sogenannte "Profi-ELTERN",deswegen.. aber ich halte es für bedenklich, alleine der monatliche Erziehungsbeitrag von 202 euro pro Pflegekind beträgt 1414 euro , (lassen wir alle Pflegekinder unter 7 Jahre sein,da ich ihr alter nicht kenne) plus Unterhaltsbedarf macht das 4368 euro monatlich !!!
Wenn einer 3 Jobs hat , macht er das bestimmt nicht weil er so gerne arbeitet oder weil er unausgelastet ist....
2.3. Finanzielle Leistungen Der Unterhalt der Vollzeitpflege ist nach §39 SGB VIII geregelt. Es gibt Pauschalbeträge, die in drei Gruppen gegliedert sind. Die Staffelung erfolgt nach Altersgruppen. Wie hoch die entsprechenden Beträge sind, legt das jeweilige Landesjugendamt fest. Hier die aktuelle Leistungsgliederung (Stand 01.01.2006) des Landesjugendamtes Rheinland- Pfalz: Altersgruppe, Unterhaltsbedarf+ Erziehungsbeitrag 202 euro= Gesamt 0 bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 422,+ 202,= 624,-- 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 484,+ 202,= 686,-- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 586,+ 202,= 788,-- (http://www.lsjv.rlp.de – August 2007) Die Pauschalbeträge umfassen den gesamten Lebensbedarf des Kindes. Darunter fallen alle Kosten für den Verzehr, Taschengeld, Kleidung, Friseur, Pflegemittel, Telefon, Reparaturen, usw. Die Pflegepauschalen können bei Vorlage von Unfallversicherungszahlungen und Alterssicherungsbeiträgen für das Kind erhöht werden. Der Erziehungsbeitrag ist ein geringes Entgelt für die Pflegeeltern. Hierüber können die Pflegepersonen frei verfügen. Die Krankenhilfe wird nach §40 SGB VIII geregelt. Nicht anerkannte Verfahren (z.B. Heilpädagogische Verfahren) werden nicht finanziert.
Auch Einmalzahlungen sind möglich. Diese können auf Antrag der Pflegepersonen und nach Ermessen des zuständigen Jugendamtes gewährt werden: Art Vorraussetzungen Höhe der Zahlung Erstausstattung des Zimmers (Möbel und Bettzeug) Einmalzahlung auf Antrag und nach Bedarf 1500 Euro Bekleidungserstausstattung Einmalzahlung auf Antrag oder nach Bedarf 0,5 % der Pflegegeldpauschale Leistungen für wichtige Anlässe (Taufe, Konfirmation, Kommunion,...) bei wichtigen Anlässen auf Antrag oder nach Bedarf 200 Euro Gruppenreisen mit Jugendgruppen, Kirchenverbänden, Vereinen, etc. Einmalzahlung pro Jahr auf Antrag 200 Euro Urlaubsreisen mit den Pflegeeltern Einmalzahlung pro Jahr auf Antrag 300 Euro Weihnachtsbeihilfe Einmalzahlung pro Jahr ohne Antrag 0,07 % der Pflegegeldpauschale (http://www.lsjv.rlp.de – August 2007
ps:
Ich bin selbst bei einer Pflegefamilie aufgewachsen und mir wurde von meinem Pflegevater erzählt, das meiner leiblichen Mutter nur wichtig gewesen wäre, das sie das Kindergeld bekommt....
weitere Beiträge: (hier auf dieser WEB-SEITE) -BEAMTENWILLKÜR -BEAMTENWILLKÜR reloaded -Situation "Pflegekind" abschaffen?
[editiert: 29.08.13, 23:52 von ordep74]
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