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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
bennyman
Stammgast


Beiträge: 24

New PostErstellt: 12.03.07, 13:15     Betreff: Jugendamt Stuttgart: Fall Jaqueline und Patrick Antwort mit Zitat  

 




Ehe und Familie
Jugendamt / Sorgerecht


Wer heute eine Zeitung aufschlägt, der kann über Strafprozesse lesen, in denen Eltern ihre Kinder verhungern ließen oder Väter ihre Töchter mißbrauchten. Bei solchen Prozessen rückt eine Behörde in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, die sicher viele von Ihnen vom Namen, wohl weniger von ihrer Tätigkeit her bekannt sein dürfte: das Jugendamt.

Wann darf das Jugendamt eigentlich in den Erziehungsauftrag der Eltern eingreifen, den das Bundesverfassungsgericht erst vor wenigen Wochen so umschrieb: "Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Genau das steht auch so in Art. 6 des Grundgesetzes.
Können sich Eltern gegen das Einmischen des Jugendamtes in ihre Kindererziehung wehren?

Familienidylle, zwei der vier Kinder der Familie Heinrich. Doch glücklich ist die Familie nicht. Mit zwei ihrer Kinder wohnen Sigrun und Robert Heinrich in einer 6-Zimmer-Wohnung in Burladingen auf der Schwäbischen Alb. Während die Mutter zu Hause die Kinder versorgt, arbeitet der Vater bei der Post als Briefträger. Erst kürzlich ist die Familie in eine größere Wohnung gezogen.
Der Grund: in der Familie Heinrich gab es noch einmal Nachwuchs. Töchterchen Sarah, elf Monate alt - das fünfte Kind.
Die beiden mittleren Kinder fehlen. Die Zwillinge Jaqueline und Patrick, mittlerweile sechs Jahre alt, leben seit zwei Jahren in einer Pflegefamilie. Der Grund: die Kinder waren für ihr Alter zu klein und hatten Sprachprobleme. Doch der Hausarzt konnte nichts feststellen. Die Heinrichs wurden in die Tübinger Universitätsklinik geschickt. Diagnose dort: die Kinder leiden unter schwersten Wachstums- und Verhaltensstörungen, dem sogenannten psycho-sozialen Minderwuchs. Hervorgerufen angeblich durch ein gestörtes Mutter-Kind-Verhältnis.
Konsequenz: die Kinder wurden in der Klinik einbehalten und das Jugendamt wurde eingeschaltet. Daraufhin wurde den Eltern das Besuchsrecht, später per Gerichtsbeschluß sogar das Sorgerecht entzogen. Grundlage dafür war ein Gutachten der Uniklinik. Seither kämpfen die Heinrichs um ihre Zwillinge. Drei mal gingen sie vor Gericht, ihre Kinder bekamen sie bisher nicht zurück.

Sigrun Heinrich
Es frißt einen einfach innerlich auf. Es zehrt an einem, wenn man weiß, daß es den Kindern, dort wo sie jetzt auch sind, niemals so gut geht, gehen kann, wie es ihnen bei uns gehen könnte. So wie es vorher auch war. Den Kindern ging es gut, genauso wie den Kindern jetzt. Es war noch nie anders.

Robert Heinrich
Nur das, was die kompetente Uniklinik sagt, die sind studiert, die haben die Kompetenz dazu und das, was sie sagen, das gilt, das zählt. Ich könnte bei denen nicht einmal beweisen, daß ich mit dem gelben Postauto herumfahre. Das ist genau das gleiche, wenn ich sage, das Auto ist gelb, ich würde das nicht durchbringen.

Die Heinrichs fühlen sich überrumpelt. Seit die Zwillinge in der Tübinger Kinderklinik behandelt wurden, hadert die Familie mit den Ärzten, den Gerichten und dem Jugendamt.

Eberhard Wiget
Jugendamt Balingen
Wir müssen für Kinder sorgen, die in ihren Familien ganz allgemein nicht die notwendigen Bedingungen haben. Und es sind sehr oft Familien, wo es erhebliche Probleme gibt, ganz allgemein Alkoholprobleme etc. - zerrüttete Familienverhältnisse.

Allerdings sind sich nicht alle Experten darüber einig, ob in der Familie Heinrich wirklich zerrüttete Verhältnisse herrschen. Sieht man die anderen Kinder, augenscheinlich gesund und ohne auffällige Anzeichen, kommen Zweifel auf. An eine ganz normale Familie Heinrich glaubt auch der Verein "Aktion Rechte für Kinder".

Volker Laubert
Aktion Rechte für Kinder
Die Eltern Heinrich sind ganz normale junge Eltern, so um die dreißig, und zeigen überhaupt keine Anzeichen für Vernachlässigung, für Mißhandlung, für Gewalt ihren Kindern gegenüber.

Streit um Kindererziehung gibt es immer wieder. Wer kümmert sich aber um die Rechte der Kinder? Und welche Rolle hat dabei das Jugendamt?

Daniela Hörner
Jugendamt Stuttgart
Grundsätzlich hat das Jugendamt dann tätig zu werden, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet erscheint. Meldungen können über einen Kindergarten, über die Schule, aber auch durchaus - manchmal leider auch anonym - von Nachbarn kommen.

Eine Gefährdung des Kindes kann durch sexuellen Missbrauch, körperliche Misshandlung, allgemeine Vernachlässigung und eine Gefahr für Leib und Leben entstehen. Doch ob und wie eine mögliche Gefährdung vorliegt, ist häufig sehr umstritten. Wie können sich Eltern z. B. gegen falsche Beschuldigungen wehren?

Daniela Hörner
Jugendamt Stuttgart
Es gibt selbstverständlich die Möglichkeiten, daß die Eltern darauf bestehen, daß ein psychologisches Gutachten z. B. erstellt wird über die Situation des Kindes, also was nun tatsächlich die Auffälligkeiten eines Kindes z. B. ausgelöst hat oder ob überhaupt Auffälligkeiten da sind. Da kann man auch hier sehr unterschiedlicher Meinung sein bzw. auch über ihre eigene - jetzt kommt der schwierige Begriff - Erziehungsfähigkeit. Selbstverständlich kann man hier, kann das Gericht dann einen psychologischen Gutachter oder sogar einen psychiatrischen Gutachter bestellen.

Tatsache aber ist, daß sich Eltern nur sehr selten beschweren. Geschieht dies aber dennoch, wie in unserem Fall, ist es ein sehr steiniger Weg durch die Instanzen.
Ausgang: ungewiß.


Markus Gürne
Redaktion: Axel Sonneborn
Moderation: Karl-Dieter Möller

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/1999/02/21/index3.html

 



[editiert: 03.05.07, 20:51 von Admin]
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