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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Schweinsberg: Fall Aaron

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Gast
New PostErstellt: 18.03.07, 04:18  Betreff: Jugendamt Schweinsberg: Fall Aaron  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Topthema vom 25. August
Der einsame Kampf gegen das Jugendamt
Aus dem Kindergarten hat das Jugendamt den kleinen Aaron geholt - seitdem ist er bei Pflegeeltern
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Einfach aus dem Kindergarten hat das Jugendamt den kleinen Aaron geholt und ihn zu Pflegeeltern gebracht. Das war nicht rechtens, sagt jetzt das Amtsgericht. Trotzdem bleibt der Junge weg. Kein Einzelfall. Ist man gegen die Willkür eines Jugendamts eigentlich machtlos ?

Aaron hat ein schweres Schicksal. Sein Vater sitzt im Gefängnis, weil er die Mutter umgebracht hat. Deswegen lebte der Junge bis vor Kurzem bei den Großeltern. Doch dann schritt das Jugendamt ein und brachte den Jungen zu Pflegeeltern. Die Begründung: Die Großeltern seien zu alt. Das haben sich die aber nicht gefallen gelassen. Und sie hatten Erfolg damit.

Amtgericht gibt Großeltern Recht

Das Amtsgericht Schweinsberg hat ihnen jetzt Recht gegeben. Der Junge muss zurück zu seinen Großeltern, sagt das Amtsgericht. Doch das Jugendamt wehrt sich gegen das Urteil. Der Junge bleibt weiter bei den Pflegeeltern. Wie lange muss man eigentlich prozessieren, um Recht zu bekommen ? Was muss man alles machen, um sein Kind zurück zu bekommen ?

Weitere Infos in Kürze.

(aba / cka)
Stand: 25.08.2004
http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=6786&key=standard_document_2083892


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[editiert: 03.05.07, 20:59 von Admin]

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