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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 14.02.08, 10:49     Betreff: Re: Jugendamt Wittenberg: Fall Görgülü vor dem EGMR Antwort mit Zitat  

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MITTELDEUTSCHLAND
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Amtsgericht Wittenberg
Türke bekommt Sohn zurück

Kazim Görgülü gewinnt Sorgerechtsstreit - Wunsch des Kindes entscheidet vor Gericht

von Christian Schafmeister, 13.02.08, 20:43h, aktualisiert 14.02.08, 08:05h

Görgülüs
Kazim Görgülü hat den Sorgerechtsstreit um seinen Sohn gewonnen und kann den Achtjährigen wieder ständig in seine Arme schließen. (Foto: Archiv)

Wittenberg/MZ. Der sieben Jahre lange dramatische Sorgerechtsstreit um seinen Sohn hat für Kazim Görgülü ein glückliches Ende gefunden: Am Mittwoch konnte der Türke seinen acht Jahre alten Sohn Christofer ganz offiziell in der Gemeinde Krostitz (Sachsen) anmelden. Möglich wurde das nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Wittenberg. Das hatte am Montag in einer einstweiligen Anordnung Görgülü das alleinige Sorgerecht für seinen achtjährigen Jungen zugesprochen. "Seitdem lebt Christofer bei uns, wir sind überglücklich über die Entscheidung", erklärte Görgülüs Frau Celestina der MZ.

Christofer war nach seiner Geburt von der leiblichen Mutter ohne das Wissen des Vaters für eine Adoption freigegeben worden und lebte seitdem bei einer Pflegefamilie im Landkreis Wittenberg. Um seinen Sohn wieder zu sich holen zu können, hatte Görgülü seit Jahren die Gerichte bemüht - bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ausschlaggebend sei nun die Anhörung des Kindes gewesen, betont Celestina Görgülü, die seit 2000 mit dem Kindesvater verheiratet ist. "Christofer hat sich klar positioniert, will zurück zu seinem Vater." Das habe "in der Deutlichkeit alle überrascht".

Der Gerichtstermin sei daher für alle Beteiligten sehr emotional gewesen, sagte Celestina Görgülü. Nach ihrer Einschätzung hätten auch die Pflegeeltern die Entscheidung des Jungen akzeptiert. "Nach dem langen Streit haben sie damit wirklich Größe bewiesen", sagte Frau Görgülü. Und der Kontakt zu den alten Pflegeeltern soll auch nicht abreißen, das habe sich Christofer gewünscht. "Das Kind hat einen Fall gelöst, bei dem alle Akteure schon völlig am Ende waren."

So waren die Umgangsregelungen seit Jahren zwischen Görgülü, den Pflegeeltern und dem Wittenberger Jugendamt heftig umstritten. Das Landesverwaltungsamt musste daher dafür sorgen, dass die gerichtlich festgesetzten Zeiten eingehalten werden. Doch auch die Gerichte waren sich nicht einig. So schränkte das Oberlandesgericht in Naumburg den Umgang des Vaters wiederholt ein oder entzog ihm erneut das Sorgerecht. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Beschlüsse teils auf.

Emotional dürfte es auch wieder werden. Dann besucht Christofer erstmals seine alten Pflegeeltern - und weiß, dass es danach wieder nach Hause geht.
http://www.naumburger-tageblatt.de/ntb/ContentServer?pagename=ntb/page&atype=ksArtikel&aid=1201519915868&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312
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