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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 10.05.08, 19:54     Betreff: Jugendamt Celle: Junge (17 Jahre) Antwort mit Zitat  

Wenn das so ist (Premium-Edition)
Lokales Celle




Das Lange Sterben des André: Ein Opfer der Behörden?

andretot

Der 17-jährige André aus Celle (Name von der Redaktion geändert) nahm sich am 3. April in einem Jugendheim im Wendland das Leben. André musste oft sein Zuhause wechseln, wurde mehrfach von der Mutter abgestoßen, wohnte in Heimen und bei Pflegefamilien. Zwei Pflegemütter des Jungen erheben jetzt massive Vorwürfe gegen das Celler Jugendamt, das „falsche Entscheidungen getroffen und der Mutter nicht das Sorgerecht entzogen hat.“



CELLE. „Das Jugendamt hat nicht das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gestellt. Es wurden zu viele Fehlentscheidungen getroffen und André konnte so nie feste Bindungen aufbauen“, sagt Heike Pietzko. Die Wienhauser Pflegefamilie Pietzko war die vierte Aufenthaltsstation des damals vierjährigen Jungen aus Celle. Anfang April 2008 nahm sich André das Leben im Jugendheim Belitz im Wendland. Er wurde nur 17 Jahre alt. Insgesamt wechselte André zehnmal das zu Hause. Allein dreimal wurde er von seiner Mutter aufgenommen und wieder verstoßen.
„Statt der Mutter das Sorgerecht zu entziehen, spielte das Amt die Spielchen von ihr mit und der Junge musste drunter leiden. Das hat ihm einen lebenslangen Knacks gegeben“, sagt Isabell Piening. Piening nahm den acht Monate alten André und seinen etwas älteren Bruder 1991 im Alter von acht Monaten in ihrem Celler Pflegenest auf. 1994 wollte die leibliche Mutter, die inzwischen ihr sechstes Kind erwartete, die beiden Söhne wieder zu sich holen. Das Jugendamt holte die Kinder aus Pienings Pflegenest. Piening wehrte sich „mit Händen und Füßen, dagegen André wegzugeben“. Doch die leibliche Mutter hatte das alleinige Sorgerecht.
Sechs Monate später gab Andrés leibliche Mutter das Kind wieder ab. Das Jugendamt erstellte dann zusammen mit der Mutter einen Hilfeplan für das Kind, in dem es heißt: „(...) dass ein weiterer Verbleib in der (leiblichen) Familie die Persönlichkeitsentwicklung von André stark gefährdet“.
Doch drei Monate später kam der Junge wieder zu seiner leiblichen Mutter. Im Jahr 2003 misshandelte der Partner der Mutter den inzwischen 12-Jährigen und wurde zu secheinhalb Monaten Haft verurteilt. André kam zu seinem leiblichen Vater, dann in eine Scheuener Pflegefamilie und schließlich ins Jugendheim Belitz. Der Mutter wurde nie das Sorgerecht entzogen. Sie hatte das Aufenthalts- und Bestimmungsrecht. Sie sah die Pflegemutter Piening „als Rivalin“ an und legte gegenüber dem Jugendamt fest, dass André zwar in Pflegefamilien untergebracht werden dürfe, jedoch nicht bei der Pflegemutter Piening. Das Jugendamt spielte mit.
Die damalige Celler Sozialdezernentin und heutige Präsidentin der Klosterkammer Hannover Sigrid Maier-Knapp-Herbst sagte 1995 in einem RTL-Interview zum Fall André: „Wenn wir davon ausgehen, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz einen absoluten Vorrang den Eltern und der Erziehung der Kinder durch die Eltern einräumt, hindert uns das umgekehrt daran, dass wir aus Sicht des Amtes ausschließlich zum Wohle des Kindes entscheiden.“ Gegenüber der CZ bestritt Maier-Knapp-Herbst diese Aussage gemacht zu haben: „Das wäre eine unsinnige Aussage einer Sozialdezernentin.“ Von Seiten des Jugendamtes heißt es: „Die Motive für den Selbstmord haben mit der Vorgeschichte des Jungen nichts zu tun. Deswegen sagen wir nichts zu dem Fall“, so Myriam Meißner, Pressesprecherin der Stadt Celle.



Von Sabine Müller

09.05.2008 18:21; aktualisiert:09.05.2008 22:08
http://www.cellesche-zeitung.de/lokales/celle/346928.html
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