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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Wuppertal schlug wieder einmal zu

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Gast
New PostErstellt: 30.12.08, 09:36  Betreff: Jugendamt Wuppertal schlug wieder einmal zu  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Jugendamt Wuppertal „schlug wieder einmal zu“
Verfasst von Elternverein-Be... am Do, 2008-12-25 16:00.

PRESSEMITTEILUNG 20.12.2008
Weihnachten ohne Kinder
– Jugendamt Wuppertal „schlug wieder einmal zu“.

Der Fall „Wuppertaler-Kellerkinder"

Zwei Jahre haben Kinder, die in einer Pflegefamilie untergebracht waren, in Kellerräumlichkeiten gelebt. Es handelt sich laut Gutachten um einen Kellerraum ohne Fenster, der sehr klein sein soll und kaum Platz zum Spielen lässt. Das Jugendamt teilte auf Anfrage mit, dass es sich nicht um einen Keller handeln würde, da das Haus keinen Keller habe. Dem Elternverein liegen die Pläne des Hauses vor, die leibliche Mutter der beiden Kinder hat sich selbst davon überzeugen müssen, dass es sich sehr wohl um „Kellerräume" handelt.

Im Juli 2008 hat das Jugendamt Wuppertal zunächst eines der Kinder aus der Pflegefamilie rausgeholt und es in einer Einrichtung untergebracht und auch kurz darauf das zweite Kind, gemeinsam mit der leiblichen Mutter, in einer Mutter-Kind-Einrichtung wieder zusammengeführt.

Das Jugendamt schrieb dem Elternverein am Tage der Herausnahme: „Frau „XY" und Kind sind in Sicherheit". Alleine diese Formulierung spricht für sich.

Am 19.12.2008 nun wollte die Mutter der drei Kinder gemeinsamem mit den beiden Kindern, die sich mit ihr in einer Wuppertaler Mutterkindeinrichtung befanden, zu einem Gespräch zur Fachbereichsleiterin des Jugendamtes Wuppertal fahren, anschließend ein Kinderarztbesuch wahrnehmen. Dies teilte sie auch der Einrichtung mit.

Grund war ein Schreiben des Jugendamtes, wonach die Mutter über die Weihnachtstage in der Einrichtung verbleiben sollte und nicht gemeinsamem mit dem Ehemann (Vater von zwei der drei Kinder) oder der Familie das Weihnachtsfest Feiern dürfte. Den weiteren Sohn dürfen die Eltern ebenfalls nicht sehen, da dies Personell an Weihnachten nicht zu machen sei. Telefonisch war das Jugendamt nicht zu erreichen. Dort war es nur möglich auf den jeweiligen Anrufbeantworter zu sprechen und um Rückruf zu bitten. Dies tat die Mutter mehrfach, ein Rückruf erfolgte nicht. Dem AB ist aber zu entnehmen, dass man sich an die Polizei wenden soll.

Die Mutter und der Vater trafen sich daher nun an der Einrichtung. Der Mutter wurde sofort durch eine Mitarbeiterin der Mutter-Kind-Einrichtung die Mitnahme ihrer eigenen Kinder verweigert. Als der Vater die Betreuerin nun an die Seite verwies und seine Tochter mitnahm, wurde die Polizei gerufen und eine Inhobhutnahme ausgesprochen. Noch während der Fahrt zum Jugendamt wurden die Eltern gemeinsam mit der Bekannten von der Polizei angehalten (mit Blaulicht und die Hand an der Schusswaffe), die Kinder wieder in die Einrichtung verbracht, diesmal aber in die Kindernotaufnahme.

Die Mutter musste sofort ihr Appartement räumen und die Mutter-Kind-Einrichtung in Wuppertal verlassen, das Vertrauensverhältnis sei nicht mehr vorhanden. Dort wurde den Eltern ein Hausverbot ausgesprochen. Die Mitarbeiterin fühlte sich vom Vater bedroht.

Alle Versuche der Eltern in Gesprächen mit dem Jugendamt, dem Amtsleiter Verst, der Fachbereichsleiterin Busch und der Sachbearbeiterin hatten keinen Erfolg. Den Eltern wurde nicht einmal gesagt warum nun eine Inhobhutnahme ausgesprochen wurde und wo die Gefahren gesehen werden. Lediglich wurde den Eltern mitgeteilt, dass der Dienstleiter (Mutter-Kind-Einrichtung), nicht mehr bereit sei, die Mutter aufzunehmen. Es würde eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Damit wird dann eine rechtswidrige Aktion gerechtfertigt. Ob die Eltern Weihnachten die Kinder sehen könnten, konnte niemand sagen, da dies Personell am Freitagnachmittag nicht mehr zu klären sei.

Die Mutter brach am Abend zusammen und auch der Vater ist am Boden zerstört. Beide fürchten nun die Kinder Weihnachten nicht sehen zu dürfen.

Hintergrund:

Den Eltern wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht für zwei der drei Kinder entzogen, da diese sich vor mehr als zweieinhalb Jahren ständig gestritten hatten. Zwei Kinder wurden in einer Pflegefamilie untergebracht. Der Vater hat an sich gearbeitet, hat sich seit mehr als zwei Jahren nichts mehr zu schulden kommen lassen, ein Antigewalt Training erfolgreich absolviert und beide haben ein Insolvenzverfahren in Gang gesetzt. Alle Auflagen wurden erfüllt. Der Mutter wirft man vor, dass diese sich gegenüber dem Vater nicht ausreichend abgrenzen würden und eigene Bedürfnisse nicht durchsetzen könne.

In einem vom AG Wuppertal eingeholten Sachverständigengutachten wurde vermerkt, dass die Kinder in der Pflegefamilie keine Kindgerechten Filme sehen würden, von den Pflegeeltern beeinflusst werden. Die Kinder sind in einem Fensterlosen Raum untergebracht, dass so klein ist, das die Kinder dort nicht spielen können, über den Konsum von Gewaltfilmen mit dem „neuen Papa“ bis hin zur offenbar überforderten Pflegemutter, die vor dem Besuch der Sachverständigen tagelang aufgeräumt haben soll.

Verantwortlich:
Paul Bludau
http://pressemitteilung.ws/node/143736
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